Entwässerungsanträge
Zur Beantragung von Anschlüssen an den Schmutzwasserkanal wenden Sie sich bitte an das Amt Itzstedt.
Die hoheitliche Aufgabe der Schmutzwasserentsorgung ist in der Gemeinde Nahe auf zwei Institutionen verteilt. Für die Teilaufgabe der Abwassersammlung im Gemeindegebiet ist die Gemeinde Nahe zuständig. Das Abwasser wird von Nahe nach Kayhude geleitet. Am Pumpwerk in Kayhude übernimmt die Hamburger Stadtentwässerung (HSE) als Unternehmen von HAMBURG WASSER das Abwasser und leitet es zur Abwasserreinigung ins Klärwerk Hamburg.
Mit der Übernahme dieser Aufgabe erheben die Gemeinde und die HSE Gebühren für die Abwasserbeseitigung.
Sie wollen eine Störung der Schmutzwasserentsorgung am Pumpwerk Nahe melden?
Aufgrund der Aufgabenteilung werden für die jeweiligen Teilaufgaben von beiden Hoheitsträgern separate Gebühren erhoben.
Teilgebühr der Gemeinde Nahe:
Teilgebühr der HSE:
Die Gebühren werden in einem gemeinsamen Gebührenbescheid erhoben, der durch das Amt Itzstedt versendet wird.
Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) hat die Fristen für die Dichtheitsprüfungen privater Grundstücksentwässerungsanlagen angepasst und mit Änderungen und Ergänzungen als allgemein anerkannte Regel der Technik mit Bekanntmachung vom 28. März 2024 eingeführt.
Danach sind private Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb von Wasserschutzgebieten und in Wasserschutzgebieten der Zone III B bis spätestens 2040 auf Dichtheit zu überprüfen.
Private Grundstücksentwässerungsanlagen innerhalb von Wasserschutzgebieten der Zone I, Zone II und Zone III A sind unverzüglich, bis spätestens 2025 auf Dichtheit zu überprüfen.
So schützen Sie sich gegen Überflutungen
Wenn das Wasser im Keller, Garten oder Garage aus dem Ablauf hochkommt, dann sind Sie mitunter nicht ausreichend gegen Rückstau gesichert. Alle wichtigen Informationen finden Sie in unserem Merkblatt.
Sie konnten die gesuchte Information nicht finden? Bitte rufen Sie uns an:
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