Entwässerungsanträge
Hier finden Sie Ihre Anträge. Die Entwässerungsanträge können auch weiter bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Die Anträge werden zur Bearbeitung und Erteilung der Genehmigung an die HSE weitergeleitet.
Seit 2012 ist die Hamburger Stadtentwässerung (HSE) als Unternehmen von HAMBURG WASSER für die zentrale Schmutzwassersammlung in der Gemeinde Bönningstedt zuständig. Die Abwasserreinigung erfolgt durch den AZV Südholstein.
Seit 2013 übernimmt die HSE die Niederschlagswasserbeseitigung und seit 2015 die dezentrale Abwasserentsorgung aus Sammelgruben und Kleinkläranlagen. Mit der Übernahme dieser Aufgaben erhebt die HSE direkt bei den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Bönningstedt die Abwassergebühren.
Sie wollen eine Störung der Trinkwasserver- oder Abwasserentsorgung melden?
Schmutzwassersammlung bei Anschluss an das Kanalsystem | 0,43 € netto = brutto je Kubikmeter Trinkwasserbezug |
Schmutzwasserableitung und -reinigung im Klärwerk Hetlingen | 1,89 € netto = brutto je Kubikmeter Trinkwasserbezug |
Summe Schmutzwassergebühr | 2,32 € je Kubikmeter Trinkwasserbezug |
Niederschlagswassergebühr je Quadratmeter gebührenrelevanter Fläche pro Jahr | 0,34 € netto = brutto |
Grundgebühr für die Abfuhr von Schlamm aus Kleinkläranlagen | 93,66 € pro Entsorgungsvorgang |
Zusatzgebühr für die Abfuhr von Schlamm aus Kleinkläranlagen | 38,75 € je Kubikmeter |
Grundgebühr für die Abholung von Abwasser aus Sammelgruben | 80,33 € pro Entsorgungsvorgang |
Zusatzgebühr für die Abholung von Abwasser aus Sammelgruben | 13,11 € je Kubikmeter |
Gebühr für vergebliche Abholversuche bei Kleinkläranlagen und Sammelgruben | 180,15 € pro Entsorgungsvorgang |
Zusatzgebühr für die Verlegung eines Schlauches > 30 m | 2,38 € je zusätzlichen Meter |
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Absetzungen von der Schmutzwassergebühr (Rückerstattungen zum Beispiel für Gartenwasser) möglich. Bei Wasserschäden ist ein Nachweis z.B. in Form einer Reparaturrechnung o.ä. erforderlich. Bei der Absetzung von Gebühren für Gartenwassermengen ist grundsätzlich eine Messung durch einen oder mehrere private Zwischen-Wasserzähler erforderlich.
Ausführliche Informationen zu Gebührenabsetzungen
Niederschlagswasser, welches als Brauchwasser aus einer Regenwassernutzungsanlagen (RWN-Anlage) dem öffentlichen Kanalnetz zugeführt wird, ist als Schmutzwasser abzurechnen.
Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) hat die Fristen für die Dichtheitsprüfungen privater Grundstücksentwässerungsanlagen angepasst und mit Änderungen und Ergänzungen als allgemein anerkannte Regel der Technik mit Bekanntmachung vom 28. März 2024 eingeführt.
Danach sind private Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb von Wasserschutzgebieten und in Wasserschutzgebieten der Zone III B bis spätestens 2040 auf Dichtheit zu überprüfen.
Private Grundstücksentwässerungsanlagen innerhalb von Wasserschutzgebieten der Zone I, Zone II und Zone III A sind unverzüglich, bis spätestens 2025 auf Dichtheit zu überprüfen.
Auszüge aus dem Kanalkataster können Sie unter anlageninfo(at)hamburgwasser.de bestellen.
So schützen Sie sich gegen Überflutungen
Wenn das Wasser im Keller, Garten oder Garage aus dem Ablauf hochkommt, dann sind Sie mitunter nicht ausreichend gegen Rückstau gesichert. Alle wichtigen Informationen finden Sie in unserem Merkblatt.
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