Entwässerungsanträge
Hier finden Sie Ihre Anträge. Die Entwässerungsanträge können auch weiter bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Die Anträge werden zur Bearbeitung und Erteilung der Genehmigung an die HSE weitergeleitet.
Seit 2015 ist die Hamburger Stadtentwässerung (HSE) als Unternehmen von HAMBURG WASSER für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung in der Gemeinde Itzstedt zuständig.
Mit der Übernahme dieser Aufgabe erhebt die HSE direkt bei den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Itzstedt die Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung.
Sie wollen eine Störung der Schmutzwasserentsorgung melden?
Schmutzwassergebühren werden als Grundgebühren und als Zusatzgebühren erhoben. Die Grundgebühr wird nach dem Nenndurchfluss der verwendeten Wasserzähler bemessen, die Zusatzgebühren nach der Abwassermenge.
Grundgebühr:
Zusatzgebühr:
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Absetzungen von der Schmutzwassergebühr (Rückerstattungen zum Beispiel für Gartenwasser) möglich. Informationen dazu erhalten Sie beim Amt Itzstedt.
Niederschlagswasser, welches als Brauchwasser aus einer Regenwassernutzungsanlagen (RWN-Anlage) dem öffentlichen Kanalnetz zugeführt wird, ist als Schmutzwasser abzurechnen. Informationen dazu erhalten Sie beim Amt Itzstedt.
Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) hat die Fristen für die Dichtheitsprüfungen privater Grundstücksentwässerungsanlagen angepasst und mit Änderungen und Ergänzungen als allgemein anerkannte Regel der Technik mit Bekanntmachung vom 28. März 2024 eingeführt.
Danach sind private Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb von Wasserschutzgebieten und in Wasserschutzgebieten der Zone III B bis spätestens 2040 auf Dichtheit zu überprüfen.
Private Grundstücksentwässerungsanlagen innerhalb von Wasserschutzgebieten der Zone I, Zone II und Zone III A sind unverzüglich, bis spätestens 2025 auf Dichtheit zu überprüfen.
Die Beantragung, Genehmigung und Herstellung von Hausanschlüssen werden in Kooperation mit dem Amt Itzstedt durchgeführt. Das Amt Itzstedt übernimmt die grundsätzliche Beratung des Bauherrn und erteilt Auskünfte aus dem Kanalkataster. Zur Beantragung von Anschlüssen an den Schmutzwasserkanal wenden Sie sich bitte ebenfalls an das Amt Itzstedt.
So schützen Sie sich gegen Überflutungen
Wenn das Wasser im Keller, Garten oder Garage aus dem Ablauf hochkommt, dann sind Sie mitunter nicht ausreichend gegen Rückstau gesichert. Alle wichtigen Informationen finden Sie in unserem Merkblatt.
Sie konnten die gesuchte Information nicht finden? Bitte rufen Sie uns an:
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