Grundsatz der Schmutzwasserbeseitigung
In Hamburg und Umland gilt das Prinzip der zentralen Schmutzwasserbehandlung: Außer in Streulagen sind alle bebauten Grundstücke an die Kanalisation und damit an die zentrale Abwasserbeseitigung mit den Klärwerken angeschlossen. Es soll damit sichergestellt werden, dass Gewässer weitgehend von belastenden Einleitungen freigehalten werden.
Nur für nicht erschlossene Gebiete oder Einzelgrundstücke mit großer Entfernung zu bestehenden öffentlichen Abwasseranlagen kommen dezentrale Lösungen wie Sammelgruben oder Kleinkläranlagen zur Anwendung.
In Artikel 3 der EG-Kommunalabwasserrichtlinie ist folgendes festgelegt: Ist die Einrichtung einer Kanalisation nicht gerechtfertigt, weil sie entweder keinen Nutzen für die Umwelt mit sich bringen würde oder mit übermäßigen Kosten verbunden wäre, so sind individuelle Systeme ... erforderlich, die das gleiche Umweltschutzniveau gewährleisten.
Möglichkeiten der dezentralen Schmutzwasserbeseitigung
In den nicht erschlossenen Gebieten bleiben den Hauseigentümern - abhängig von den örtlichen Gegebenheiten - folgende Möglichkeiten:
- Abwassersammelgruben (wasserdicht!) mit regelmäßiger Abfuhr des gesamten Inhalts
- Versickerung nach Behandlung in einer Kleinkläranlage (für maximal etwa 50 Einwohner)
- Direkteinleitung in ein oberirdisches Gewässer nach Behandlung in einer Kleinkläranlage
Zuständigkeit für Kleinkläranlagen
Weitere Informationen zur Versickerung und Einleitungen in oberirdische Gewässer sowie Anträge für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis erhalten Sie bei der jeweils zuständigen Unteren Wasserbehörde.
HAMBURG WASSER ist für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung in folgenden Gemeinde verantwortlich: Barsbüttel (Ortsteile Barsbüttel und Stellau), Ellerbek, Bönningstedt, Dassendorf, Großhansdorf und dem AV Siek (Braak, Brunsbek, Hoisdorf, Siek und Stapelfeld).
Bitte füllen Sie das entsprechende Formular aus und reichen es bei HAMBURG WASSER per E-Mail oder Post ein:
Hamburger Stadtentwässerung AöR
Antragsmanagement – D 43
Postfach 26 14 55
20504 Hamburg
Formulare für Kleinkläranlagen und Sammelgruben – Downloads
Antragsformular für Kleinkläranlagen in Stormarn
Gilt in: Großhansdorf, Siek, Braak, Brunsbek, Hoisdorf und Stapelfeld und Barsbüttel (OT Basbüttel, OT Stellau)