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Information zur Gebührenanpassung 2025 – Abfuhr Kleinkläranlagen und Sammelgruben

Zum 31.12.2024 sind die Verträge über die Abfuhr des Schmutzwassers aus Sammelgruben bzw. des Fäkalschlamms aus Kleinkläranlagen ausgelaufen. Daher musste die Abfuhr neu ausgeschrieben werden. Auf Grundlage des Ausschreibungsergebnisses hat HAMBURG WASSER die Gebühren neu kalkuliert.

Um Sie über die neuen Gebühren aufzuklären, finden Sie im folgenden Antworten auf Ihre häufigsten Fragen:

Warum steigen die Gebühren?

Die bisherigen Gebühren waren das Ergebnis der Ausschreibung 2021. Seitdem sind die Kosten in vielen Lebensbereichen gestiegen. Neben den Energie- und Materialkosten, sind auch die Lohnkosten deutlich angestiegen. Dies betrifft sowohl die Abfuhrunternehmen als auch HAMBURG WASSER. Da die Gebühren auf Grundlage der tatsächlichen Aufwendungen kalkuliert werden, schlägt sich dieser Kostenanstieg darin nieder.

Wonach wurden die Abfuhrunternehmen ausgewählt?

Das Kriterium bei der Vergabe war der angebotene Preis. Den Zuschlag haben die Unternehmen mit dem günstigsten Angebot erhalten.

Warum fällt die Gebührenanpassung für die Grundgebühr und die Zusatzgebühr unterschiedlich aus?

Die Gebühren werden auf Grundlage der angebotenen Preise berechnet. Den Abfuhrunternehmen steht es frei die Preise zu gestalten. Dies gilt auch für die Preise für die An- und Abfahrten und die Entnahme des Fäkalschlamms bzw. des Abwassers, die anteilig in Grund- und Zusatzgebühr einfließen. Daher kann es zum Beispiel sein, dass sich die Grundgebühr merklich verändert, während die Zusatzgebühr annähernd gleich bleibt – oder auch umgekehrt.

Wie werden die Gebühren kalkuliert?

Die Gebühren werden so kalkuliert, dass HAMBURG WASSER kostendeckend arbeiten kann. Für HAMBURG WASSER entsteht dadurch kein Gewinn, dies wäre auch verboten. In die Gebühren dürfen nur Kosten einfließen, die HAMBURG WASSER tatsächlich entstanden sind. Dazu gehören die Kosten, die von dem Abfuhrunternehmen in Rechnung gestellt werden, die Kosten für die Entsorgung des Schmutzwassers bzw. des Fäkalschlammes (Kippentgelt), der interne Verwaltungsaufwand und die Verrechnung von möglichen Unterdeckungen aus den Vorjahren.


Warum muss ich meine Kleinkläranlage bzw. Sammelgrube durch HAMBURG WASSER abfahren lassen?

Dies ist im Landeswassergesetz von Schleswig-Holstein geregelt. Danach ist die Gemeinde zur Beseitigung des Abwassers verpflichtet, wozu auch das in Sammelgruben anfallende Schmutzwasser und der Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen gehören. Diese einheitliche Regelung dient dazu, Abwassermissständen vorzubeugen. Ihre Gemeinde hat diese Pflicht auf HAMBURG WASSER übertragen.

Was sind Not- und Dringlichkeitsfälle?

Dieser Fall tritt ein, wenn Sie die Leerung Ihrer Sammelgrube bzw. Kleinkläranlage nicht rechtzeitig bei HAMBURG WASSER anmelden. Grundsätzlich ist ein 14-Tägige Vorlaufzeit zu beachten. Die genauen Fristen hierfür sind in der Abwassersatzung geregelt.

Stand: 01/2025