Entwässerungsanträge
Hier finden Sie Ihre Anträge. Die Entwässerungsanträge können auch weiter bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Die Anträge werden zur Bearbeitung und Erteilung der Genehmigung an die HSE weitergeleitet.
Seit dem 01.01.2018 ist die Hamburger Stadtentwässerung (HSE) als Unternehmen von HAMBURG WASSER für die Abwasserentsorgung in der Gemeinde Ellerbek verantwortlich. Die Schmutzwasserreinigung erfolgt durch den AZV Südholstein.
Sie wollen eine Störung der Trinkwasserver- oder Abwasserentsorgung melden?
Schmutzwasser bei Einleitung in das Kanalsystem | 2,38 € pro m³ bezogener Frischwassermenge |
Schlamm aus Kleinkläranlagen | 96,99 € Grundgebühr pro Abfuhr |
38,78 € Zusatzgebühr je m³ abgefahrenen Schlamms | |
Abwasser aus Sammelgruben | 80,33 € Grundgebühr pro Abfuhr |
21,07 € Zusatzgebühr je m³ abgefahrenen Abwassers | |
Gebühr für satzungsgemäß angekündigten vergeblichen Abholversuch, soweit vom Grundeigentümer zu vertreten | 180,15 € je Abholversuch |
Gebühr für Auslegen und Einholen von Schlauchlängen über 30 Meter | 2,38 € für jeden zusätzlichen Meter |
Die Abrechnung der Schmutzwassergebühren für die Einleitung in das Kanalsystem erfolgt gemeinsam mit dem Wassergeld für die Frischwasserlieferung durch HAMBURG WASSER.
Eine Regenwassergebühr wird nicht erhoben.
Es gelten folgende Mindestzyklen für die Entschlammung von Kleinkläranlagen:
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Absetzungen von der Schmutzwassergebühr (Rückerstattungen zum Beispiel für Gartenwasser) möglich. Bei Wasserschäden ist ein Nachweis z.B. in Form einer Reparaturrechnung o.ä. erforderlich. Bei der Absetzung von Gebühren für Gartenwassermengen ist grundsätzlich eine Messung durch einen oder mehrere private Zwischen-Wasserzähler erforderlich.
Ausführliche Informationen zur Absetzung bei Gartenwasserzählern
Niederschlagswasser, welches als Brauchwasser aus einer Regenwassernutzungsanlagen (RWN-Anlage) dem öffentlichen Kanalnetz zugeführt wird, ist als Schmutzwasser abzurechnen.
Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) hat die Fristen für die Dichtheitsprüfungen privater Grundstücksentwässerungsanlagen angepasst und mit Änderungen und Ergänzungen als allgemein anerkannte Regel der Technik mit Bekanntmachung vom 28. März 2024 eingeführt.
Danach sind private Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb von Wasserschutzgebieten und in Wasserschutzgebieten der Zone III B bis spätestens 2040 auf Dichtheit zu überprüfen.
Private Grundstücksentwässerungsanlagen innerhalb von Wasserschutzgebieten der Zone I, Zone II und Zone III A sind unverzüglich, bis spätestens 2025 auf Dichtheit zu überprüfen.
Auszüge aus dem Kanalkataster können Sie unter anlageninfo(at)hamburgwasser.de bestellen.
So schützen Sie sich gegen Überflutungen
Wenn das Wasser im Keller, Garten oder Garage aus dem Ablauf hochkommt, dann sind Sie mitunter nicht ausreichend gegen Rückstau gesichert. Alle wichtigen Informationen finden Sie in unserem Merkblatt.
Sie konnten die gesuchte Information nicht finden? Bitte rufen Sie uns an:
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