Entwässerungsanträge
Hier finden Sie Ihre Anträge. Die Entwässerungsanträge können auch weiter bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Die Anträge werden zur Bearbeitung und Erteilung der Genehmigung an die HSE weitergeleitet.
Seit 2012 ist die Hamburger Stadtentwässerung (HSE) als Unternehmen von HAMBURG WASSER für die zentrale Schmutzwasserentsorgung und Niederschlagswasserentsorgung in der Gemeinde Großhansdorf zuständig.
Mit der Übernahme dieser Aufgaben erhebt die HSE direkt bei den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Großhansdorf die Abwassergebühren.
Sie wollen eine Störung der Trinkwasserver- oder Abwasserentsorgung melden?
Schmutzwassergebühr je Kubikmeter Trinkwasserbezug | 2,50 € netto = brutto |
Niederschlagswassergebühr je Quadratmeter gebührenrelevanter Fläche pro Jahr | 0,49 € netto = brutto |
Gebühr für die Abholung von Abwasser aus Sammelgruben | 19,36 € je Kubikmeter |
Grundgebühr für die Abholung von Abwasser aus Sammelgruben | 42,84 € pro Entsorgungsvorgang |
Gebühr für die Abfuhr von Schlamm aus Kleinkläranlagen | 26,53 € je Kubikmeter |
Grundgebühr für die Abfuhr von Schlamm aus Kleinkläranlagen | 49,19 € pro Entsorgungsvorgang |
Gebühr für vergebliche Abholversuche bei Kleinkläranlagen und Sammelgruben | 105,18 € pro Abholversuch |
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Absetzungen von der Schmutzwassergebühr (Rückerstattungen zum Beispiel für Gartenwasser) möglich. Bei Wasserschäden ist ein Nachweis z.B. in Form einer Reparaturrechnung o.ä. erforderlich. Bei der Absetzung von Gebühren für Gartenwassermengen ist grundsätzlich eine Messung durch einen oder mehrere private Zwischen-Wasserzähler erforderlich.
Ausführliche Informationen zur Absetzung bei Gartenwasserzählern
Niederschlagswasser, welches als Brauchwasser aus einer Regenwassernutzungsanlagen (RWN-Anlage) dem öffentlichen Kanalnetz zugeführt wird, ist als Schmutzwasser abzurechnen.
Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) hat die Fristen für die Dichtheitsprüfungen privater Grundstücksentwässerungsanlagen angepasst und mit Änderungen und Ergänzungen als allgemein anerkannte Regel der Technik mit Bekanntmachung vom 28. März 2024 eingeführt.
Danach sind private Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb von Wasserschutzgebieten und in Wasserschutzgebieten der Zone III B bis spätestens 2040 auf Dichtheit zu überprüfen.
Private Grundstücksentwässerungsanlagen innerhalb von Wasserschutzgebieten der Zone I, Zone II und Zone III A sind unverzüglich, bis spätestens 2025 auf Dichtheit zu überprüfen.
Das Formblatt erhalten Sie auch vor Ort im Rathaus der Gemeinde Großhansdorf, Barkholt 64, 22927 Großhansdorf, bei
Heidi Magdalinski
EG, Zimmer 4
Telefon 04102 694 160
Fax 04102 694 127
[email protected]
Auszüge aus dem Kanalkataster können Sie unter anlageninfo(at)hamburgwasser.de bestellen.
So schützen Sie sich gegen Überflutungen
Wenn das Wasser im Keller, Garten oder Garage aus dem Ablauf hochkommt, dann sind Sie mitunter nicht ausreichend gegen Rückstau gesichert. Alle wichtigen Informationen finden Sie in unserem Merkblatt.
Sie konnten die gesuchte Information nicht finden? Bitte rufen Sie uns an:
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