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Anlagen zur Regenwassernutzung

Wer Regenwasser zur Nutzung aufbereitet, spart Trinkwasser. Dennoch muss das Schmutzwasser abgerechnet werden. Hier erklären wir, was Sie dabei beachten müssen.

Was ist eine Regenwassernutzungsanlage?

Eine Regenwassernutzungsanlage fängt Regenwasser auf, damit es unter anderem für die Gartenbewässerung, die Toilettenspülung oder die Wäsche genutzt werden kann.  Während Sie einen Teil Ihres Trinkwassers als Brauchwasser zu Hause selbst produzieren, bleibt die Reinigung des Abwassers in unserer Hand.

Was muss ich zur Erfassung beachten?

Für eine korrekte Erfassung des gebührenpflichtigen Schmutzwasservolumens aus Regenwassernutzungsanlagen sind neben dem standardmäßig vorhandenen Frischwasserzähler von HAMBURG WASSER oder Ihrem Wasserversorgungsunternehmen zwei weitere private Zähler erforderlich:

Das Schema zeigt, wie die Wasserzähler für eine ordnungsgemäße Abrechnung einzubauen sind: Das Trinkwasser durch den Wasserversorger wird durch einen Zähler von HAMBURG WASSER erfasst. Das Schmutzwasser, das produziert wird, muss nicht gesondert erfasst werden. Zur Erfassung des Trinkwassers, dass in die Regenaufbereitung geht, muss ein Zähler installiert werden. Er erfasst, dass Wasser, das zunächst nicht zur Abwassergebühr eingerechnet wird. Von der Zisterne, die durch Regenwasser und Trinkwasser gespeist wird, muss durch einen zweiten privaten Zähler die Menge erfasst werden, die zum Beispiel zur Klospülung oder über eine Waschmaschine wiederum als Schmutzwasser abzurechnen ist. Der Teil, den Sie etwa zur Gartenbewässerung nutzen, ist von der Abwassergebühr befreit. Damit ergibt sich die Formel: Abwasser ist gleich Trinkwasserverbrauch minus das Trinkwasser, das in die Zisterne läuft plus das Wasser, das in die Kanalisation läuft.
Schema zur Berechnung des gebührenpflichtigen Schmutzwasservolumens
  • Ein Zähler für die Erfassung des Nachspeisevolumens, also dem Trinkwasser, das Sie zusätzlich in die Anlage einspeisen. So vermeiden wir eine Doppelberechnung. Denn für dieses Trinkwasser fällt an dieser Stelle keine Schmutzwassergebühr an.
  • Ein Zähler, der das Brauchwasser erfasst, dass aus Ihrer Regenwassernutzungsanlage in unser Siel eingeleitet wird.
  • Alle benötigten Zähler sind ortsfest einzubauen, die Montage liegt in der Verantwortung des Eigentümers.

Eichgültigkeit beachten

Das Mess- und Eichgesetz schreibt vor, dass Wasserzähler alle sechs Jahre ausgewechselt werden müssen. Nach Ablauf der Eichgültigkeit müssen die Zusatzwasserzähler umgehend und unaufgefordert von Ihnen gegen neue gültig geeichte Zähler ausgetauscht werden. Nur so wird eine korrekte Abrechnung ermöglicht.

Anmeldung

Für die Anmeldung einer Regenwassernutzungsanlage nutzen Sie bitte unser Anmeldeformular.