Wie kommt es zu einem Rückstau im Siel?
- Normalerweise fließt Abwasser in das öffentliche Siel und dann zum Klärwerk Hamburg.
- Kommt es zu Verstopfungen oder Überflutungen der öffentlichen Siele zum Beispiel durch extreme Niederschläge, staut sich das Abwasser im gesamten System. Ohne entsprechende Schutzmaßnahmen kann es dann auch in die Häuser zurücklaufen.
- Um solche Überflutungen durch Abläufe in Kellern, Garagen oder im Garten zu vermeiden, müssen alle an das öffentliche Sielnetz angeschlossenen Grundstücke in Hamburg gegen einen solchen Rückstau im Siel gesichert werden.
Vorsorge und Vorbeuge
Das müssen Sie als Hauseigentümer:in tun
Ein Rückstau im Siel betrifft alle an das öffentliche Sielnetz angeschlossenen Wasserabläufe, die unterhalb der Rückstauebene liegen. Bei einem gewöhnlichen Abwasserkanal im Gefälle ist die Rückstauebene die Straßenhöhe, beim Drucksiel die Oberkante des Schachtes der Einrichtung zum Sammeln oder Fördern des Abwassers. Toiletten und Abläufe, die besonders geschützt werden müssen, sind also in der Regel im Keller, in der Garage oder im Garten.
Um Überflutungen von allen Anschlüssen bei starkem Niederschlag oder ähnlichem zu vermeiden, muss in solchen Fällen eine sogenannte Rückstausicherung vorhanden sein. Eine Rückstausicherung verschließt die Rohrleitungen gegen das zurückfließende Abwasser.
So beugen Sie vor:
• Lassen Sie Ihren Installateur prüfen, ob Ihr Haus durch eine Rückstauklappe oder eine Hebeanlage vor Rückstau im Siel geschützt ist. Wichtig: Rückstauklappen sind nur unter bestimmten Bedingungen zulässig.
• Stellen Sie sicher, dass Ihre Rückstausicherung regelmäßig gewartet wird.
Die gesetzliche Grundlage
Das Hamburgische Abwassergesetz § 14 – Hebeanlage und Rückstauschutz.
(1) Kann Abwasser auf dem angeschlossenen Grundstück nicht mit einem genügenden natürlichen Gefälle der öffentlichen Abwasseranlage zugeführt werden, hat die Eigentümerin bzw. der Eigentümer Einrichtungen zum Heben des Abwassers (Hebeanlagen) zu schaffen und zu unterhalten.
(2) Öffnungen von Grundstücksentwässerungsanlagen wie Schächte, Ausgüsse, Bodenabläufe, Klosettbecken und Abläufe für Niederschlagswasser, die unter der Rückstauebene liegen, müssen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik gegen Rückstau aus den öffentlichen Abwasseranlagen gesichert werden.
(3) Als Rückstauebene gilt beim Gefällesiel die vorhandene oder endgültig vorgesehene Straßenhöhe an der Anschlussstelle der Sielanschlussleitung an das jeweilige Siel, beim Drucksiel die Oberkante des Schachtes der Einrichtung zum Sammeln und zur Förderung der Abwässer.
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Neben dem Hamburger Stadtgebiet kümmert sich HAMBURG WASSER auch um die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung von 26 Umlandgemeinden.
Auch dort kann es zu einem Rückstau kommen. Zwar werden die Abwasserkanäle außerhalb der Stadtgrenzen nicht mehr als Siel bezeichnet, dennoch gelten die gleichen Bedingungen: Um Schaden durch von Starkregen verursachten Staus im Kanalnetz abzuwenden, muss eine Rückstausicherung installiert sein. Die rechtliche Grundlage ist hier aber nicht das Hamburger Abwassergesetz, sondern die jeweilige Abwassersatzung der Gemeinden selbst.