EU stärkt den Gewässerschutz und nimmt Pharma- und Kosmetikindustrie in die Pflicht – Neue EU-Kommunalabwasserrichtlinie
Am heutigen Dienstag hat die Europäische Kommission die Neufassung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) verabschiedet. Ingo Hannemann, Sprecher der Geschäftsführung von HAMBURG WASSER, erklärt:
„Die neue EU-Kommunalabwasserrichtlinie, kurz KARL, nimmt endlich die Hersteller von Produkten mit Problemstoffen in die Pflicht – insbesondere die Pharma- und Kosmetikindustrie. 80 Prozent der Kosten für den Ausbau und Betrieb von vierten Reinigungsstufen sollen gemäß der Verordnung von ihnen getragen werden. Es ist von größter Bedeutung, dass bei der Überführung der Verordnung in nationales Recht keine Aufweichung erfolgt. Als Betreiber der größten kommunalen Kläranlage in Deutschland tragen wir wesentlich dazu bei, die Umweltauswirkungen zu verringern, die durch andere wirtschaftliche Zweige verursacht werden. Eine gerechte Kostenverteilung für weiterführende Reinigungsstufen ist unerlässlich, um die Gebührenzahlenden zu entlasten.
Die Verankerung der Herstellerverantwortung in KARL schafft nicht nur ein wichtiges Finanzierungsmodell, sondern setzt auch starke Anreize für die Industrie. Sie ist gefordert, weniger Mikroschadstoffe in den Verkehr zu bringen und in die Entwicklung von nachhaltigen, biologisch abbaubaren Produkten zu investieren. Die Herstellerverantwortung ist ein Paradigmenwechsel für die Industrie, vor allem ist sie aber ein Gewinn für den Umweltschutz und für die Menschen in unserer Stadt.“
Nach einem mehrjährigen Gesetzesprozess wurde die KARL im April 2024 durch das Europäische Parlament und heute durch den Ministerrat formal angenommen. Nach Inkrafttreten der Richtlinie müssen die Mitglieder der EU die Richtlinie innerhalb von zweieinhalb Jahren in nationales Recht überführen.
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