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Sielanschlusskosten

Kosten für die Herstellung eines Sielanschlusses.

Sielanschlussbeitrag

Der erstmalige Anschluss eines Grundstückes an das öffentliche Sielnetz wird mit dem Sielanschlussbeitrag abgerechnet, sofern die Straße, zu dem das Grundstück Belegenheit hat, mit einem entsprechenden Siel ausgestattet ist. Dieser beträgt pauschal 3.345 Euro für Einzelleitungen (Schmutz-, Regen- oder Mischwasser) oder 3.875 Euro für Doppelleitungen (Schmutz- und Regenwasser), die in einer Baugrube hergestellt werden.

Für Sielanschlüsse, die nicht dem Regelfall entsprechen (z.B. Schräganschluss), für zusätzliche Anschlüsse oder die Änderung vorhandener Sielanschlüsse werden die tatsächlich entstehenden Kosten abgerechnet (§ 19 Sielabgabengesetz). Diese Kosten können deutlich über den oben genannten Beitragssätzen liegen. Als öffentliche Abgaben sind diese Entgelte mehrwertsteuerfrei.

Sofern das Grundstück erstmalig bebaut und an das öffentliche Sielnetz angeschlossen wird, ist möglicherweise auch ein Sielbaubeitrag festzusetzen (siehe unten).

Verwaltungsgebühren gemäß Umweltgebührenordnung

Für die Genehmigung von Sielanschlüssen wird eine Verwaltungsgebühr zwischen 115 und 500 Euro für jede Genehmigung (Grundstück) erhoben.

Sielbaubeitragssätze

Wird ein Grundstück (bzw. Grundstücksteil) erstmalig bebaut und an das öffentliche Sielnetz angeschlossen oder wird ein Siel in der Straße neu gebaut, wird von dem Grundstückseigentümer ein einmaliger Sielbaubeitrag erhoben. Der Sielbaubeitrag wird als pauschalierter Einheitssatz pro Meter nach der besielten Frontlänge des Grundstücks berechnet, wobei für die einzelnen Sielarten unterschiedliche Beitragssätze gelten:

  • für das Schmutzwassersiel: 290 Euro/Meter
  • für das Regenwassersiel: 210 Euro/Meter
  • für das Doppel- /Mischwassersiel: 360 Euro/Meter

Daneben werden ggf. (beginnend ab einer zulässigen Bebauung von zwei Vollgeschossen oder bei Ausweisung als Industrie- oder Gewerbegebiet) Beitragszuschläge zwischen 5 und 30 Prozent erhoben.

Da in Hamburg die bebauten Grundstücke bereits weitestgehend besielt sind, findet Sielbau fast nur noch im Rahmen von Erschließungen statt.

Für die Erneuerung von Sielanlagen werden keine Beiträge erhoben, da die Kosten hierfür in der Kalkulation der Sielbenutzungsgebühr berücksichtigt werden.

Wurde mein Grundstück bereits herangezogen?

Ob Ihr Grundstück bereits zu Sielbau- und Sielanschlussbeiträgen herangezogen wurde und welche Grundstücksfronten damit abgegolten wurden, erfahren Sie bei der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke, Abt. Anliegerbeiträge, Tel. 040 / 428 23 - 4242 oder unter:

 https://www.hamburg.de/bwfgb/bezirksverwaltung/3688618/sielbau-und-sielanschlussbeitraegen/

Schritt für Schritt zum Hausanschluss Weitere Infos

Foto: Ulrich Perrey / HW

Wir bringen Sie bei Neu- oder Umbau an unsere Ver- und Entsorgungsleitung. Hier zeigen wir Schritt für Schritt, wie Sie zu Ihren Anschlüssen kommen und beantworten die häufigsten Fragen rund um das Antragswesen.