Kommunalabwasserrichtlinie
Seit Anfang dieses Jahres ist die neue EU-Kommunalabwasserrichtlinie in Kraft. Diese Richtlinie verpflichtet die Hersteller von Produkten mit problematischen Stoffen, insbesondere aus der Pharma- und Kosmetikindustrie, mindestens 80 Prozent der Kosten für den Ausbau und Betrieb von vierten Reinigungsstufen zu tragen, um diese Stoffe zu eliminieren. Damit werden die Kosten für Umweltschäden erstmals dort verankert, wo sie verursacht werden: bei den Herstellern.
Dass betroffene Industrien in jüngster Zeit vermehrt eine Anpassung der KARL fordern, ist aus Sicht des Umwelt- und Gewässerschutzes besorgniserregend. Die Herstellerverantwortung ist elementarer Bestandteil der Verursachergerechtigkeit.
Als größtes Klärwerk Deutschlands wird auch die Hamburger Anlage mit einer vierten Reinigungsstufe ausgestattet werden müssen. HAMBURG WASSER arbeitet bereits heute daran, die bestmögliche Lösung für den Ausbau zu entwickeln. Es gibt keine one-fits-all-Lösung von der Stange. Wir erproben die Kombination mehrerer Verfahren, die optimal zur Hamburger Abwassermatrix passen und entwickeln daraus ein mehrstufiges Konzept zur Erweiterung unserer Kläranlage.
Angesichts des technologischen Aufwandes und Ressourceneinsatzes für die vierte Reinigungsstufe ist es entscheidend, dass bei der Überführung der EU-Richtlinie in nationales Recht in den kommenden drei Jahren keine Aufweichung der Herstellerverantwortung erfolgt. Das von Prof. Dr. Mark Oelmann von der Hochschule Ruhr-West entwickelte Fondmodell bewertet die Kostenlast für die Hersteller nach der Schädlichkeit der Stoffe. Aus Sicht von HAMBURG WASSER schafft es die richtigen Anreize für Hersteller, umweltfreundlichere Produkte zu entwickeln und weniger Mikroschadstoffe in den Verkehr zu bringen. Denn weiterhin gilt: Was gar nicht erst ins Wasser eingebracht wird, muss auch nicht aufwändig eliminiert werden.
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