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Abwasserentsorgung in Itzstedt

Auch Abwasser aus der Metropolregion landet größtenteils bei uns im Klärwerk Hamburg. Hier finden Sie alle Informationen über abweichende Regelungen, Grundlagen und Preise in Ihrer Gemeinde außerhalb des Hamburger Stadtgebiets.

Wir kümmern uns

Seit 2015 ist die Hamburger Stadtentwässerung (HSE) als Unternehmen von HAMBURG WASSER für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung in der Gemeinde Itzstedt zuständig.

Mit der Übernahme dieser Aufgabe erhebt die HSE direkt bei den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Itzstedt die Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung.

Ein blauer Sprinter mit dem HW-Logo und dem Titel "Entstördienst" fährt auf einer Straße
Unser Entstördienst auf einem Weg zum Einsatz (Foto: HW)

Sie wollen eine Störung der Schmutzwasserentsorgung melden?

Gebührensätze

Schmutzwassergebühren werden als Grundgebühren und als Zusatzgebühren erhoben. Die Grundgebühr wird nach dem Nenndurchfluss der verwendeten Wasserzähler bemessen, die Zusatzgebühren nach der Abwassermenge.

Grundgebühr:

  • bis 10 m³/h: 14,50 €/Monat
  • bis 20 m³/h: 16,20 €/Monat
  • über 20 m³/h: 18,80 €/Monat

Zusatzgebühr:

  • 3,23 €/m³

Gebührenabsetzung

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Absetzungen von der Schmutzwassergebühr (Rückerstattungen zum Beispiel für Gartenwasser) möglich.  Informationen dazu erhalten Sie beim Amt Itzstedt.

 

Regenwassernutzungsanlagen

Niederschlagswasser, welches als Brauchwasser aus einer Regenwassernutzungsanlagen (RWN-Anlage) dem öffentlichen Kanalnetz zugeführt wird, ist als Schmutzwasser abzurechnen. Informationen dazu erhalten Sie beim Amt Itzstedt.

Dichtheitsprüfung privater Grundstücksentwässerungsanlagen

Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) hat die Fristen für die Dichtheitsprüfungen privater Grundstücksentwässerungsanlagen angepasst und mit Änderungen und Ergänzungen als allgemein anerkannte Regel der Technik mit Bekanntmachung vom 28. März 2024 eingeführt.

Danach sind private Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb von Wasserschutzgebieten und in Wasserschutzgebieten der Zone III B bis spätestens 2040 auf Dichtheit zu überprüfen.

Private Grundstücksentwässerungsanlagen innerhalb von Wasserschutzgebieten der Zone I, Zone II und Zone III A sind unverzüglich, bis spätestens 2025 auf Dichtheit zu überprüfen.

Die Beantragung, Genehmigung und Herstellung von Hausanschlüssen werden in Kooperation mit dem Amt Itzstedt durchgeführt. Das Amt Itzstedt übernimmt die grundsätzliche Beratung des Bauherrn und erteilt Auskünfte aus dem Kanalkataster. Zur Beantragung von Anschlüssen an den Schmutzwasserkanal wenden Sie sich bitte ebenfalls an das Amt Itzstedt.

Rückstau im Kanal

So schützen Sie sich gegen Überflutungen

Normalerweise fließt Abwasser zum Klärwerk, bei Verstopfungen und Überflutungen kann es sich aber auch stauen (Foto: Jörg Böthling / HW)

Wenn das Wasser im Keller, Garten oder Garage aus dem Ablauf hochkommt, dann sind Sie mitunter nicht ausreichend gegen Rückstau gesichert. Alle wichtigen Informationen finden Sie in unserem Merkblatt.

Ansprechpartner

  • Fragen zu Gebühren: 040 / 78 88 86 148
  • Fragen zu Beiträgen: Abgabenabteilung, Herr Olivier, 040 / 7888 86 142
  • Fragen zur Regenwasserentsorgung: Amt Itzstedt: amt-itzstedt.eu

Sie konnten die gesuchte Information nicht finden? Bitte rufen Sie uns an:

  • Gerd Schuylenburg, Leiter der Abteilung Metropolregion, 040 / 78 88 30 800
  • Kristin Diercks, Kundenbetreuung Metropolregion, 040 / 78 88 30 812

Satzungen

Abgabensatzung

Abwasserbeseitigungssatzung