Entwässerungsanträge
Hier finden Sie Ihre Anträge. Die Entwässerungsanträge können auch weiter bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Die Anträge werden zur Bearbeitung und Erteilung der Genehmigung an die HSE weitergeleitet.
Seit 2008 ist die Hamburger Stadtentwässerung (HSE) als Unternehmen von HAMBURG WASSER für die zentrale Schmutzwasserentsorgung in der Gemeinde Neu Wulmstorf.
Mit der Übernahme dieser Aufgabe erhebt die HSE direkt bei den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Neu Wulmstorf die Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung
Die Verantwortung für das Regenwasserkanalnetz und die dezentralen Entwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und Sammelgruben) ist bei der Gemeinde Neu Wulmstorf verblieben.
Sie wollen eine Störung der Schmutzwasserentsorgung melden?
Bei der Versendung der Gebührenbescheide unterstützt uns der Wasserbeschaffungsverband Harburg, der auch das Trinkwasser im Gemeindegebiet liefert.
Die Dichtheit von Schmutzwasseranschlussleitungen auf Privatgrundstücken muss gemäß DIN 1986, Teil 30, überprüft werden. Eine gesetzliche Verpflichtung seitens des Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz besteht nicht.
Gemäß Schmutzwasserbeseitigunssatzung ist die Grundstücksentwässerungsanlage stets in einem einwandfreien und betriebsfähigen Zustand zu halten. Die Überwachung hierfür obliegt dem Eigentümer des Grundstücks. Werden Mängel festgestellt, kann die Hamburger Stadtentwässerung AöR fordern, dass die Grundstücksentwässerungsanlage wieder in einen vorschriftsmäßigen Zustand gebracht wird.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Absetzungen von der Schmutzwassergebühr (Rückerstattungen zum Beispiel für Gartenwasser) möglich. Bei Wasserschäden ist ein Nachweis z.B. in Form einer Reparaturrechnung o.ä. erforderlich. Bei der Absetzung von Gebühren für Gartenwassermengen ist grundsätzlich eine Messung durch einen oder mehrere private Zwischen-Wasserzähler erforderlich.
Ausführliche Informationen zur Absetzung bei Gartenwasserzählern
Niederschlagswasser, welches als Brauchwasser aus einer Regenwassernutzungsanlagen (RWN-Anlage) dem öffentlichen Kanalnetz zugeführt wird, ist als Schmutzwasser abzurechnen.
Auszüge aus dem Kanalkataster können Sie unter anlageninfo(at)hamburgwasser.de bestellen.
So schützen Sie sich gegen Überflutungen
Wenn das Wasser im Keller, Garten oder Garage aus dem Ablauf hochkommt, dann sind Sie mitunter nicht ausreichend gegen Rückstau gesichert. Alle wichtigen Informationen finden Sie in unserem Merkblatt.
Sie konnten die gesuchte Information nicht finden? Bitte rufen Sie uns an:
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