Kreis Stormarn – Auf einen Blick
Gültig für die Gemeinden im Abwasserzweckverband Siek (Braak, Brunsbek, Hoisdorf, Siek, Stapelfeld), Barsbüttel (Ortsteile Barsbüttel und Stellau), Großhansdorf und Tangstedt.
Bei der Einleitung in ein oberirdisches Gewässer reicht eine erlaubnisfreie Anzeige, sofern die zu entwässernde Fläche kleiner 1.000 m² ist. Andernfalls ist ein Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zu stellen.
Bei einer Einleitung ins Grundwasser reicht eine erlaubnisfreie Anzeige, wenn:
und die Versickerung außerhalb von Wasser- und Quellschutzgebieten stattfindet und sie außerhalb von Altlasten und altlastverdächtigen Flächen liegt.
Andernfalls ist ein Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zu stellen.
Einleitung von Niederschlagswasser ins Grundwasser oder in oberirdische Gewässer erfordert eine wasserrechtliche Erlaubnis oder Anzeige. Die für Ihren Kreis geltenden Formulare finden Sie auf dieser Webseite.
Alle weiteren wichtigen Informationen zur rechtlichen Situation in Schleswig-Holstein haben wir für Sie in diesem Merkblatt zusammegefasst.
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