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Abwasserentsorgung in Tangstedt

Auch Abwasser aus der Metropolregion landet größtenteils bei uns im Klärwerk Hamburg. Hier finden Sie alle Informationen über abweichende Regelungen, Grundlagen und Preise in Ihrer Gemeinde außerhalb des Hamburger Stadtgebiets.

Seit dem 01.01.2016 ist die Hamburger Stadtentwässerung (HSE) als Unternehmen von HAMBURG WASSER für die hoheitliche Aufgabe der zentralen Abwasserentsorgung in der Gemeinde Tangstedt zuständig. Mit der Übernahme der Abwasserbeseitigung gehen auch das Satzungs- und Abgabenerhebungsrecht auf die HSE über.

Gebührensätze

Es werden getrennte Gebühren für die Schmutz- und für die Niederschlagswasserbeseitigung erhoben.

Die Gebühren betragen

  • für Schmutzwasser 3,25 € pro m³ bezogener Frischwassermenge und
  • für Niederschlagswasser 0,75 € pro m² angeschlossener Grundstücksfläche.

Die Abrechnung der Schmutzwassergebühren erfolgt gemeinsam mit dem Wassergeld für die Frischwasserlieferung durch HAMBURG WASSER.

Dichtheitsprüfung privater Grundstücksentwässerungsanlagen

Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) hat die Fristen für die Dichtheitsprüfungen privater Grundstücksentwässerungsanlagen angepasst und mit Änderungen und Ergänzungen als allgemein anerkannte Regel der Technik mit Bekanntmachung vom 28. März 2024 eingeführt.

Danach sind private Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb von Wasserschutzgebieten und in Wasserschutzgebieten der Zone III B bis spätestens 2040 auf Dichtheit zu überprüfen.

Private Grundstücksentwässerungsanlagen innerhalb von Wasserschutzgebieten der Zone I, Zone II und Zone III A sind unverzüglich, bis spätestens 2025 auf Dichtheit zu überprüfen.

Gebührenabsetzung

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Absetzungen von der Schmutzwassergebühr (Rückerstattungen zum Beispiel für Gartenwasser) möglich. Bei Wasserschäden ist ein Nachweis z.B. in Form einer Reparaturrechnung o.ä. erforderlich. Bei der Absetzung von Gebühren für Gartenwassermengen ist grundsätzlich eine Messung durch einen oder mehrere private Zwischen-Wasserzähler erforderlich.

Ausführliche Informationen zur Absetzung bei Gartenwasserzählern

Regenwassernutzungsanlagen

Niederschlagswasser, welches als Brauchwasser aus einer Regenwassernutzungsanlagen (RWN-Anlage) dem öffentlichen Kanalnetz zugeführt wird, ist als Schmutzwasser abzurechnen.

Ausführliche Informationen zu Regenwassernutzungsanlagen

Ein blauer Sprinter mit dem HW-Logo und dem Titel "Entstördienst" fährt auf einer Straße
Unser Entstördienst auf einem Weg zum Einsatz (Foto: HW)

Sie wollen eine Störung der Trinkwasserver- oder Abwasserentsorgung melden?

Kanalkataster

Auszüge aus dem Kanalkataster können Sie unter anlageninfo(at)hamburgwasser.de bestellen.

Rückstau im Kanal

So schützen Sie sich gegen Überflutungen

Normalerweise fließt Abwasser zum Klärwerk, bei Verstopfungen und Überflutungen kann es sich aber auch stauen (Foto: Jörg Böthling / HW)

Wenn das Wasser im Keller, Garten oder Garage aus dem Ablauf hochkommt, dann sind Sie mitunter nicht ausreichend gegen Rückstau gesichert. Alle wichtigen Informationen finden Sie in unserem Merkblatt.

Ansprechpartner

  • Fragen zum Entwässerungsantrag oder zu Leitungsplänen: Technische Kundenberatung, 040 / 78 88 12 12
  • Fragen zur Schmutzwassergebühr: 040 / 78 88 86 148
  • Fragen zur Abrechnung (Schmutzwassergebühr): Kundenservice, 040 / 78 88 22 22
  • Fragen zur Niederschlagswassergebühr: Amt Itzstedt, Frau Schekat, 04535 / 50 92 30
  • Fragen zu Kanalbaubeiträgen: Mischa Olivier, 040 / 78 88 86 142

Satzungen

Abgabensatzung Abwasserbeseitigung

Abwasserbeseitigungssatzung