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HAMBURG WASSER fordert ein starkes Verursacherprinzip und setzt auf Kooperationen für nachhaltige Landwirtschaft BVG-Urteil gegen Nitratbelastung des Grundwassers im Emsgebiet stärkt Grundwasserschutz

Am vergangenen Donnerstag hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ihre Maßnahmen gegen die Nitratbelastung des Grundwassers im Emsgebiet überarbeiten müssen. Das Gericht in Leipzig bestätigte damit das vorherige Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, das bereits forderte, den EU-Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter im Grundwasser schnellstmöglich einzuhalten.

„Grundwasser ist vielerorts die Hauptquelle für Trinkwasser; in Hamburg decken wir sogar den gesamten Trinkwasserbedarf aus dieser Ressource. Ihr Schutz vor anthropogenen Einflüssen ist elementar. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes gegen die Nitratbelastung des Grundwassers im Emsgebiet ist damit wegweisend für unser Lebensmittel Nr. 1. Es unterstreicht das Verschlechterungsverbot für EU-Gewässer und stärkt das Vorsorge- sowie Verursacherprinzip“; sagt Ingo Hannemann, Sprecher der Geschäftsführung von HAMBURG WASSER. 

"Effektive Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers, wie sie jetzt gefordert sind, verhindern eine teure Aufbereitung des Trinkwassers, um Spurenstoffe nachträglich zu entfernen. Als Wasserversorger setzen wir uns dafür seit Jahren in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen ein. Gemeinsam mit der Landwirtschaft in unseren Wassergewinnungsgebieten entwickeln wir gezielte Maßnahmen für den vorbeugenden Grundwasserschutz und reduzieren so Nährstoffeinträge und den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln. Diese erfolgreiche Zusammenarbeit möchten wir fortführen. Derzeit setzen wir uns dafür ein, die Kooperation mit der Land- und Forstwirtschaft in Niedersachsen um weitere fünf Jahre zu verlängern, um die Qualität des Trinkwassers langfristig zu sichern."

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Portrait Janne Rumpelt, Pressesprecherin HAMBURG WASSER
Janne Rumpelt

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