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Tarife und Gebühren

Transparente Tarife und Gebühren sind die Grundlage für ordentliche Abrechnungen.

Hier erhalten Sie einen Überblick über anfallende Kosten sowie mögliche Erstattungen.

Trinkwassertarif

Ihr frisches Trinkwasser wird nach Kubikmetern berechnet. Hinzu kommt ein Grundpreis für die Wasserzähler. Je nach Zählergröße sind die monatlichen Kosten unterschiedlich.

Info

Schon gewusst

Mit einem Kubikmeter Trinkwasser können Sie etwa 20-mal duschen, 400-mal Ihre Hände waschen oder 5.000 Gläser frisches Trinkwasser genießen.

Grundsätzlich gilt: Je größer der Zähler, desto höher der Grundpreis. Unsere Preise können Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen. Grundlage für unseren Trinkwassertarif sind die zurzeit gültigen Wasserlieferungsbedingungen

Aktuell kostet unser Trinkwasser pro Kubikmeter (1.000 Liter): 1,95 Euro netto / 2,09 Euro brutto, das entspricht etwa 0,002 Euro pro Liter.

Weitere Informationen

Wasserlieferungsbedingungen

Wasserlieferungsbedingungen der Hamburger Wasserwerke GmbH, gültig ab 1. Januar 2006

Preise für Wasserlieferung 2024

Anlage 1 zu den Wasserlieferungsbedingungen der Hamburger Wasserwerke GmbH, gültig ab 1. Januar 2024

Preise für Wasserlieferung 2023

Anlage 1 zu den Wasserlieferungsbedingungen der Hamburger Wasserwerke GmbH, gültig ab 1. Januar 2023

Preise für die Herstellung von Anschlüssen

Anlage 2 zu den Wasserlieferungsbedingungen der Hamburger Wasserwerke GmbH, gültig ab 1. Januar 2024

Abwassergebühr

Die Abwassergebühr in Hamburg heißt Sielbenutzungsgebühr und setzt sich aus der Schmutz- und der Niederschlagswassergebühr zusammen. Die Schmutzwassergebühr wird auf Basis des Frischwasserverbrauchs erhoben. Die Niederschlagswassergebühr basiert auf  der gebührenrelevanten Fläche.

Schmutzwassergebühr

Mit den Einnahmen aus der Schmutzwassergebühr sorgen wir dafür, dass Ihr Abwasser sicher über unser Sielnetz ins Klärwerk Hamburg, Deutschlands größte kommunale Kläranlage, gelangt. Dort wird es fachgerecht gereinigt. Grundlage für die Erhebung der Sielbenutzungsgebühren ist das Sielabgabengesetz. Die Höhe der Gebührensätze ergibt sich aus der Verordnung über die Höhe der Sielbenutzungsgebühren in der jeweils aktuellen Fassung.

Erhoben wird die Schmutzwassergebühr auf Basis Ihres Frischwasserverbrauchs: Sie zahlen also nur genau so viel Abwassergebühr, wie Sie Trinkwasser verbrauchen. Netto ist dabei gleich brutto, weil Entwässerungsgebühren von der Umsatzsteuer befreit sind.

Aktuell zahlen Sie je Kubikmeter (1.000 Liter) Abwasser: 2,31 Euro netto/brutto Schmutzwassergebühr.

Schon gewusst?

Vier Kubikmeter und damit 4.000 Liter Abwasser erreichen unser Klärwerk durchschnittlich pro Sekunde aus Hamburg und der Metropolregion.

Blick über die Faultürme auf dem Klärwerk Hamburg
Blick über die Faultürme auf dem Klärwerk Hamburg (Foto: Ulrich Perrey / HW)

Umgerechnet sind das rund 33 Badewannen. Sie werden nicht nur gereinigt, sondern liefern dank innovativer Verfahren noch wertvolle Energie in Form von Biogas oder Phosphor.  

Niederschlagswassergebühr

Regen gehört in Hamburg dazu. Überall dort, wo Niederschlag nicht versickern oder in ein nahes Gewässer abfließen kann, kommt Regenwasser in unser Sielnetz. Das verursacht Kosten, die wir mit der Niederschlagsgebühr abrechnen.

Die Höhe der Abgabe berechnet sich nach der versiegelten Grundstücksfläche, zum Beispiel das Dach, gepflasterte Hofflächen oder Garagen. Grundlage für die Erhebung der Niederschlagswassergebühr ist das Sielabgabengesetz. Als Entwässerungsgebühr ist sie von der Umsatzsteuer befreit.

Aktuell zahlen Sie je Quadratmeter gebührenrelevanter Fläche pro Jahr: 0,80 Euro netto/brutto Niederschlagswassergebühr  

Entsorgungstarife in der Metropolregion

Klärwerk, Blick auf Reinigungsbecken, die wie schmale Schwimmbäder aussehen. Im Hintergrund die Elbe.
In den Belebungsbecken wird das Abwasser gereinigt (Foto: Perspektive Media / HW)

Andere Gemeinde, andere Gebühr: Die Abwassertarife in den Entsorgungsgebieten außerhalb von Hamburg sind unterschiedlich. Welcher gilt bei Ihnen? Das erfahren Sie in unserer Übersicht.

Erstattung bei Wasserschaden

Sie haben einen Wasserschaden und dadurch viel Trinkwasser verbraucht, das nicht in unser Sielnetz eingeleitet wurde? Wenn der Mehrverbrauch über zehn Kubikmetern liegt, kann die Sielbenutzungsgebühr auf Antrag für einen Teil des verbrauchten Wassers vollständig oder teilweise erstattet werden.

 

Das müssen Sie bei einem Wasserschaden beachten

  • In Zweifelsfällen ist der Nachweis einer Nichteinleitung ins Siel von Ihnen zu erbringen
  • Ihr Antrag kann entsprechend gesetzlicher Regelung nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Wasserschaden entstanden ist, berücksichtigt werden
  • Erstattet werden nur Mehrverbräuche, die die gesetzlich festgelegte Bagatellgrenze übersteigen. In Hamburg liegt diese Grenze bei zehn Kubikmetern (10.000 Litern).

 

Vollständige oder teilweise Erstattung

  • Eine vollständige Erstattung kommt infrage, wenn der Mehrverbrauch an Trinkwasser komplett im Erdreich versickert ist
  • Eine teilweise Erstattung zum halben Schmutzwassergebührensatz kommt infrage, wenn Ihr Mehrverbrauch an Trinkwasser unverschmutzt in die Kanalisation geplant ist. Wichtig: Auch hier werden nur Mehrverbräuche erstattet, die zehn Kubikmeter übersteigen

     

Gartenwasserzähler

Bei großen Gärten lassen sich mit einem extra Zähler für die Bewässerung Abwassergebühren sparen.

Ein Rasensprenger
Für Trinkwasser, das im Garten verwendet wird, kann die Abwassergebühr entfallen (Foto: pixabay)

Ab wann sich eine solche Wasseruhr lohnt und was es in Hamburg dabei zu beachten gilt, erfahren Sie hier. 

Ihre Rechnung – einfach erklärt

Abspielen externer Medien

Das Video kann erst abgespielt werden, wenn Sie der Nutzung von externen Medien zustimmen.

Denise führt Sie Schritt für Schritt durch unsere Rechnung (Video: Perspektive Media / HW)

Damit Ihre Abrechnung wasserdicht ist, müssen alle Formalien eingehalten werden. Da die manchmal gar nicht so leicht zu verstehen sind, hat unsere Kollegin Denise die Rechnung für sie per Video Schritt für Schritt erklärt.

Schauen Sie hier auf unserer Webseite gleich das erste Video zum Aufbau an oder informieren Sie sich auf unserer YouTube-Playlist über weitere Themen zur Rechnung: Nachzahlung, Ablesekarte, Zählerstand, Abschlag oder zum Guthaben. Hier finden Sie die Videos mit englischen Untertiteln.

 

Häufige Fragen zur Abrechnung

Die Ablesekarte senden wir unseren Kunden einmal im Jahr und immer im selben Monat zu, der Versandtermin variiert dabei von Stadtteil zu Stadtteil.

Als Nutzer des Kundenportals erhalten Sie an Stelle der Ablesekarte den Hinweis zur Ablesung Ihres Wasserzählers von uns via E-Mail. Sie können dann Ihren Zählerstand bequem und papierlos direkt in unserem Kundenportal eintragen.

Einmal im Jahr erstellen wir Ihre Jahresabrechnung. Dafür erfragen wir im Vorfeld Ihre aktuellen Zählerstände. Als Online-Kunde informieren wir Sie dazu via E-Mail. Ihren Zählerstand können Sie ganz einfach direkt im Kundenportal eintragen.

Nach dem Erhalt Ihrer Zählerstände dauert es etwa zwei bis drei Wochen, bis Sie Ihre Jahresabrechnung von uns erhalten.

Im Kundenportal stehen Ihnen alle Ihre Rechnungen bis aus den letzten 10 Jahren zur Verfügung, sofern Ihr aktuelles Vertragskonto bereits so lange besteht. Sollten Sie in der Zwischenzeit umgezogen sein, so liegen Ihnen nur die Rechnungen für die Laufzeit Ihres aktuellen Vertragskontos vor.

Im Kundenportal können Sie unter „Mein Profil“ eine von der Lieferstelle abweichende Rechnungsadresse eintragen. Nach der Aktualisierung Ihrer Daten stehen Ihnen alle zukünftigen Rechnungen mit der neuen Adresse im Kundenportal zur Verfügung.

Alternativ können Sie uns Ihre neue Rechnungsadresse auch ganz bequem über unser Kontaktformular mitteilen.

Die Abschlagbeträge werden auf Basis des ermittelten Jahresverbrauchs berechnet. Sie können Ihre Abschlagszahlungen direkt im Kundenportal einsehen und verwalten.

Sofern noch keine Einzugsermächtigung für Ihr Konto hinterlegt ist, benötigen wir von Ihnen ein schriftliches Mandat für das SEPA-Lastschriftverfahren. Bitte füllen Sie dafür das SEPA-Lastschriftmandat (Formular für ausländische Banken) aus und schicken Sie uns dieses unterschrieben zu.

Im Kundenportal können Sie unter „Mein Profil“ im Bereich „Zahlungsarten“ eine dort hinterlegte Einzugsermächtigung widerrufen.

Bei einem Umzug müssen Sie uns nur über die Mitnahme ihres bestehenden SEPA-Mandats informieren. Das geht direkt am Telefon oder auch in einer kurzen schriftlichen Nachricht. Wir benötigen kein neu ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat-Formular.

HAMBURG WASSER sperrt die Wasserversorgung erst, wenn jemand auch nach mehrfacher Aufforderung nicht die Wasserrechnung bezahlt. Wenn Sie Ihre Wasserrechnungen regelmäßig bezahlen, haben Sie nichts zu befürchten. Wenn Sie offene Rechnungen haben, melden Sie sich bei uns.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Infoblatt „Wie vermeide ich eine Sperrung der Wasserzufuhr?“