Entwässerungsanträge
Hier finden Sie Ihre Anträge. Die Entwässerungsanträge können auch weiter bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Die Anträge werden zur Bearbeitung und Erteilung der Genehmigung an die HSE weitergeleitet.
Seit 2008 ist die Hamburger Stadtentwässerung (HSE) als Unternehmen von HAMBURG WASSER für die zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigung in der Gemeinde Dassendorf zuständig.
Mit der Übernahme dieser Aufgaben erhebt die HSE direkt bei den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Dassendorf die Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung
Die Verantwortung für das Regenwasserkanalnetz befindet sich weiterhin bei der Gemeinde Dassendorf.
Sie wollen eine Störung der Schmutzwasserentsorgung melden?
Grundgebühr bei Anschluss an das Kanalsystem | 7,45 € pro Monat |
Schmutzwassergebühr bei Anschluss an das Kanalsystem | 3,16 € je Kubikmeter |
Grundgebühr für die Abfuhr von Schlamm aus Kleinkläranlagen | 68,91 € pro Entsorgungsvorgang |
Zusatzgebühr die Abfuhr von Schlamm aus Kleinkläranlagen | 35,18 € je Kubikmeter |
Grundgebühr für die Abholung von Abwasser aus Sammelgruben | 53,55 € pro Entsorgungsvorgang |
Zusatzgebühr für die Abholung von Abwasser aus Sammelgruben | 23,78 € je Kubikmeter |
Gebühr für vergeblichen Abholversuch bei Kleinkläranlagen und Sammelgruben | 126,60 € pro Entsorgungsvorgang |
Zusatzgebühr für die Verlegung eines Schlauches > 30 m | 2,38 € je zusätzlichen Meter |
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Absetzungen von der Schmutzwassergebühr (Rückerstattungen zum Beispiel für Gartenwasser) möglich. Bei Wasserschäden ist ein Nachweis z.B. in Form einer Reparaturrechnung o.ä. erforderlich. Bei der Absetzung von Gebühren für Gartenwassermengen ist grundsätzlich eine Messung durch einen oder mehrere private Zwischen-Wasserzähler erforderlich.
Ausführliche Informationen zur Absetzung bei Gartenwasserzählern
Niederschlagswasser, welches als Brauchwasser aus einer Regenwassernutzungsanlagen (RWN-Anlage) dem öffentlichen Kanalnetz zugeführt wird, ist als Schmutzwasser abzurechnen.
Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) hat die Fristen für die Dichtheitsprüfungen privater Grundstücksentwässerungsanlagen angepasst und mit Änderungen und Ergänzungen als allgemein anerkannte Regel der Technik mit Bekanntmachung vom 28. März 2024 eingeführt.
Danach sind private Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb von Wasserschutzgebieten und in Wasserschutzgebieten der Zone III B bis spätestens 2040 auf Dichtheit zu überprüfen.
Private Grundstücksentwässerungsanlagen innerhalb von Wasserschutzgebieten der Zone I, Zone II und Zone III A sind unverzüglich, bis spätestens 2025 auf Dichtheit zu überprüfen.
Auszüge aus dem Kanalkataster können Sie unter anlageninfo(at)hamburgwasser.de bestellen.
So schützen Sie sich gegen Überflutungen
Wenn das Wasser im Keller, Garten oder Garage aus dem Ablauf hochkommt, dann sind Sie mitunter nicht ausreichend gegen Rückstau gesichert. Alle wichtigen Informationen finden Sie in unserem Merkblatt.
Sie konnten die gesuchte Information nicht finden? Bitte rufen Sie uns an:
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