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Niederschlag abrechnen

Wenn Regen von Ihrem Grundstück in die Kanalisation fließt, verursacht das Kosten. Diese rechnen wir mit der Niederschlagswassergebühr ab – und sorgen so für eine faire Kostenverteilung.

So wird die Fläche berechnet

Sie haben neu gebaut, Ihr Grundstück erweitert oder eine bauliche Veränderung vorgenommen, die erstmals eine Einleitung von Regenwasser in unsere Siele notwendig machen oder die Einleitung von ihrem Grundstück verändert?

Dann sind Sie verpflichtet, uns zu informieren. Hier erfahren Sie, wie das funktioniert.

Ein Ausschnitt aus dem Kataster, unterschiedlich farbige Flächen zeigen an, welche Flächen zu welchem Grad versiegelt sind
In einem solchen Versiegelungskataster werden die Flächen eingetragen (Grafik: HW)

Vier Schritte – zwei Bescheide

1. Informieren Sie HAMBURG WASSER: Als Person mit Eigentum sind Sie verpflichtet, uns über eine Einleitung von Regenwasser zu informieren. Teilen Sie uns Ihre Grundstücksadresse und die Art der Veränderung formlos schriftlich mit. Die Kontaktdaten finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

2. Wir ermitteln anhand von Luftbildern die Flächen auf Ihrem Grundstück und schicken Ihnen zur Ermittlung der Entwässerung einen entsprechenden Erhebungsbogen zu.

3. Sie prüfen den Erhebungsbogen und machen Angaben dazu, wohin das Regenwasser von den gebührenrelevanten Flächen fließt.

4. Jetzt passt alles: Sie bekommen zunächst den Bescheid über ihre Flächen, den sogenannten Flächenfestsetzungsbescheid und dann als nächstes unseren Gebührenbescheid. Die aktuellen Gebühren finden Sie auf unserer Übersichtsseite Tarife & Gebühren.

Änderung der Fläche mitteilen

Sie haben auf Ihrem Grundstück etwas verändert, neu gebaut oder neue Erkenntnisse über die Einleitung von Regenwasser in unsere Kanalisation?

Hier erfahren Sie, wie Sie eine Änderung mitteilen können.

1. Uns reicht ein formloser schriftlicher Antrag auf Änderung. Die Kontaktdaten finden Sie unten auf dieser Seite. Im besten Fall nehmen Sie dabei Ihren alten Erhebungsbogen zur Hand und tragen die Veränderung direkt dort ein. Legen Sie gern auch schon einen geeigneten Nachweis dazu, etwa eine Rechnung für die abgeschlossenen Bauarbeiten. Den Nachweis brauchen wir, um Ihren Antrag zu bearbeiten.

Ihr formloser Antrag kann zum Beispiel so aussehen:

Meine Fläche Nummer 5 auf dem Grundstück Hauptstr. 5 (Erhebungsbogen 20…123) ist nicht mehr an das Siel angeschlossen. Ich habe eine Versickerungsanlage einbauen lassen. Anbei finden Sie einen Nachweis für die abgeschlossenen Arbeiten in Form einer Rechnung. Die Arbeiten wurden am TT.MM.JJJJ abgeschlossen.

2. Wir prüfen Ihren Antrag und nehmen bei Bedarf Kontakt mit Ihnen auf. Wenn direkt alles passt, berechnen wir die Flächen neu. Sie erhalten einen neuen Flächenfestsetzungsbescheid und im Anschluss auch einen neuen Gebührenbescheid.

Gut für Umwelt und Portmonnaie Maßnahmen für Privathaushalte

Mit Gründächern, Mulden und entsiegelten Flächen können Sie die Niederschlagsgebühr senken und etwas für den Wasserkreislauf der Stadt tun.

Eine Fassade, die mit Pflanzen bewachsen ist.
Grüne Fassade in Wilhelmsburg (Foto: Jörg Böthling / HW)

Auch Regenwassernutzungsanlagen können eine Lösung sein. Hier finden Sie einen Überblick über Maßnahmen und Vorteile.

Wir helfen Ihnen weiter

Bitte sprechen Sie je nach Anliegen unsere Kundenbetreuung oder unsere Expert:innen zur Niederschlagswassergebühr an.

Niederschlagswassergebühr

Adresse: Billhorner Deich 2, 20539 Hamburg

E-Mail: [email protected]

  • Flächenänderungen
  • Abrissmitteilungen
  • Fragen zum Erhebungsprozess

Kundenbetreuung

Adresse: Ballindamm 1, 20095 Hamburg

E-Mail: [email protected]

Tel.: 040 / 7888 2222

  • Eigentümerwechsel
  • Anpassungen am Vertragskonto
  • Zusendung des Erhebungsbogens
  • Allgemeine Fragen zur Abrechnung
  • Anpassung der Verbrauchsstellenbezeichnung auf Gebührenbescheiden