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Abwasserentsorgung in Großhansdorf

Auch Abwasser aus der Metropolregion landet größtenteils bei uns im Klärwerk Hamburg. Hier finden Sie alle Informationen über abweichende Regelungen, Grundlagen und Preise in Ihrer Gemeinde außerhalb des Hamburger Stadtgebiets.

Wir kümmern uns

Seit 2012 ist die Hamburger Stadtentwässerung (HSE) als Unternehmen von HAMBURG WASSER für die zentrale Schmutzwasserentsorgung und Niederschlagswasserentsorgung in der Gemeinde Großhansdorf zuständig. 

Mit der Übernahme dieser Aufgaben erhebt die HSE direkt bei den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Großhansdorf die Abwassergebühren.

Ein blauer Sprinter mit dem HW-Logo und dem Titel "Entstördienst" fährt auf einer Straße
Unser Entstördienst auf einem Weg zum Einsatz (Foto: HW)

Sie wollen eine Störung der Trinkwasserver- oder Abwasserentsorgung melden?

Gebührensätze

Schmutzwassergebühr je Kubikmeter Trinkwasserbezug 2,50 € netto = brutto
Niederschlagswassergebühr je Quadratmeter gebührenrelevanter Fläche pro Jahr 0,49 € netto = brutto
Gebühr für die Abholung von Abwasser aus Sammelgruben 19,36 € je Kubikmeter
Grundgebühr für die Abholung von Abwasser aus Sammelgruben 42,84 € pro Entsorgungsvorgang
Gebühr für die Abfuhr von Schlamm aus Kleinkläranlagen 26,53 € je Kubikmeter
Grundgebühr für die Abfuhr von Schlamm aus Kleinkläranlagen 49,19 € pro Entsorgungsvorgang
Gebühr für vergebliche Abholversuche bei Kleinkläranlagen und Sammelgruben 105,18 € pro Abholversuch

Gebührenabsetzung

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Absetzungen von der Schmutzwassergebühr (Rückerstattungen zum Beispiel für Gartenwasser) möglich. Bei Wasserschäden ist ein Nachweis z.B. in Form einer Reparaturrechnung o.ä. erforderlich. Bei der Absetzung von Gebühren für Gartenwassermengen ist grundsätzlich eine Messung durch einen oder mehrere private Zwischen-Wasserzähler erforderlich.

Ausführliche Informationen zur Absetzung bei Gartenwasserzählern

 

Regenwassernutzungsanlagen

Niederschlagswasser, welches als Brauchwasser aus einer Regenwassernutzungsanlagen (RWN-Anlage) dem öffentlichen Kanalnetz zugeführt wird, ist als Schmutzwasser abzurechnen.

Ausführliche Informationen zu Regenwassernutzungsanlagen

Dichtheitsprüfung privater Grundstücksentwässerungsanlagen

Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) hat die Fristen für die Dichtheitsprüfungen privater Grundstücksentwässerungsanlagen angepasst und mit Änderungen und Ergänzungen als allgemein anerkannte Regel der Technik mit Bekanntmachung vom 28. März 2024 eingeführt.

Danach sind private Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb von Wasserschutzgebieten und in Wasserschutzgebieten der Zone III B bis spätestens 2040 auf Dichtheit zu überprüfen.

Private Grundstücksentwässerungsanlagen innerhalb von Wasserschutzgebieten der Zone I, Zone II und Zone III A sind unverzüglich, bis spätestens 2025 auf Dichtheit zu überprüfen.

Das Formblatt erhalten Sie auch vor Ort im Rathaus der Gemeinde Großhansdorf, Barkholt 64, 22927 Großhansdorf, bei
Heidi Magdalinski
EG, Zimmer 4
Telefon 04102 694 160
Fax 04102 694 127
[email protected]

Kanalkataster

Auszüge aus dem Kanalkataster können Sie unter anlageninfo(at)hamburgwasser.de bestellen.

Rückstau im Kanal

So schützen Sie sich gegen Überflutungen

Normalerweise fließt Abwasser zum Klärwerk, bei Verstopfungen und Überflutungen kann es sich aber auch stauen (Foto: Jörg Böthling / HW)

Wenn das Wasser im Keller, Garten oder Garage aus dem Ablauf hochkommt, dann sind Sie mitunter nicht ausreichend gegen Rückstau gesichert. Alle wichtigen Informationen finden Sie in unserem Merkblatt.

Ansprechpartner

  • Fragen zum Entwässerungsantrag oder zu Leitungsplänen: Technische Kundenberatung, 040 / 78 88 12 12
  • Fragen zu Kanalbaubeiträgen: Mischa Olivier, 040 / 7888 86142
  • Fragen zur Schmutzwassergebühr: 040 / 78 88 86 148
  • Fragen zur Niederschlagswassergebühr: Kundenberatung, 040/ 7888 86160
  • Fragen zur Abrechnung: Kundenservice, 040 / 78 88 22 22
  • Fragen zu Kleinkläranlagen und Sammelgruben: Monika Schmachtel, HAMBURG WASSER, Metropolregion, 040 / 7888 81840, Di. - Fr. 9 - 12 Uhr

Sie konnten die gesuchte Information nicht finden? Bitte rufen Sie uns an:

  • Gerd Schuylenburg, Leiter der Abteilung Metropolregion, 040 / 78 88 30 800
  • Anka Schwelgin, Kundenbetreuung Metropolregion, 040 / 78 88 30 810

Satzungen

Abgabensatzung

Abwasserbeseitigungssatzung