Zum Seiteninhalt springen

Abwasserentsorgung in Barsbüttel

Auch Abwasser aus der Metropolregion landet größtenteils bei uns im Klärwerk Hamburg. Hier finden Sie alle Informationen über abweichende Regelungen, Grundlagen und Preise in Ihrer Gemeinde außerhalb des Hamburger Stadtgebiets.

Wir kümmern uns

Seit 2011 ist die Hamburger Stadtentwässerung (HSE) als Unternehmen von HAMBURG WASSER für die zentrale und dezentrale Schmutzwasserentsorgung und Niederschlagswasserentsorgung im Ortsteil Barsbüttel der Gemeinde Barsbüttel zuständig.

2012 hat die HSE auch die Niederschlagswasserentsorgung für den Ortsteil Stellau übernommen und seit 2020 ist die HSE auch für die zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigung zuständig.

Mit Übernahme dieser Aufgaben erhebt die HSE direkt bei den Bürgerinnen und Bürgern der beiden Ortsteile der Gemeinde Barsbüttel die Abwassergebühren

Ein blauer Sprinter mit dem HW-Logo und dem Titel "Entstördienst" fährt auf einer Straße
Unser Entstördienst auf einem Weg zum Einsatz (Foto: HW)

Sie wollen eine Störung der Trinkwasserver- oder Abwasserentsorgung melden?

Gebührensätze

Schmutzwassergebühr 1,81 € netto = brutto je Kubikmeter Trinkwasserbezug
Niederschlagswassergebühr 0,18 € netto = brutto je Quadratmeter gebührenrelevanter Fläche pro Jahr
Gebühr für die Abholung von Abwasser aus Sammelgruben 18,90 € je Kubikmeter
Grundgebühr für die Abholung von Abwasser aus Sammelgruben 30,94 € pro Entsorgungsvorgang
Gebühr für die Abfuhr von Schlamm aus Kleinkläranlagen 24,86 € je Kubikmeter
Grundgebühr für die Abfuhr von Schlamm aus Kleinkläranlagen 46,37 € pro Entsorgungsvorgang
Gebühr für vergebliche Abholversuche bei Kleinkläranlagen und Sammelgruben 81,38 € pro Entsorgungsvorgang
Zusatzgebühr für die Verlegung eines Schlauches > 30 m 1,55 € je zusätzlichen Meter

Gebührenabsetzung

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Absetzungen von der Schmutzwassergebühr (Rückerstattungen zum Beispiel für Gartenwasser) möglich. Bei Wasserschäden ist ein Nachweis z.B. in Form einer Reparaturrechnung o.ä. erforderlich. Bei der Absetzung von Gebühren für Gartenwassermengen ist grundsätzlich eine Messung durch einen oder mehrere private Zwischen-Wasserzähler erforderlich.

Ausführliche Informationen zur Absetzung bei Gartenwasserzählern

Regenwassernutzungsanlagen

Niederschlagswasser, welches als Brauchwasser aus einer Regenwassernutzungsanlagen (RWN-Anlage) dem öffentlichen Kanalnetz zugeführt wird, ist als Schmutzwasser abzurechnen.

Ausführliche Informationen zu Regenwassernutzungsanlagen

Dichtheitsprüfung privater Grundstücksentwässerungsanlagen

Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) hat die Fristen für die Dichtheitsprüfungen privater Grundstücksentwässerungsanlagen angepasst und mit Änderungen und Ergänzungen als allgemein anerkannte Regel der Technik mit Bekanntmachung vom 28. März 2024 eingeführt.

Danach sind private Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb von Wasserschutzgebieten und in Wasserschutzgebieten der Zone III B bis spätestens 2040 auf Dichtheit zu überprüfen.

Private Grundstücksentwässerungsanlagen innerhalb von Wasserschutzgebieten der Zone I, Zone II und Zone III A sind unverzüglich, bis spätestens 2025 auf Dichtheit zu überprüfen.

Das Formblatt "Entwässerungsantrag" erhalten Sie auch vor Ort bei der Gemeindeverwaltung Barsbüttel:

Gerald Greiser
Telefon 67 07 24 10 
Fax 67 07 24 80
gerald.greiser(at)barsbuettel.landsh.de

Kanalkataster

Auszüge aus dem Kanalkataster können Sie unter anlageninfo(at)hamburgwasser.de bestellen.

Ansprechpartner

  • Fragen zum Entwässerungsantrag oder zu Leitungsplänen: Technische Kundenberatung, 040 / 78 88 12 12
  • Fragen zu Kanalbaubeiträgen: Mischa Olivier, 040 / 7888 86142
  • Fragen zur Schmutzwassergebühr: 040 / 78 88 86 148
  • Fragen zur Niederschlagswassergebühr: Kundenberatung, 040/ 7888 86160
  • Fragen zur Abrechnung: Kundenservice, 040 / 78 88 22 22
  • Fragen zu Kleinkläranlagen und Sammelgruben: Monika Schmachtel, HAMBURG WASSER, Metropolregion, 040 / 7888 81840, Di. - Fr. 9 - 12 Uhr

Sie konnten die gesuchte Information nicht finden? Bitte rufen Sie uns an:

  • Gerd Schuylenburg, Leiter der Abteilung Metropolregion, 040 / 78 88 30 800
  • Heiko Titsch, Kundenbetreuung Metropolregion, 040 / 78 88 30 811

Satzungen

Beitrags- und Gebührensatzung

Abwasserbeseitigungssatzung