Zum Seiteninhalt springen

Abwasserentsorgung in Ellerbek

Auch Abwasser aus der Metropolregion landet größtenteils bei uns im Klärwerk Hamburg. Hier finden Sie alle Informationen über abweichende Regelungen, Grundlagen und Preise in Ihrer Gemeinde außerhalb des Hamburger Stadtgebiets.

Wir kümmern uns

Seit dem 01.01.2018 ist die Hamburger Stadtentwässerung (HSE) als Unternehmen von HAMBURG WASSER für die Abwasserentsorgung in der Gemeinde Ellerbek verantwortlich. Die Schmutzwasserreinigung erfolgt durch den AZV Südholstein.

Ein blauer Sprinter mit dem HW-Logo und dem Titel "Entstördienst" fährt auf einer Straße
Unser Entstördienst auf einem Weg zum Einsatz (Foto: HW)

Sie wollen eine Störung der Trinkwasserver- oder Abwasserentsorgung melden?

Gebührensätze

Grundgebühr für die Abfuhr von Schlamm aus Kleinkläranlagen119,09 € für jede vorgenommene Entsorgung
Zusatzgebühr für die Abfuhr von Schlamm aus Kleinkläranlagen57,45 € für jeden entsorgten Kubikmeter Fäkalschlamm
Grundgebühr für die Abholung aus Sammelgruben83,30 € für jede vorgenommene Entsorgung
Zusatzgebühr für die Abholung aus Sammelgruben24,06 € für jeden entsorgten Kubikmeter Fäkalschlamm
Gebühr für vergebliche Abholversuche bei Kleinkläranlagen und Sammelgruben194,50 je Entsorgungsversuch
Zusatzgebühr für die Verlegung eines Schlauches > 30 m2,38 € je zusätzlichen Schlauchmeter
Grundgebühr für Abfuhren aus Kleinkläranlagen und Sammelgruben in Not- und Dringlichkeitsfällen313,50 € je Entsorgungsvorgang

Die Abrechnung der Schmutzwassergebühren für die Einleitung in das Kanalsystem erfolgt gemeinsam mit dem Wassergeld für die Frischwasserlieferung durch HAMBURG WASSER.

Eine Regenwassergebühr wird nicht erhoben.

Es gelten folgende Mindestzyklen für die Entschlammung von Kleinkläranlagen:

  • 5 Jahre bei technisch belüfteten Kleinkläranlagen
  • 2 Jahre bei nachgerüsteten/ technisch unbelüfteten Kleinkläranlagen
  • 1 Jahr bei nicht nachgerüsteten/ technisch unbelüfteten Kleinkläranlagen

Gebührenabsetzung

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Absetzungen von der Schmutzwassergebühr (Rückerstattungen zum Beispiel für Gartenwasser) möglich. Bei Wasserschäden ist ein Nachweis z.B. in Form einer Reparaturrechnung o.ä. erforderlich. Bei der Absetzung von Gebühren für Gartenwassermengen ist grundsätzlich eine Messung durch einen oder mehrere private Zwischen-Wasserzähler erforderlich.

Ausführliche Informationen zur Absetzung bei Gartenwasserzählern

Regenwassernutzungsanlagen

Niederschlagswasser, welches als Brauchwasser aus einer Regenwassernutzungsanlagen (RWN-Anlage) dem öffentlichen Kanalnetz zugeführt wird, ist als Schmutzwasser abzurechnen.

Ausführliche Informationen zu Regenwassernutzungsanlagen

Dichtheitsprüfung privater Grundstücksentwässerungsanlagen

Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) hat die Fristen für die Dichtheitsprüfungen privater Grundstücksentwässerungsanlagen angepasst und mit Änderungen und Ergänzungen als allgemein anerkannte Regel der Technik mit Bekanntmachung vom 28. März 2024 eingeführt.

Danach sind private Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb von Wasserschutzgebieten und in Wasserschutzgebieten der Zone III B bis spätestens 2040 auf Dichtheit zu überprüfen.

Private Grundstücksentwässerungsanlagen innerhalb von Wasserschutzgebieten der Zone I, Zone II und Zone III A sind unverzüglich, bis spätestens 2025 auf Dichtheit zu überprüfen.

Kanalkataster

Auszüge aus dem Kanalkataster können Sie unter anlageninfo(at)hamburgwasser.de bestellen.

Rückstau im Kanal

So schützen Sie sich gegen Überflutungen

Normalerweise fließt Abwasser zum Klärwerk, bei Verstopfungen und Überflutungen kann es sich aber auch stauen (Foto: Jörg Böthling / HW)

Wenn das Wasser im Keller, Garten oder Garage aus dem Ablauf hochkommt, dann sind Sie mitunter nicht ausreichend gegen Rückstau gesichert. Alle wichtigen Informationen finden Sie in unserem Merkblatt.

Ansprechpartner

  • Fragen zum Entwässerungsantrag oder zu Leitungsplänen: Technische Kundenberatung, 040 / 78 88 12 12
  • Fragen zu Kanalbaubeiträgen: Mischa Olivier, 040 / 7888 86142
  • Fragen zur Schmutzwassergebühr: 040 / 78 88 86 148
  • Fragen zur Abrechnung: Kundenservice, 040 / 78 88 22 22
  • Fragen zu Kleinkläranlagen und Sammelgruben: Monika Schmachtel, HAMBURG WASSER, Metropolregion, 040 / 7888 81840, Di. - Fr. 9 - 12 Uhr

Sie konnten die gesuchte Information nicht finden? Bitte rufen Sie uns an:

  • Gerd Schuylenburg, Leiter der Abteilung Metropolregion, 040 / 78 88 30 800
  • Jutta Lesemann, Kundenbetreuung Metropolregion, 040 / 78 88 31 215

Satzungen

Beitrags- und Gebührensatzung

Abwasserbeseitigungssatzung

Abwasserbeseitigungssatzung

1. Änderungssatzung