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Abwasserentsorgung in Nahe

Auch Abwasser aus der Metropolregion landet größtenteils bei uns im Klärwerk Hamburg. Hier finden Sie alle Informationen über abweichende Regelungen, Grundlagen und Preise in Ihrer Gemeinde außerhalb des Hamburger Stadtgebiets.

Die hoheitliche Aufgabe der Schmutzwasserentsorgung ist in der Gemeinde Nahe auf zwei Institutionen verteilt. Für die Teilaufgabe der Abwassersammlung im Gemeindegebiet ist die Gemeinde Nahe zuständig. Das Abwasser wird von Nahe nach Kayhude geleitet. Am Pumpwerk in Kayhude übernimmt die Hamburger Stadtentwässerung (HSE) als Unternehmen von HAMBURG WASSER das Abwasser und leitet es zur Abwasserreinigung ins Klärwerk Hamburg.

Mit der Übernahme dieser Aufgabe erheben die Gemeinde und die HSE Gebühren für die Abwasserbeseitigung.

Ein blauer Sprinter mit dem HW-Logo und dem Titel "Entstördienst" fährt auf einer Straße
Unser Entstördienst auf einem Weg zum Einsatz (Foto: HW)

Sie wollen eine Störung der Schmutzwasserentsorgung am Pumpwerk Nahe melden?

Gebührensätze

Aufgrund der Aufgabenteilung werden für die jeweiligen Teilaufgaben von beiden Hoheitsträgern separate Gebühren erhoben.

Teilgebühr der Gemeinde Nahe:

  • Grundgebühr bis 5 m³/h: 4,09 €
  • Grundgebühr bis 10 m³/h: 8,18 €
  • Grundgebühr bis 20 m³/h: 12,27 €
  • Grundgebühr über 20 m³/h: 16,36 €
  • Gebühr für Abwassersammlung: 0,33 €/m³

Teilgebühr der HSE:

  • Gebühr für die Abwasserfortleitung und -reinigung: 2,21 €/m³

Die Gebühren werden in einem gemeinsamen Gebührenbescheid erhoben, der durch das Amt Itzstedt versendet wird.

Dichtheitsprüfung privater Grundstücksentwässerungsanlagen

Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) hat die Fristen für die Dichtheitsprüfungen privater Grundstücksentwässerungsanlagen angepasst und mit Änderungen und Ergänzungen als allgemein anerkannte Regel der Technik mit Bekanntmachung vom 28. März 2024 eingeführt.

Danach sind private Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb von Wasserschutzgebieten und in Wasserschutzgebieten der Zone III B bis spätestens 2040 auf Dichtheit zu überprüfen.

Private Grundstücksentwässerungsanlagen innerhalb von Wasserschutzgebieten der Zone I, Zone II und Zone III A sind unverzüglich, bis spätestens 2025 auf Dichtheit zu überprüfen.

Rückstau im Kanal

So schützen Sie sich gegen Überflutungen

Normalerweise fließt Abwasser zum Klärwerk, bei Verstopfungen und Überflutungen kann es sich aber auch stauen (Foto: Jörg Böthling / HW)

Wenn das Wasser im Keller, Garten oder Garage aus dem Ablauf hochkommt, dann sind Sie mitunter nicht ausreichend gegen Rückstau gesichert. Alle wichtigen Informationen finden Sie in unserem Merkblatt.

Ansprechpartner

  • Fragen zur Teilgebühr der Gemeinde Nahe: Amt Itzstedt, 04535- 5090
  • Fragen zur Teilgebühr der HSE: Mischa Olivier, 040 / 78 88 86 142.
  • Fragen zur Regenwasserentsorgung: Amt Itzstedt, 04535- 5090

Sie konnten die gesuchte Information nicht finden? Bitte rufen Sie uns an:

  • Gerd Schuylenburg, Leiter der Abteilung Metropolregion, 040 / 78 88 30 800
  • Anka Schwelgin, Kundenbetreuung Metropolregion, 040 / 78 88 30 810

Satzungen

Beitrags- und Gebührensatzung

Abwasserbeseitigungssatzung