Kündigung bei Aus- und Umzug
Sie sind ausgezogen oder umgezogen und möchten Ihren aktuellen Vertrag kündigen? Gemäß unseren Wasserlieferungsbedingungen §32 (2) muss eine Kündigung aufgrund eines Umzuges zwei Wochen vor dem Ende eines Kalendermonats schriftlich vorgenommen werden.
Lassen Sie uns dazu bitte folgende Angaben zukommen:
- das Übergabedatum
- den Stand der Wasserzähler bei der Schlüsselübergabe
- eine Anschrift für die Endabrechnung
- Name und Anschrift der neuen Mieter:innen falls bekannt, sonst die Eigentümer:innen
Mit wenigen Klicks im Kundenportal
Einfacher als per Post geht's online: Im Regelfall akzeptieren wir eine Ummeldung im Online-Kundenportal mit den Zählerständen vom Tag der Schlüsselübergabe.
Häufige Fragen zu Umzug, An- und Abmeldung
Nutzen Sie unser Kundenportal für Ihre An- & Abmeldung, um Ihr Kundenkonto, Ihre Zählerstände, Ihren Verbrauch, Ihre Abschläge und Rechnungen zu verwalten: Zum Kundenportal
Eine Anmeldung bei uns wird dann nötig, wenn bei Ihnen ein Wasserzähler von HAMBURG WASSER installiert ist. Dies erkennen Sie an an dem Schriftzug HAMBURG WASSER, der im oberen Teil des Zählers zu lesen sein sollte.
Bei einer Ummeldung von Hauswasserzählern benötigen wir in jedem Fall den Namen und die Anschrift des Eigentümers. Diesen finden Sie in Ihrem Mietvertrag. Ohne diese Angaben können wir keine Ummeldung vornehmen.
Bei der Ummeldung von Wohnungen sind die Angaben zum Vor- oder Nachmieter nicht zwingend erforderlich.
Gemäß unseren Wasserlieferungsbedingungen §32 (2) muss eine Kündigung aufgrund eines Umzuges zwei Wochen vor dem Ende eines Kalendermonats schriftlich vorgenommen werden. Im Regelfall reicht allerdings eine Ummeldung im Kundenportal mit den Zählerständen vom Tag der Schlüsselübergabe aus.
Gemäß unseren Wasserlieferungsbedingungen § 32 (6) bedarf die Kündigung der Schriftform per Post. Im Regelfall reicht es allerdings, wenn Sie uns die Umzugsmeldung im Kundenportal mitteilen.
Kündigung der Versorgung von ihrem Grundstück
Wenn Sie die Versorgung eines Grundstücks mit Trinkwasser beenden wollen, füllen Sie bitte das Formular Beendigung der Grundstücksversorgung aus und senden es postalisch oder per E-Mail an uns zurück.
Wir bauen Ihren Hauptwasserzähler aus, schließen den Trinkwasserhausanschluss im öffentlichen Grund und trennen diesen zu gegebenem Anlass. Diese Leistungen sind für Sie kostenlos.
Wichtig: Bitte beachten Sie besonders den Absatz „Wann macht eine Kündigung keinen Sinn für Sie“ von unserem Begleitblatt zum Kündigungsformular.
Häufige Fragen zur Kündigung der Grundstücksversorgung
Wenn Sie sowohl die Trinkwasserlieferung als auch den Netzanschluss Ihres Grundstücks kündigen wollen, benutzen Sie bitte das Formular „Beendigung der Grundstücksversorgung“. Diese Kündigung bewirkt, dass wir zum Ablauf der gesetzlichen, in § 32 Absatz 1 unserer Wasserlieferungsbedingungen übernommenen Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende sowohl Ihren Wasserlieferungsvertrag endabrechnen als auch Ihren Hausanschluss am Abzweig von unserem Versorgungsnetz in der öffentlichen Straße absperren. Es fließt dann kein Wasser mehr in den Hausanschlussteil auf Ihrem Grundstück.
Mit dem Wirksamwerden der Kündigung zum Ablauf der entsprechenden Kündigungsfrist bzw. zu der im Einzelfall auf Kulanz vereinbarten abweichenden Frist haben wir ferner das Recht, den Trinkwasserhausanschluss von unserem Verteilnetz abzutrennen. Nach einer solchen Trennung kann der Hausanschluss nicht wieder in Betrieb genommen werden. Wir führen diese Trennung nicht sofort, sondern zu einem nach unseren betrieblichen Erfordernissen gewählten, ggf. auch deutlich später liegenden Zeitpunkt aus. Sie werden hierüber von uns nicht informiert.
Das Gesetz und unsere Wasserlieferungsbedingungen (dort in § 32 Absatz 6) schreiben vor, dass die Kündigung schriftlich zu erfolgen hat, was bedeutet, dass auf Papier eigenhändig unterschrieben werden muss und uns die Kündigung dann per Post zugesandt wird.
Wir werden uns aber auf fehlende Schriftform nicht berufen, wenn uns die Kündigung als gescannte Fassung des unterschriebenen Originals in geeigneter digitaler Form (z. B. als PDF) an die auf dem Kündigungsformular genannte E-Mail-Adresse senden. Sie können also auch gerne diesen Weg wählen. Bitte beachten Sie aber, dass eine Unterschrift auf der Kündigung auf jeden Fall erforderlich ist.
a.) die Wasserversorgung nur vorübergehend, d. h. im Regelfall bis max. 1 Jahr abgesperrt haben wollen.
Sie haben nach § 32 Absatz 7 unserer Wasserlieferungsbedingungen das Recht, eine solche vorübergehende Absperrung ohne Angabe von Gründen zu verlangen. Wenden Sie sich hierfür bitte formlos an [email protected]
b.) weiterhin Wasser auf Ihrem Grundstück benötigen, aber Veränderungen in der Lage des Hausanschlusses und/oder des Zählerstandortes erforderlich werden. T
ypischerweise besteht dieser Bedarf z. B. beim Abriss einer bestehenden Bebauung und einem anschließenden Neubau auf demselben Grundstück. Diese Änderungsbedarfe betreffen lediglich die konkrete technische Ausgestaltung Ihres Trinkwasseranschlusses und bedürfen keiner Kündigung.
Die beabsichtigen Änderungen müssen aufgrund von § 10 Absatz 2 und § 12 Absatz 2 unserer Wasserlieferungsbedingungen vorab mit uns abgestimmt werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an [email protected]
Sperrung der Wasserversorgung
Jede und jeder von uns verbraucht täglich um die 110 Liter Trinkwasser – zum Trinken, Waschen, Kochen oder Duschen. Wenn die Wasserversorgung gesperrt wird, bedeutet das daher meist einen schwerwiegenden Einschnitt im Leben des Betroffenen.
Auf unserem Infoblatt finden Sie Antworten auf einige wichtige Fragen rund um das Thema "Sperrung der Wasserversorgung".
Wenn Sie weitere Informationen benötigen, beraten wir sie gern telefonisch oder per Mail sowie persönlich in unserem Kundencenter am Ballindamm.