Entwässerungsanträge
Hier finden Sie Ihre Anträge. Die Entwässerungsanträge können auch weiter bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Die Anträge werden zur Bearbeitung und Erteilung der Genehmigung an die HSE weitergeleitet.
Seit 2010 ist die Hamburger Stadtentwässerung (HSE) als Unternehmen von HAMBURG WASSER für die zentrale Schmutzwasserentsorgung in der Samtgemeinde Hollenstedt zuständig.
Mit der Übernahme dieser Aufgabe erhebt die HSE direkt bei den Bürgerinnen und Bürgern der Samtgemeinde die Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung.
Sie wollen eine Störung der Schmutzwasserentsorgung melden?
Bei der Versendung der Gebührenbescheide unterstützt uns der Wasserbeschaffungsverband Harburg, der auch das Trinkwasser im Gebiet der Samtgemeinde beliefert.
Die Dichtheit von Schmutzwasseranschlussleitungen auf Privatgrundstücken muss gemäß DIN 1986, Teil 30, überprüft werden. Eine gesetzliche Verpflichtung seitens des Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz besteht nicht.
Gemäß Schmutzwasserbeseitigunssatzung ist die Grundstücksentwässerungsanlage stets in einem einwandfreien und betriebsfähigen Zustand zu halten. Die Überwachung hierfür obliegt dem Eigentümer des Grundstücks. Werden Mängel festgestellt, kann die Hamburger Stadtentwässerung AöR fordern, dass die Grundstücksentwässerungsanlage wieder in einen vorschriftsmäßigen Zustand gebracht wird.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Absetzungen von der Schmutzwassergebühr (Rückerstattungen zum Beispiel für Gartenwasser) möglich. Bei Wasserschäden ist ein Nachweis z.B. in Form einer Reparaturrechnung o.ä. erforderlich. Bei der Absetzung von Gebühren für Gartenwassermengen ist grundsätzlich eine Messung durch einen oder mehrere private Zwischen-Wasserzähler erforderlich.
Ausführliche Informationen zur Absetzung bei Gartenwasserzählern
Niederschlagswasser, welches als Brauchwasser aus einer Regenwassernutzungsanlagen (RWN-Anlage) dem öffentlichen Kanalnetz zugeführt wird, ist als Schmutzwasser abzurechnen.
Auszüge aus dem Kanalkataster können Sie unter anlageninfo(at)hamburgwasser.de bestellen.
Die Entsorgung des Niederschlagwassers, soweit dieses nicht in begründeten Ausnahmefällen in den Schmutzwasserkanal geleitet wurde, liegt im Zuständigkeitsbereich der einzelnen Mitgliedsgemeinden. Bitte wenden Sie sich deshalb bei Fragen rund um das Niederschlagswasser an Ihre Gemeinde. Ansprechpartner und Telefonnummern finden Sie auf der Website der Samtgemeinde Hollenstedt. In den Fällen, in denen Niederschlagswasser in den Schmutzwasserkanal geleitet wird, z.B. bei Regenwassernutzungsanlagen und Tankstellen, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen.
Die Aufgabe der dezentralen Abwasserentsorgung (Kleinkläranlagen und Sammelgruben) nimmt die Samtgemeinde Hollenstedt wahr. Bitte wenden Sie sich an die Samtgemeinde Hollenstedt.
So schützen Sie sich gegen Überflutungen
Wenn das Wasser im Keller, Garten oder Garage aus dem Ablauf hochkommt, dann sind Sie mitunter nicht ausreichend gegen Rückstau gesichert. Alle wichtigen Informationen finden Sie in unserem Merkblatt.
Sie konnten die gesuchte Information nicht finden? Bitte rufen Sie uns an:
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