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Trinkwasseranalysen

Verlässlicher Partner für einwandfreies Trinkwasser: Unser akkreditiertes Labor* untersucht Wasser mit modernster Analysetechnik. Hier geben wir einen Überblick über unsere Leistungen.

Untersuchung nach Trinkwasserverordnung

Gemäß der Trinkwasserverordnung sind Betreiber:innen von Trinkwasserinstallationen in vielen Fällen verpflichtet, Untersuchungen ihres Wassers durchzuführen. Aus den Qualitätsvorgaben der Trinkwasserverordnung kann zudem ein Untersuchungsbedarf entstehen.

Eine Untersuchung ist notwendig, wenn

  • Sie behördlich dazu aufgefordert werden oder es Hinweise auf eine Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität in Ihrer Installation gibt. Dann wird eine Analyse zur Eigenüberwachung angeraten, es besteht jedoch keine Pflicht. 

Die Kosten variieren je nach Anfahrtsweg und Menge der zu untersuchenden Zapfstellen oder Liegenschaften, eine einfache Untersuchung beginnt bei 108 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer (Stand 18.08.2022). 

Analyse beantragen

Pseudomonas aeruginosa

Pseudomonas aeruginosa ist ein Bakterium, das in technische Wassersysteme gelangen und sich unter ungünstigen Betriebsbedingungen der Installation vermehren kann. In hoher Konzentration kann es bei Menschen, die ein schwaches Immunsystem haben, Infektionen auslösen.

Manuelle Prüfung der Wasserproben im Labor
Foto: Janine Kalbheim / HW

Eine Untersuchung ist notwendig: 

  • wenn Sie behördlich dazu aufgefordert werden (wird häufig für Kitas gefordert.)

Die Untersuchung ist zu empfehlen:

  • wenn Verdacht auf sogenannte Totleitungen, also ungenutzte Leitungen, besteht.  

  • wenn eine Liegenschaft lange leer stand. 

  • bei medizinischen- und Pflegeeinrichtungen (zum Beispiel bei Neubau, Umbau oder Sanierung) 

  • bei öffentlichen Anlagen  

Die Kosten variieren je nach Anfahrtsweg und Menge der zu untersuchenden Zapfstellen oder Liegenschaften, eine einfache Untersuchung beginnt bei 82 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer (Stand 18.08.2022). 

Legionellenuntersuchung gem. TrinkwV

Legionellen (Legionella spec.) sind im Wasser lebende Bakterien. Die für Erkrankungen des Menschen bedeutsamste Art ist Legionella pneumophila, sie ist Erreger der Legionellose oder Legionärskrankheit. 

Gemäß § 31 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b der Trinkwasserverordnung müssen Hauseigentümer:innen (nicht Mieter:innen) einmal in drei Jahren ein für Probenahme und Untersuchung von Legionellen akkreditiertes Labor damit beauftragen, Wasserproben zu entnehmen und auf Legionellen zu prüfen (systemische bzw. orientierende Untersuchung). Vermieter:innen, die dieser Pflicht nicht nachkommen, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Für Anlagen, die Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit abgeben (zum Beispiel in öffentlichen Gebäuden mit Duschen wie Sporthallen), besteht eine jährliche Untersuchungspflicht. 

Eine Untersuchung ist notwendig: 

  • Wenn die Anlage gewerblich genutzt wird und Einrichtungen zur Vernebelung des Trinkwassers (z.B. Duschen) vorhanden sind.
  • ein Warmwasserspeichervolumen von über 400 Litern und/oder ein Rohrleitungsvolumen von über drei Litern zwischen dem Ausgang der Trinkwassererwärmung und der Entnahmestelle besteht.
  • Oder wenn Sie behördlich dazu aufgefordert werden. 

Die Kosten variieren je nach Anfahrtsweg und Menge der zu untersuchenden Zapfstellen oder Liegenschaften. Es sind mindestens drei Probeentnahmestellen notwendig, eine solche Untersuchung beginnt bei 188 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer (Stand 18.08.2022). 

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Hausbrunnen

Foto: Janine Kalbheim / HW

In und um Hamburg gibt es Haushalte, die bisher nicht durch uns oder einen anderen Wasserversorger beliefert werden können. Sie beziehen ihr Trinkwasser aus einem eigenen Hausbrunnen.

Das zuständige Gesundheitsamt fordert die Unternehmen oder sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanalage zu dieser Untersuchung schriftlich auf und legt den Untersuchungsumfang fest. 

Eine jährliche Untersuchung ist notwendig. 

Die Kosten variieren je nach Anfahrt und Untersuchungsumfang, eine einfache Untersuchung beginnt bei 149 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer (Stand 18.08.2022). 

Metalle (Blei, Kupfer, Nickel)

Blei ist bis 1973 in Hausanschlussleitungen und Hausinstallationen verwendet worden. Durch Bleileitungen in Häusern mit Baujahr vor 1973 kann daher Blei in das gelieferte Trinkwasser gelangen und dadurch die gemäß Trinkwasserverordnung festgesetzten Grenzwerte überschreiten. In Häusern mit einem Baujahr ab 1973 und neuem Hausanschluss sind keine Bleileitungen mehr verbaut worden. In diesen Gebäuden ist eine Bleiuntersuchung daher wahrscheinlich nicht erforderlich. 

Armaturen und Leitungen können aus Kupfer oder Nickel bestehen. Diese Stoffe können sich gegebenenfalls im Trinkwasser anreichern und so ebenfalls den zulässigen Grenzwert überschreiten. 

Eine Untersuchung auf Blei, Kupfer und Nickel ist sinnvoll:  

  • bei Gebäuden, deren Leitungen vor 1973 verlegt worden sind. 

  • Bei Schwangerschaft und für Neugeborene im Haushalt. 

Kosten:  Eine Blei-, Kupfer- und Nickel-Analyse in unserem Labor kostet 45,22 € inkl. MwSt. Für Haushalte, in denen Schwangere oder Säuglinge im Alter bis zu einem Jahr wohnen, bieten wir die Blei-Analyse bei Vorlage des Mutterpasses oder der Geburtsurkunde des Kindes kostenfrei an.

Weitere Infos

Analyse beantragen

Kleine Flaschen mit chemischen Flüssigkeiten in einer Reihe, im Vordergrund dazu passende Petrischalen
Foto: Janine Kalbheim / HW

Die Blei-, Nickel- und Kupfer-Flaschen mit eigener Probenahme werden vom Kundencenter ausgegeben. Dazu müssen vor Ort Kontaktdaten angeben werden. 

Alle weiteren Analysen können Sie in unserem Formular beantragen.

Hinweis zum Ausfüllen: Speichern Sie das Dokument bitte lokal und bearbeiten Sie es mit einem geeigneten aktuellen PDF-Reader, da einige Funktionen bei der Bearbeitung im Browser nicht zur Verfügung stehen.

Wie helfen Ihnen weiter

Kontakt zum Labor

Billhorner Deich 2

20539 Hamburg

E-Mail: [email protected]

Öffnungszeiten

Mo.–Do.
  1. 7:30–15:00
Fr.
  1. 7:30–12:00

Informationen zur Akkrediterung

*Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflabor. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage D-PL-14022-01-00 aufgeführten Akkreditierungsumfang.