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Abwasserentsorgung in Hartenholm

Auch Abwasser aus der Metropolregion landet größtenteils bei uns im Klärwerk Hamburg. Hier finden Sie alle Informationen über abweichende Regelungen, Grundlagen und Preise in Ihrer Gemeinde außerhalb des Hamburger Stadtgebiets.

Wir kümmern uns

Seit 2010 ist die Hamburger Stadtentwässerung (HSE) als Unternehmen von HAMBURG WASSER für die zentrale Schmutzwasserentsorgung und Niederschlagswasserentsorgung in der Gemeinde Hartenholm zuständig.

Mit der Übernahme dieser Aufgabe erhebt die HSE direkt bei den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Hartenholm die Abwassergebühren.

Ein blauer Sprinter mit dem HW-Logo und dem Titel "Entstördienst" fährt auf einer Straße
Unser Entstördienst auf einem Weg zum Einsatz (Foto: HW)

Sie wollen eine Störung der Abwasserentsorgung melden?

Gebührensätze

 

Grundgebühr:

  • Bis Nenndurchfluss (Qn) 2,5: 9,46 € pro Monat
  • Bis Nenndurchfluss (Qn) 6: 22,70 € pro Monat
  • Über Nenndurchfluss (Qn) 6: 37,84 € pro Monat

Zusatzgebühr:

  • 2,35 € je Kubikmeter Trinkwasserbezug

Niederschlagswasser:

  • 0,49 € je Quadratmeter gebührenrelevanter bebauter, überbauter oder befestigter Grundstücksfläche

Gebührenabsetzung

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Absetzungen von der Schmutzwassergebühr (Rückerstattungen zum Beispiel für Gartenwasser) möglich. Bei Wasserschäden ist ein Nachweis z.B. in Form einer Reparaturrechnung o.ä. erforderlich. Bei der Absetzung von Gebühren für Gartenwassermengen ist grundsätzlich eine Messung durch einen oder mehrere private Zwischen-Wasserzähler erforderlich.

Ausführliche Informationen zur Absetzung bei Gartenwasserzählern

Regenwassernutzungsanlagen

Niederschlagswasser, welches als Brauchwasser aus einer Regenwassernutzungsanlagen (RWN-Anlage) dem öffentlichen Kanalnetz zugeführt wird, ist als Schmutzwasser abzurechnen.

Ausführliche Informationen zu Regenwassernutzungsanlagen

Dichtheitsprüfung privater Grundstücksentwässerungsanlagen

Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) hat die Fristen für die Dichtheitsprüfungen privater Grundstücksentwässerungsanlagen angepasst und mit Änderungen und Ergänzungen als allgemein anerkannte Regel der Technik mit Bekanntmachung vom 28. März 2024 eingeführt.

Danach sind private Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb von Wasserschutzgebieten und in Wasserschutzgebieten der Zone III B bis spätestens 2040 auf Dichtheit zu überprüfen.

Private Grundstücksentwässerungsanlagen innerhalb von Wasserschutzgebieten der Zone I, Zone II und Zone III A sind unverzüglich, bis spätestens 2025 auf Dichtheit zu überprüfen.

Kanalkataster

Auszüge aus dem Kanalkataster können Sie unter anlageninfo(at)hamburgwasser.de bestellen.

Regenwasser

Die zentrale Regenwasserentsorgung ist Teil der Abwasserentsorgung. Die Einleitung in die Kanalisation ist möglich, wenn eine Misch- oder Regenwasserkanalisation in der anliegenden Straße vorhanden ist.

Rückstau im Kanal

So schützen Sie sich gegen Überflutungen

Normalerweise fließt Abwasser zum Klärwerk, bei Verstopfungen und Überflutungen kann es sich aber auch stauen (Foto: Jörg Böthling / HW)

Wenn das Wasser im Keller, Garten oder Garage aus dem Ablauf hochkommt, dann sind Sie mitunter nicht ausreichend gegen Rückstau gesichert. Alle wichtigen Informationen finden Sie in unserem Merkblatt.

Ansprechpartner

  • Fragen zur Abrechnung: Kundenservice, 040 / 78 88 22 22
  • Fragen zum Entwässerungsantrag oder zu Leitungsplänen: Technische Kundenberatung, 040 / 78 88 12 12
  • Fragen zu Abwassergebühren: 040 / 78 88 86 148
  • Fragen zur Niederschlagswassergebühr: Kundenberatung, 040/ 7888 86160
  • Fragen zu Kanalbaubeiträgen: Mischa Olivier, 040 / 78 88 86 142
  • Fragen zur dezentralen Abwasserentsorgung (Kleinkläranlagen und Sammelgruben): WZV Segeberg, Zentrale WZV, 04551 / 909-0

Sie konnten die gesuchte Information nicht finden? Bitte rufen Sie uns an:

  • Gerd Schuylenburg, Leiter der Abteilung Metropolregion, 040 / 78 88 30 800
  • Kristin Diercks, Kundenbetreuung Metropolregion, 040 / 78 88 30 812

Satzungen

Abgabensatzung

Abwasserbeseitigungssatzung