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Trinkwasser: Blei-, Kupfer- und Nickelanalyse

Unser Trinkwasser ist ohne jede Einschränkung zum Genuss geeignet, sowohl in der Schwangerschaft als auch für Babys und Kleinkinder.

Wann ist ein Test sinnvoll?

In dem von uns gelieferten Trinkwasser ist von Natur aus kein Blei, Kupfer oder Nickel enthalten. Unser frisches Trinkwasser entspricht höchsten Qualitätsanforderungen und erfüllt jederzeit die Vorgaben der Trinkwasserverordnung. Das wird im Labor durch fortlaufende Untersuchungen sichergestellt. Unser Leitungswasser ist also auch in der Schwangerschaft und für Säuglinge genießbar.

Seit ca. 1970 werden keine Bleileitungen mehr verbaut

Als Wasserversorger garantieren wir diese Trinkwasserqualität bis zur Übergabestelle an der Grundstücksgrenze. Die sich anschließende Hausinstallation kann Einfluss auf die Trinkwasserqualität haben.

Blei ist bis ca. 1970 in Hausanschlussleitungen und Hausinstallationen verwendet worden. Durch Bleileitungen in Häusern mit diesem oder früheren Baujahren können daher Bleimengen in das gelieferte Trinkwasser gelangen, die die gemäß Trinkwasserverordnung festgesetzten Grenzwerte überschreiten. In Häusern mit späteren Baujahren sind keine Bleileitungen mehr verbaut worden. In diesen Gebäuden ist ein Bleitest daher nicht erforderlich.

Neuere Armaturen und Leitungen können Kupfer oder Nickel enthalten. Es ist möglich, dass sich diese Stoffe dadurch im Trinkwasser anreichern und so ebenfalls den zulässigen Grenzwert überschreiten.

Ab 2026 sollen auch die letzten Bleileitungen weg Für Eigentümer

Die Grafik zeigt, wie das Wasser aus der Straße zu Ihnen in das Haus kommt. Über die Hausanschlussleitung passiert das Trinkwasser die Grundstücksgrenze, durch Absperrventile abgetrennt kommt dann der Hauswasserzähler, als nächstes geht es durch einen Filter in die Wohnungen, die jeweils mit Wohnungswasserzählern ausgestattet sind. Außerdem erklärt die Grafik noch den Weg des Abwassers. Das läuft aus Ihrer Wohnung in die Mischwasserkanalisation, wobei sich unten im Keller ein Reinigungsschacht befindet. Regenwasser vom Dach läuft übrigens auch in die Mischwasserkanalisation.
Leitungen auf der Straße und im Haus: Auf öffentlichem Grund ist HAMBURG WASSER zuständig, auf privatem Grund der Eigentümer (Grafik: Wolfgang Gathmann / HW)

Grundstückseigentümer sind nach Trinkwasserverordnung (§ 17 Absatz 1) verpflichtet, bis zum 12. Januar 2026 alle Trinkwasserleitungen oder Leitungsteile aus Blei auszutauschen oder stillzulegen.

Wir empfehlen,  die Hausinstallation und den auf Privatgrundstücken befindlichen Teil des Hausanschlusses im Verdachtsfall durch einen zugelassenen Installateur zu überprüfen. Bleileitungen sind silbergrau, bestehen aus weichem Material und sind häufig in geschwungenen Linien und Kurven verlegt. Sie finden sich typischerweise in unsanierten Gebäuden, die vor 1970 gebaut wurden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Hamburg. 

Kostenfreie Untersuchung bei Schwangerschaft und Babys

Für alle Haushalte im Versorgungsgebiet bieten wir eine Blei-, Kupfer- und Nickel-Untersuchung an. Diese kostet 45,22 Euro inklusive Mehrwertsteuer.

Für Haushalte, in denen Schwangere oder Säuglinge im Alter bis zu einem Jahr wohnen, bieten wir die Blei-Analyse bei Vorlage des Mutterpasses oder der Geburtsurkunde des Kindes kostenfrei an.

Sie erhalten die Probenflasche während der Öffnungszeiten in unserem Kundencenter – und können sie dort ganz bequem wieder in einer Klappe abgeben.  Weitere Informationen entnehmen Sie bitte diesem Flyer zu Blei-/Kupfer- und Nickelanalysen.

Aktuelle Grenzwerte für Blei, Kupfer und Nickel im Trinkwasser

Blei 0,01 mg/l
Kupfer 2 mg/l
Nickel 0,02 mg/l

Wasserqualität professionell analysiert

Neben Blei, Kupfer und Nickel bietet unser akkreditiertes* Prüflabor auch Analysen auf Legionellen oder Pseudomonaden oder Untersuchungen zum Betrieb eines Hausbrunnen an.

Kleine Flaschen mit chemischen Flüssigkeiten in einer Reihe, im Vordergrund dazu passende Petrischalen
Einblick in unser Labor (Foto: HW)

*Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflabor. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage D-PL-14022-01-00 aufgeführten Akkreditierungsumfang.