Auf den Boden kommt es an
Zum Zähneputzen und Trinken, für den Kaffee und die Pasta: Wasser ist unser Lebenselixier und es ist immer da. Die Natur macht aus Regen und Schnee sauberes Grundwasser. Denn die verschiedenen Schichten, die ein Wassertropfen auf seinem Weg durch das Erdreich passiert, reinigen es. Aber nicht überall schafft es die Natur, Stoffe wie Dünger, Pflanzenschutzmittel, chemische Lösungsmittel oder den Abrieb von Reifen und Bremsbelägen aus dem Wasser zu filtern.
Schadstoffe sind unterschiedlich gut abbaubar, auch ihre Wasserlöslichkeit ist sehr verschieden. Außerdem verarbeitet jeder Boden die Einträge anders: Sand zum Beispiel bindet Schadstoffe schlechter als ton- und humusreiche Böden.
Regen sickert manchmal jahrelang durch die verschiedenen Erdschichten, bevor sich das Wasser sammelt und als Grundwasser genutzt werden kann.
Wasserschutzgebiete schützen die kostbare Ressource
Der Schutz unseres Trinkwassers fängt daher schon bei der Auswahl geeigneter Grundwasserleiter an. In Hamburg und Umland bieten geringdurchlässige Bodenschichten an vielen Stellen einen natürlichen Schutz für darunterliegende Grundwasservorkommen. Diese gut abgedeckten Grundwasserleiter befinden sich in Tiefen von mehr als 100 Metern. Dort, wo die Böden durchlässiger sind und Schadstoffe leichter versickern könnten, sorgen ausgewiesene Wasserschutzgebiete für den Schutz der wertvollen Ressource.
Sauberes Grundwasser soll auch in der Zukunft nicht zum knappen Luxus werden. Deshalb werden Wasserschutzgebiete eingerichtet. Das Ziel: Wassergewinnungsgebiete sollen nicht durch die Spuren des Menschen verunreinigt werden. Die Planungsunterlagen für die Wasserschutzgebiete bereitet HAMBURG WASSER vor, der Hamburger Senat beschließt die Ausweisung.
Wasserschutz auf 13 Prozent der Hamburger Stadtfläche
Ein Großteil des Grundwassers, das zur Trinkwasseraufbereitung genutzt wird, ist durch die natürlichen Bodenverhältnisse in unserer Region bestens geschützt. In Hamburg sind derzeit 97 Quadratkilometer als Wasserschutzgebiet geschützt, das sind gut 13 Prozent der Stadtfläche.
Sechs Gebiete sind in Hamburg ausgewiesen: Baursberg, Billstedt, Curslack/Altengamme, Eidelstedt/Stellingen, Langenhorn/Glashütte und Süderelbmarsch/Harburger Berge.
Neben den Hamburger Gebieten bestehen noch Wasserschutzgebiete für die in Schleswig-Holstein liegenden Wasserwerke Glinde und Haseldorfer Marsch sowie für das schleswig-holsteinische Einzugsgebiet des Wasserwerks Langenhorn. Die Einrichtung weiterer Schutzgebiete ist geplant.
Schadstoffe vermeiden
Was nicht ins Grundwasser gelangt, muss nicht aufwändig entfernt werden.
Und wie wird das Grundwasser geschützt? Die Auflagen werden für jedes Gebiet entsprechend der Beschaffenheit des Bodens und der Flächennutzung individuell festgelegt. Grundsätzlich gilt: Der Schutzstatus ist umso höher je näher man dem Brunnen kommt. Für die Bevölkerung sowie Unternehmen gibt es bestimmte Auflagen. Wer in einem Schutzgebiet ein Haus besitzt, muss zum Beispiel Öltanks und die Anschlüsse an die Schmutzwasserkanalisation häufiger auf ihre Dichtheit untersuchen lassen.
Landwirtschaftsbetriebe müssen gewisse Einschränkungen beim Einsatz von Düngern und Pflanzenschutzmitteln hinnehmen. HAMBURG WASSER kooperiert deshalb eng mit in der Landwirtschaft beschäftigten Personen in der Region und bietet Beratung zum Umgang mit Pestiziden durch externe Fachkräfte an. Diese kontinuierliche Zusammenarbeit wird von HAMBURG WASSER organisiert und von den Ländern finanziert.
Kooperationen mit der Landwirtschaft – Hintergrund
Die Grundwasserförderung für die Trinkwasserversorgung erfolgt vielfach in Regionen, deren Flächennutzung maßgeblich von Land- und Forstwirtschaft geprägt ist. Dieses Nebeneinander erfordert ein enges Miteinander, um die natürliche Ressource Grundwasser langfristig vor belastenden Einträgen zu schützen.
Vorsorge ist besser als Nachsorge – Hintergrund
Der vorsorgende Grundwasserschutz ist festgeschrieben im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes und in den Landeswassergesetzen. Außerdem schreiben die EU-Wasserrahmenrichtlinie und die ergänzende Grundwasserrichtlinie vor, dass Schadstoffeinträge gänzlich unterbleiben sollten. So können auch die nachfolgenden Generationen den reichen Schatz im Untergrund nutzen.