HAMBURG WASSER steht für Vielfalt, Gemeinschaft und Fairness. Wir wollen das Leben in Hamburg besser machen und die Zukunft mitgestalten. Dazu gehört es, dass wir uns an die gesetzlichen Grundlagen halten und auch moralisch einwandfrei handeln. Eigentlich meint Compliance etwas Selbstverständliches: Wir achten Recht und Gesetz und setzen klare Spielregeln für Fair Play im Unternehmen.
Verhaltenskodex
Ob Korruptionsvermeidung, umweltfreundliches Arbeiten oder kollegiales Miteinander: Im Verhaltenskodex haben wir unsere Compliance-Regeln festgehalten. Der Kodex gibt Orientierung für die Arbeit bei HAMBURG WASSER. Compliance ist ein fester Bestandteil unserer Unternehmenskultur, deshalb schulen wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig. Unseren Beschäftigten stehen jederzeit unser Compliance-Management-Team und eine externe Ombudsstelle zur Seite.
Compliance hat eine herausragende Bedeutung bei HAMBURG WASSER – vom Kanalreinigungsteam bis zur Geschäftsführung. So schaffen wir Vertrauen, beugen Konflikten vor, schaffen eine faire Kultur und schützen das Ansehen unseres Unternehmens.
Ombudsstellen und Meldewege
Das Vertrauen in unser Unternehmen ist ganz entscheidend für unsere Zukunft. Deshalb müssen die Compliance-Regeln eingehalten werden. Wenn Sie einen Verdacht haben, dass an einer Stelle der Fair-Play-Gedanke missachtet oder gegen Gesetze und Vorschriften verstoßen wird, bitten wir Sie um Ihre Mithilfe. Sprechen Sie gerne unser Compliance-Management unter [email protected] an.
Externe Ombudsstelle
Wenn Sie begründete und nachvollziehbare Anhaltspunkte für Straftaten, unzulässige Geschäftspraktiken oder sonstiges gravierenden Fehlverhalten aus dem Unternehmen haben, können Sie sich jederzeit – auch anonym – an unsere Ombudsstelle wenden. Sie wird vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Malte Passarge.
Rechtsanwalt Dr. Malte Passarge
E-Mail: [email protected]
Telefon: 040 41 52 51 72
Anonyme Meldeplattform
HAMBURG WASSER hat zudem eine Meldeplattform eingerichtet, die es ermöglicht, vollständig anonym einen Hinweis oder einen Verstoß gegen das Hinweisgeberschutzgesetz oder gegen das Lieferkettensorgfaltsgesetz, abzugeben.
Externe Meldestellen
Ein weiterer Weg zur Abgabe eines Hinweises besteht über eine externe Meldestelle, wie sie hier aufgeführt sind.
- Hinweisgeberstelle des Bundesjustizamtes
- Hinweise auf Verstöße beim Bundeskartellamt
- Hinweisgeberstelle der Bundesstelle für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)