HAMBURGER WASSERWERKE GMBH

7

LAGEBERICHT

13

BILANZ

15

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

17

ANHANG

25

ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS

27

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Auf einen Blick

Hamburger Wasserwerke GmbH

KENNZAHL

2023

2022

FINANZEN

Wasserpreis (€ / m³)

1,85

1,80

Monatlicher Grundpreis je Wasserzähler
Q3 4 m³/h (€)

6,69

6,43

Umsatzerlöse (Mio. €)

314,9

295,4

Eigenkapital inklusive Sonderposten (Mio. €)

180,9

171,6

Anlagevermögen (Mio. €)

681,7

650,9

Bilanzsumme (Mio. €)

775,0

719,7

Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (Mio. €)

75,6

64,8

Investitionen (Mio. €)

67,5

63,8

Jahresgewinn (Mio. €)

43,9

28,8

MITARBEITER

Anzahl Mitarbeitende zum Bilanzstichtag1)

1.089

1.059

Anzahl Auszubildende
(inklusive dual Studierende und Trainees)

47

57

WASSERVERSORGUNG

Wasserwerke (Anzahl)

16

16

Rohrnetzlänge (km)

5.328

5.320

Wasserzähler (Anzahl)

1.165.468

1.164.175

Einwohner im Versorgungsgebiet 2)
(Mio. Einwohner; inkl. Metropolregion)

2,2

2,2

Verbrauch pro Einwohner/Tag (Liter)3)

106

111

Wasserabgabe an Kunden (Mio. m³)

114

115

1) Anzahl der Beschäftigten exkl. befristet Beschäftigte, Auszubildende, dual Studierende, Trainees und Langzeitabwesende

2) Vorläufige Angabe

3) Berechnung gem. Methodik des Statistischen Landes- und Bundesamtes: Zum Kleingewerbe zählen in diesem Zusammenhang alle Abnehmer, deren Wasserverbrauch nicht separat erfasst, sondern über einen Hauszähler zusammen mit anderen Einheiten (privaten Haushalten) abgerechnet wird, wie gegebenenfalls Bäckereien, Metzgereien, Arztpraxen oder Rechtsanwaltskanzleien.


Lagebericht

Hamburger Wasserwerke GmbH

1. Grundlagen des Unternehmens

1.1. Geschäftsmodell

Kernaufgabe der Hamburger Wasserwerke Gesellschaft mit beschränkter Haftung (HWW) ist die einwandfreie Trinkwasserversorgung der Hamburger Bürger gemäß Gestattungsvertrag. Mit 16 Wasserwerken an Standorten in Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein und Wasserbezug aus einem Werk einer 50 %igen Tochtergesellschaft werden jährlich über 110 Mio. m3 Wasser produziert und über das rund 5.300 km lange Versorgungsnetz zum Kunden transportiert.

Die HWW versorgt rund 2,2 Mio. Menschen in Hamburg und der Metropolregion. Auf der Grundlage von Konzessionsverträgen werden Kommunen im Umland beliefert und die Leistungen direkt mit den Kunden abgerechnet. Daneben bestehen Verträge über die Wasserlieferung von der HWW an sogenannte Weiterverteiler. Diese Vertragspartner rechnen die Wassermengen eigenständig mit den Endkunden ab.

1.2. Ziele und Strategien

Das übergeordnete Ziel der HWW ist es, die Kunden in Hamburg und der Metropolregion sicher, umweltgerecht, in hoher Qualität sowie mit optimaler Wirtschaftlichkeit zu bedienen. Dabei steht der Funktionserhalt der Anlagen durch fortwährende Modernisierung und nachhaltige Weiterentwicklung im Mittelpunkt, um die Versorgungssicherheit für alle Kunden jederzeit zu gewährleisten.

Die Unternehmensziele sind bis einschließlich 2025 abgeleitet und definiert worden. Die Ziele umfassen die Felder Kundenorientierung, Umwelt, Wirtschaftlichkeit und Wachstum, Zusammenarbeit im Gleichordnungskonzern der HWW und der Hamburger Stadtentwässerung AöR (HSE) sowie soziale Verantwortung.

In diesem Zielsystem war bisher bereits das Prinzip der Nachhaltigkeit als übergeordnete Klammer verankert. Um die Verantwortung der HWW für eine nachhaltige Daseinsvorsorge weiter zu schärfen und auf die Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu fokussieren, gelten seit dem Jahr 2023 zusätzlich knapp 50 Nachhaltigkeitsziele als Teil der Unternehmensziele. Sie bieten einen klaren Fahrplan für Maßnahmen entlang der Wertschöpfungskette, einschließlich Lieferkette, Umweltauswirkungen, Wasserverbraucher-Sensibilisierung und gesellschaftlichen Anliegen zur Stadtentwicklung.

Strategien zur Zielerreichung umfassen die Schärfung der Kostensensibilität und kontinuierlichen Prozessverbesserungen in allen technischen und kaufmännischen Bereichen sowie laufende Investitionen in Anlagen und Netze zur Trinkwasserversorgung und in die Informationstechnologien. Diese Strategien sollen auch in Zukunft eine umweltgerechte, zuverlässige Wasserversorgung, eine kundenorientierte Kommunikation und eine angemessene Entwicklung der Wasserpreise sichern.

1.3. Steuerungssystem

Die maßgeblichen steuerungsrelevanten Kennzahlen der HWW sind die an die Kunden gelieferte Wasserabgabe im Geschäftsjahr, die Umsatzerlöse aus dem Kerngeschäft der Wasserversorgung und der Jahresüberschuss vor Gewinnabführung. Die Umsatzerlöse aus dem Kerngeschäft beinhalten die Erlöse aus variablen Arbeits- und aus fixen Grundpreisen. Die wesentlichen Bestandteile der Wasserabgabe an die Kunden sind die Wasserabgabe an allgemeine Verbraucher inklusive Kleingewerbe und Großabnehmer sowie an Weiterverteiler in Hamburg und dem Umland.

Die Steuerung des Unternehmens erfolgt über differenzierte Planungs- und Steuerungssysteme des Controllings und wird durch ein abgestuftes Risikomanagementsystem ergänzt.

Das Controlling der HWW umfasst alle Geschäftsbereiche. Es folgt dem Grundansatz der Kongruenz von Aufgabe und Verantwortlichkeit: Die einzelnen organisatorischen Bereiche und Stabsstellen sind für die Einhaltung ihrer Einzelbudgets einschließlich der Zielvorgaben für die Leistungserbringung verantwortlich. Über die Hierarchieebenen werden von der Gesellschafterin bis zum einzelnen Mitarbeitenden im Rahmen eines Zielvereinbarungsprozesses Ziele, Kennzahlen und Zielwerte abgeleitet und vereinbart.

Das Beteiligungsmanagement steuert die Tochtergesellschaften und Unternehmensbeteiligungen, die entsprechenden Berichtspflichten unterliegen.

1.4. Technische Entwicklung

Die HWW investiert laufend in neue Technologien, um einerseits gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und andererseits die Wirtschaftlichkeit und Kundenorientierung des Unternehmens bei möglichst geringem Ressourcenverbrauch zu sichern. Für den Konzern HAMBURG WASSER wird eine vollständige Stromeigenversorgung aus erneuerbaren Energiequellen bis 2030 angestrebt.

In Zusammenarbeit mit dem Oldenburgisch-Ostfriesischen-Wasserverband (OOWV) und einigen Technologieunternehmen beteiligt sich HWW an einem Projekt zur Wiederverwendung von Filterspülwasser. Mit dem Ziel, die Verfügbarkeit von Trinkwasser zu erhöhen, werden innovative Aufbereitungsverfahren mittels praktischer Versuche getestet und Betriebskonzepte erarbeitet. Das Projekt läuft noch bis 2024.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die gesamtwirtschaftliche Situation im Versorgungsgebiet der HWW stagnierte im Geschäftsjahr. Neben den Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der infolgedessen verschärften Lage bei der Energieversorgung und den allgemeinen Preissteigerungen belasteten vor allem die hohen Zinsen und nur allmählich zulegende Reallöhne die Wirtschaft. Gegenläufig wirkten sich die staatlichen Energiepreisbremsen positiv aus.

Damit blieben auch die Rahmenbedingungen der HWW für den Bezug von Baudienstleistungen im Jahr 2023 unbefriedigend. Die Verfügbarkeit von bezogenen Leistungen am Markt war erneut nicht zufriedenstellend. Baudienstleistungen für Instandhaltung und Anlagenbau konnte das Unternehmen trotz dieses schwierigen Umfelds aber in ausreichendem Maße beziehen.

Die Inflationsrate 2023 betrug gemäß Verbraucherpreisindex im Bundesgebiet 5,9 % und wirkte sich entsprechend auf die Aufwandspositionen aus. Beim Vergleich mit diesem Index für die allgemeinen Lebenshaltungskosten ist zu beachten, dass sich der für die HWW adäquate „Warenkorb“ anders entwickelt als die allgemeine Preisentwicklung; nach Berechnungen des statistischen Bundesamtes liegt die spezifische Inflationsrate der Branche Wasserwirtschaft i.d.R. um 0,5 bis 1,2 Prozentpunkte über der allgemeinen.

Das Zinsniveau lag im Jahr 2023 deutlich über den Vorjahren mit entsprechenden Auswirkungen sowohl auf den Zinsaufwand als auch den Zinsertrag aus laufender Geschäftstätigkeit. Der durchschnittliche Bewertungszinssatz für Pensionsrückstellungen stieg leicht in Folge der Zinsentwicklung.

Die wesentlichen Einflussfaktoren auf die Höhe des Wasserbedarfs sind die Bevölkerungsentwicklung in Hamburg und der Metropolregion, das spezifische Verbrauchsverhalten und die klimatischen Bedingungen im Versorgungsgebiet. Seit dem Jahr 2022 führten Bestrebungen der Kunden, den Anstieg der eigenen Energiekosten durch einen geringeren (Warm-)Wasserverbrauch zu dämpfen, zu einer gegenüber den Vorjahren deutlich geringeren Nachfrage nach Wasser. Dieser Trend hat sich im Jahr 2023 fortgesetzt. Das Bevölkerungswachstum konnte diesen Effekt nicht kompensieren. Nach einem sehr nassen Frühjahr lag auch der Niederschlag im Sommer 2023 um rund 10 % über dem langjährigen Mittel. Eine kurzzeitige Trocken- und Hitzeperiode führte zwar im Juni zu einer höheren Wasserabgabe, der Wasserbedarf lag im Geschäftsjahr insgesamt jedoch leicht unter dem Vorjahresniveau.

2.2. Geschäftsverlauf

Das Jahr 2023 ist für die HWW trotz schwieriger Rahmenbedingungen wirtschaftlich sehr erfolgreich verlaufen. Obwohl die geplante Wasserabgabe an Kunden und die geplanten Umsatzerlöse aus dem Kerngeschäft unterschritten wurden, konnte der geplante Jahresüberschuss vor Gewinnabführung aufgrund mehrerer Sondereffekte übertroffen werden.

Die den Kunden gelieferte Wassermenge unterschritt den Vorjahreswert um 0,6 Mio. m³ und den Planwert 2023 um 2,5 Mio. m³. In Summe lag die gesamte Wasserabsatzmenge der HWW an Kunden im Jahr 2023 bei rund 113,9 Mio. m3. Der rechnerische Wasserverlust betrug 3,7 % (Vorjahr: 3,8 %). Der Anstieg der Bevölkerung und eine kurzzeitige Hitze- und Trockenperiode im Sommer konnten den Rückgang der an Kunden gelieferten Wassermenge in Folge des veränderten Verbrauchsverhaltens nicht kompensieren. Gleichwohl lagen die Umsatzerlöse aus dem Kerngeschäft in Summe aufgrund der Preisanpassung zum 01.01.2023 im Geschäftsjahr leicht über dem Vorjahresniveau.

Der erwirtschaftete Jahresüberschuss von € 43,9 Mio. lag deutlich über dem Niveau des Vorjahres in Höhe von € 28,8 Mio. und dem für das Geschäftsjahr geplanten Jahresüberschuss. Dabei führte die Entwicklung des Rechnungszinses für die Abzinsung der Pensionsrückstellungen 2023 zu deutlich geringerem Aufwand im Zinsergebnis als im Vorjahr.

Der Jahresüberschuss wird gemäß Gewinnabführungsvertrag an die Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) als Gesellschafterin abgeführt.

Im Geschäftsjahr 2023 hat HWW im Durchschnitt 1.100 Mitarbeitende (Vorjahr: 1.069) beschäftigt. Der Frauenanteil belief sich auf 31,3 % (Vorjahr: 31,0 %). Die Schwerbehindertenquote lag bei 8,1% (Vorjahr: 8,3 %).

2.3. Lage des Unternehmens

Ertragslage

Der Jahresüberschuss in Höhe von € 43,9 Mio.1 (Vorjahr: € 28,8 Mio.) setzte sich zusammen aus dem Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) von € 46,2 Mio. (Vorjahr: € 37,4 Mio.), dem negativen Finanzergebnis in Höhe von € 1,8 Mio. (Vorjahr: € 8,1 Mio.) und den sonstigen Steuern von € 0,5 Mio. (Vorjahr: € 0,5 Mio.). Das Finanzergebnis umfasste im Wesentlichen Zinsaufwendungen aus der Abzinsung der Rückstellungen, die Zinsen auf Bankverbindlichkeiten sowie die Erträge aus den Beteiligungen.

Im Vergleich von 2023 zu 2022 ist der Jahresüberschuss vor Gewinnabführung deutlich um € 15,0 Mio. gestiegen und lag um € 15,9 Mio. über der Prognose im Lagebericht des Vorjahres. Auf der Ertragsseite führte vor allem ein Sondereffekt aus einer Volumen- und Stundensatzerhöhung bei der Leistungsverrechnung mit der HSE zu einem Anstieg der Sonstigen Erlöse. Zu diesem Sachverhalt gibt es eine korrespondierende Position in den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Zudem wirkten sich bei den Sonstigen betrieblichen Erträgen höhere Zuschüsse und Auflösung von Rückstellungen positiv aus. Bei den Betriebsaufwendungen überschritt vor allem der Sonstige betriebliche Aufwand aus dem oben genannten Sondereffekt bei der Leistungsverrechnung mit der HSE den Vorjahreswert. Im Zinsergebnis wirkte sich der leichte Anstieg des Rechnungszinses für die Bewertung der Pensionsrückstellungen im Vergleich zum Vorjahr deutlich aufwandsmindernd aus.

In den einzelnen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung haben insbesondere folgende Effekte zu Veränderungen geführt:

Die gesamten Umsatzerlöse sind deutlich auf € 314,9 Mio. gestiegen (Vorjahr: € 295,4 Mio.). Die Umsatzerlöse aus dem Kerngeschäft erhöhten sich entgegen der Vorjahresprognose nur leicht auf € 250,7 Mio. (Vorjahr: € 244,2 Mio., Prognose: rund € 256 Mio.). Hier konnten die Preisanpassungen zum 01.01.2023 den Rückgang der Wasserabgabe gegenüber dem Vorjahr in Folge des veränderten Verbrauchsverhaltens der Kunden kompensieren.

Die erwirtschafteten Erträge aus externen Leistungen lagen mit € 22,8 Mio. leicht unter dem Niveau des Vorjahres (€ 23,7 Mio.), da insbesondere die Erträge aus städtischen Projektkooperationen zurückgingen. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass eine korrespondierende Position im Materialaufwand zu finden ist.

Die sonstigen Erlöse überschritten den Vorjahreswert um € 13,8 Mio. Der wesentliche Effekt hier resultierte aus der Volumen- und Stundensatzerhöhung bei der Leistungsverrechnung mit der HSE. Dies betraf insbesondere Nachbuchungen für die Vorjahre. Zu diesem Sachverhalt gibt es eine korrespondierende Position in den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen.

Die aktivierten Eigenleistungen lagen mit € 9,9 Mio. leicht über dem Vorjahreswert (€ 9,6 Mio.). Die Steigerung resultierte vor allem aus einer höheren Bewertung der technischen Eigenleistungen, die im Rahmen von Baumaßnahmen aktiviert wurden.

Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen deutlich auf € 7,9 Mio. (Vorjahr: € 4,9 Mio.) vor allem aufgrund der Auflösung von Rückstellungen und höherer Zuschüsse.

Der gesamte Materialaufwand reduzierte sich gegenüber dem Geschäftsjahr 2022 moderat auf € 43,4 Mio. (Vorjahr: € 46,8 Mio.) im Wesentlichen bedingt durch geringere Kosten bei auftragsbezogenen Fremdleistungen im Rahmen von Projektkooperationen, deren Erstattung in den Posten Externe Leistungen und Sonstige Erlöse ausgewiesen werden.

Die Löhne und Gehälter sowie Sozialabgaben lagen mit € 84,8 Mio. über dem Vorjahreswert in Höhe von € 81,5 Mio. Ursächlich für den Anstieg gegenüber dem Vorjahr waren vor allem Gehaltsanpassungen aus dem Tarifabschluss 2023.

Der Aufwand für Altersvorsorge und Unterstützung sank moderat gegenüber dem Vorjahr auf € 6,6 Mio. (Vorjahr: € 7,1 Mio.). Hier glichen sich die höheren Kosten durch die Inflationsausgleichsprämie im Posten Unterstützung und die geringeren Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen im Posten Altersversorgung weitestgehend aus.

Die Abschreibungen stiegen in Folge der Investitionstätigkeit leicht auf € 35,8 Mio. (Vorjahr: € 34,6 Mio.).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen einschließlich Konzessionsabgaben und Grundwasserentnahmegebühren erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr deutlich auf € 115,8 Mio. (Vorjahr: € 102,5 Mio.). Der wesentliche Effekt resultierte aus der Volumen- und Stundensatzerhöhung bei der Leistungsverrechnung mit der HSE. Dies betraf insbesondere Nachbuchungen für die Vorjahre. Zu diesem Sachverhalt gibt es eine Gegenposition in den Sonstigen Erlösen. Zudem erhöhten sich die umsatzabhängigen Konzessionsabgaben und die Grundwasserentnahmegebühren in Hamburg.

Der gesamte Aufwand aus dem Zinsergebnis lag mit € 3,2 Mio. deutlich unter dem entsprechenden Vorjahreswert von € 9,5 Mio. Der maßgebliche Rechnungszinssatz für die Abzinsung, der im versicherungsmathematischen Gutachten verarbeitet wurde, stieg leicht im Jahresvergleich 2022 zu 2023. Hierdurch reduzierte sich der Aufwand aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen deutlich.

Vermögens- und Finanzlage

Im Jahr 2023 sind Gesamtinvestitionen in Höhe von € 67,5 Mio. getätigt worden. Wie in den Vorjahren lag der Schwerpunkt im nachhaltigen Funktionserhalt von Netzen und Werken.

Ist 2022

Plan 2023

Ist 2023

T€

T€

T€

Wasserwerke

23.128

41.600

28.222

Wassernetz

32.247

43.000

29.696

Digitales Informationsmgt.

5.600

5.600

3.747

Sonstiges

2.828

8.900

5.804

Gesamt Investitionen

63.803

99.100

67.469


Die Bilanzsumme erhöhte sich im Geschäftsjahr 2023 um € 55,3 Mio. auf rund € 775,0 Mio.

Der wesentliche Bestandteil der Aktiva mit 88,0 % ist das Anlagevermögen. Dies erhöhte sich von € 650,9 Mio. im Jahr 2022 auf € 681,7 Mio. im Jahr 2023. Dazu trug der Zugang beim Sachanlagevermögen und bei den immateriellen Vermögensgegenständen um € 67,5 Mio. bei. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen stiegen um € 26,9 Mio. einerseits durch höhere Forderungen gegen die HSE in Folge einer Volumen- und Stundensatzerhöhung bei der Leistungsverrechnung. Dies betraf insbesondere Nachbuchungen für Vorjahre (€ 14,6 Mio.). Anderseits erhöhte sich die Tagesgeldanlage bei der HGV um € 12,8 Mio. im Rahmen der laufenden Liquiditätssteuerung.

Im Geschäftsjahr 2023 erhielt die HWW von der HGV eine Zahlung in Höhe von € 8,3 Mio., die der freien Kapitalrücklage zugeführt wurde.
Die Erhöhung der Sonstigen Rückstellungen um € 7,2 Mio. ergab sich im Wesentlichen aus der Volumen- und Stundensatzerhöhung mit der HSE. Gegenläufig wirkte der Verbrauch der zum Jahresende 2023 gebildeten Rückstellungen für nicht abgerechnete Lieferungen und Leistungen sowie Investitionen. Die Veränderung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie Verbindlichkeiten aus Anleihen um € 23,6 Mio. resultierte aus der Aufnahme von drei Darlehen über insgesamt € 40,0 Mio. Dagegen liefen überwiegend Darlehenstilgungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um € 19,4 Mio. vor allem aufgrund der Verbindlichkeit gegenüber der HGV aus dem gegenüber dem Vorjahr um € 15,0 Mio. höheren abzuführenden Gewinn.

Wesentliche Bilanzkennzahlen entwickelten sich wie folgt:

VERMÖGENSLAGE

2023

2022

%

%

Eigenkapitalquote2

23,3

23,8

Anlagendeckung I3

26,5

26,4

Anlagendeckung II4

85,9

86,5

Sachanlagenintensität

85,7

88,2

234

Die Eigenkapitalquote ging durch einen stärkeren Anstieg des Fremdkapitals leicht zurück.

Die Anlagendeckung I erhöhte sich leicht durch einen größeren Anstieg des Eigenkapitals im Vergleich zum steigenden Anlagevermögen.

Die Anlagendeckung II ging in Folge des stärkeren Anstiegs des Anlagevermögens im Vergleich zum mittel- und langfristigen Kapital zurück.

Die Sachanlagenintensität reduzierte sich durch die stärkere Zunahme der Bilanzsumme im Vergleich zur Zunahme des Sachanlagevermögens.

3. Prognosebericht

Die erwartete Entwicklung der Umsatzerlöse aus dem Kerngeschäft ist eine maßgebliche Annahme im Hinblick auf die Unternehmensplanung der HWW. Einflussfaktoren für die Umsatzerlöse aus dem Wasserverkauf sind vor allem der spezifische Wasserverbrauch je Kunde und die klimatischen Bedingungen im Geschäftsjahr. Darüber hinaus steigt der Wasserbedarf im Versorgungsgebiet bei steigenden Bevölkerungszahlen. In ihren Annahmen zur Planung für das Jahr 2024 geht die HWW davon aus, dass durchschnittliche klimatische Bedingungen herrschen werden und der spezifische Wasserverbrauch weiterhin auf dem niedrigen Niveau des Geschäftsjahres bleibt. Bei den zu versorgenden Haushalten erwartet die HWW für das Jahr 2024 einen ausgeglichenen Bevölkerungssaldo aus Zu- und Wegzügen. Daraus resultiert planerisch eine Wasserabgabe an Kunden von rund 114 Mio. m³ im Jahr 2024, die auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2023 liegt. Für die Umsatzerlöse aus dem Kerngeschäft bedeutet diese Mengenprognose zusammen mit den Preiserhöhungen zum 01.01.2024 ein moderat steigendes Volumen auf rund € 266 Mio.

Für das Jahr 2024 plant die HWW mit einem Jahresüberschuss vor Gewinnabführung von € 23,3 Mio., der deutlich unter dem des Geschäftsjahres 2023 liegt. Ursächlich für den Rückgang sind Kostensteigerungen insbesondere beim Personalaufwand und bei den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen, die durch die geplanten Preiserhöhungen nicht vollumfänglich kompensiert werden können.

Die HWW geht davon aus, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2024 gegenüber dem Geschäftsjahr unverändert bleiben. Die instabile internationale Lage und hier insbesondere der andauernde Krieg Russlands gegen die Ukraine sowie die Nahost-Krise werden voraussichtlich weiterhin negativen Einfluss auf Preise und Lieferketten haben. Sollten die Zinsen wieder sinken, ergeben sich hieraus gegenläufige Effekte für die wirtschaftliche Lage der HWW. Der Fachkräftemangel kann die HWW im Jahr 2024 einerseits bei der Besetzung offener Stellen und andererseits durch begrenzte Kapazitäten bei externen Dienstleistern beeinflussen. Konkrete Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage der HWW sind hieraus zum aktuellen Zeitpunkt jedoch nicht abzuleiten.

4. Chancen- und Risikobericht

4.1. Chancen

Die Chancen für eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der HWW werden entgegen der Einschätzung im Vorjahr nur noch eingeschränkt in der Entwicklung der Umsatzerlöse aus dem Kerngeschäft gesehen. Unter der Bedingung eines wieder steigenden spezifischen Wasserverbrauchs und steigender Bevölkerungszahlen ergeben sich Chancen für sehr leicht wachsende Umsatzerlöse.

Die Einschätzung des Vorjahres zu Chancen aus der weiter voranschreitenden Digitalisierung von Prozessen in der Wasserwirtschaft ist unverändert geblieben. Dies betrifft unter anderem die stärkere Verzahnung von digitalen Mess- und Steuersystemen mit den kaufmännischen und technischen Prozessen, was zumindest mittelbar einen positiven Einfluss auf das Jahresergebnis mit sich bringen kann.

Grundsätzlich existieren weiterhin Chancen für die Entwicklung des Unternehmens in der Ausweitung der externen Leistungen. Die Mitarbeitenden der HWW besitzen umfangreiches Know-how und langjährige Erfahrung auf allen Gebieten der Wasserversorgung. Die HWW kann Dritten in der Metropolregion Hamburg Beratungsdienstleistungen für einzelne Geschäftsfelder und Projekte bis hin zur Übernahme der Gesamtverantwortung der Wasserversorgung anbieten. Die Zusammenarbeit mit anderen Kommunen kann bei der HWW zu zusätzlichen Umsätzen führen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der HWW trotz der angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt für Fachkräfte die erforderlichen internen Kapazitäten zur Verfügung stehen.

4.2. Risiken

Eine zentrale Säule der Governance-Strukturen bei HAMBURG WASSER ist das Risikomanagementsystem. Das bestehende Risikomanagementsystem ergänzt die differenzierten Planungs- und Steuerungssysteme und das Controlling bei HAMBURG WASSER. In dieses System des Konzerns ist die HWW vollständig integriert.

Jährlich findet - neben der unterjährigen Neubewertung der vorhandenen unternehmensrelevanten Risiken - eine HAMBURG WASSER umfassende Risikoinventur statt, um die Aktualität des Systems sicherzustellen. Alle Unternehmensrisiken werden dabei bewertet, zusätzliche Risiken neu erfasst und entsprechender Handlungsbedarf wird mit den benannten Risikoverantwortlichen abgestimmt.

Wesentliche technische Risiken der HWW sind Störfälle, welche die Prozesse der Wasseraufbereitung und des Wassertransports beeinflussen können. Konkrete Risiken sind hierbei unter anderem Schäden am Trinkwassernetz, Brände, Stromausfälle und Betriebsstörungen durch Hochwasser. Diese können zu erhöhten Aufwendungen führen und sich somit auf das Jahresergebnis auswirken. Um diesen entgegenzuwirken, finden regelmäßige Inspektionen und Wartungen der relevanten Infrastruktur statt. Dieses proaktive Vorgehen beseitigt Schäden und potenzielle Schadensursachen und minimiert die genannten Risiken.

Unverändert zum Vorjahr können zusätzlich bei HWW Risiken grundsätzlich entstehen, wenn die der Planung zugrundeliegenden Annahmen nicht oder nicht im erwarteten Ausmaß eintreffen. Sollten sich die Bevölkerungszahlen und damit die zu versorgenden Einheiten negativer entwickeln als erwartet, könnte die Ertragslage entsprechend belastet werden. Eine ähnliche Wirkung könnte ein niedrigerer spezifischer Wasserverbrauch als geplant entfalten, der sich direkt in der Wassermenge niederschlägt.

Der wachsende Fachkräftemangel könnte bei der HWW sowohl die Verfügbarkeit von externen Dienstleistungen als auch das Volumen der internen Kapazitäten beeinträchtigen. Dies könnte negative Folgen für die Umsetzung geplanter Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen haben. Es ist zudem möglich, dass der HWW durch neue gesetzliche Vorgaben zum Beispiel im Umweltschutz zusätzliche Aufwendungen für die Umsetzung der Anforderungen entstehen.

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine sowie die Nahost-Krise und die damit einhergehenden Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben Einfluss auf das Unternehmen HWW. Es besteht die Möglichkeit, dass die Energiepreise weiter steigen, was sich vor allem bei den Kosten der Wasserproduktion mittelfristig belastend auswirken kann. Zudem wird bei ausgewählten Lieferleistungen der in den vergangenen Jahren beobachtete Trend zu Preissteigerungen voraussichtlich anhalten. Auch besteht die Möglichkeit, dass es zu negativen Auswirkungen auf Lieferketten hinsichtlich des erforderlichen Bezugs von Waren und Dienstleistungen kommen könnte. Die konkreten wirtschaftlichen Auswirkungen können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden.

Es bestehen derzeit keine den Bestand des Unternehmens gefährdenden Risiken.

5. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB

Gemäß § 289f HGB wird zur Unternehmensführung Folgendes erklärt: Mit Aufsichtsratsbeschluss vom 9. Dezember 2020 wurde für den Aufsichtsrat der HWW für die Anteilseignerseite eine Zielgröße für den Frauenanteil in Höhe von 50 % und für die Arbeitnehmerseite in Höhe von 33,3 % zum 31.12.2024 beschlossen. Das Ziel wurde sowohl auf der Anteilseignerseite als auch auf der Arbeitnehmerseite zum 31.12.2023 erreicht. Der Frauenanteil betrug auf der Anteilseignerseite zum Stichtag 31.12.2023 50 % und auf der Arbeitnehmerseite zum gleichen Stichtag 33,3 %. Für die Geschäftsführung hat der Aufsichtsrat einen Zielwert von 50 % zum 31.12.2024 beschlossen. Zum 31. Dezember 2023 wurde dieser Zielwert erreicht. Die Geschäftsführung hat bis Ende des Jahres 2024 eine Steigerung des Anteils von Frauen in Führungspositionen bei HWW auf 19,0 % als Zielgröße festgelegt. Zum 31. Dezember 2023 betrug der Frauenanteil auf Führungsebene 21 %.

6. Vergütungsbericht

Das Vergütungssystem bei der HWW ist im Jahr 2023 so ausgerichtet, dass der weit überwiegende Teil der Mitarbeitenden mit einem tariflich definierten Festgehalt vergütet wird. Im Tarifvertrag sind auch die Vergütungen für Arbeiten außerhalb der normalen Arbeitszeiten u. ä. festgelegt.

Darüber hinaus gibt es für wenige leitende Mitarbeitende, die Bereichsleitungen sowie die Geschäftsführung ein Vergütungssystem, bei dem der überwiegende Teil der Vergütung durch ein Festgehalt definiert wird und zusätzlich variable Bestandteile vereinbart sind, die erfolgsabhängig an die Erreichung definierter Ziele gekoppelt sind. Die variable Vergütung der hauptamtlichen Geschäftsführung wird vertraglich vom Aufsichtsrat als Höchstbetrag festgelegt. Die tatsächliche Höhe orientiert sich an der Erreichung von Zielen in Bezug auf finanzwirtschaftliche Kennzahlen, an Kennzahlen aus dem Bereich Klimaschutz und an spezifischen Fachkennzahlen des Unternehmens. Über die konkrete Zielerreichung informiert der Aufsichtsratsvorsitzende.

Hamburg, den 27. März 2024

Hamburger Wasserwerke Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Ingo Hannemann Gesine Strohmeyer

Technischer Geschäftsführer Kaufmännische Geschäftsführerin

Bilanz

vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

AKTIVA

2023

2022

A.

ANLAGEVERMÖGEN

I.

IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

1.

Entgeltlich erworbene Schutzrechte und Nutzungsrechte

6.695.287,16

4.331.694,16

6.695.287,16

4.331.694,16

II.

SACHANLAGEN

1.

Grundstück und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken

87.415.814,82

86.200.997,82

2.

Technische Anlagen und Maschinen

509.053.954,90

489.494.821,90

3.

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

17.012.118,19

15.986.771,19

4.

Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

50.341.607,08

43.064.839,96

663.823.494,99

634.747.430,87

III.

FINANZANLAGEN

1.

Anteile an verbundenen Unternehmen

1.070.631,35

1.070.631,35

2.

Ausleihungen an verbundene Unternehmen

255.000,00

806.000,00

3.

Beteiligungen

9.900.000,00

9.900.000,00

11.225.631,35

11.776.631,35

681.744.413,50

650.855.756,38

B.

UMLAUFVERMÖGEN

I.

VORRÄTE

1.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

3.609.405,38

4.317.011,59

2.

Fertige Erzeugnisse und Waren

39.163,84

25.053,29

3.648.569,22

4.342.064,88

II.

FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

1.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

22.183.711,31

22.248.978,96

2.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen
davon Forderungen gegen die Kernverwaltung der Freie und Hansestadt Hamburg € 1.076.282,10 (Vj. € 557.140,78)

56.932.414,34

30.064.403,23

3.

Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

609.942,17

662.534,13

4.

Sonstige Vermögensgegenstände

1.791.259,56

3.189.318,43

81.517.327,38

56.165.234,75

III.

KASSENBESTAND UND GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN

694.151,51

694.592,67

85.860.048,11

61.201.892,30

C.

RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

7.424.198,95

7.659.673,26

D.

NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG

0,00

0,00

775.028.660,56

719.717.321,94

PASSIVA

2023

2022

A.

Eigenkapital

I.

Gezeichnetes Kapital

118.340.000,00

118.340.000,00

II.

Kapitalrücklage

33.598.169,39

25.285.169,39

151.938.169,39

143.625.169,39

B.

Sonderposten für Investitionszuschüsse

43.439.897,64

42.020.974,23

C.

Rückstellungen

1.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

249.401.822,00

250.935.600,00

2.

Sonstige Rückstellungen

65.671.665,60

58.448.370,35

315.073.487,60

309.383.970,35

D.

Verbindlichkeiten

1.

Anleihen

70.000.000,00

45.000.000,00

2.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

98.012.686,28

99.363.726,81

3.

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
davon Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen € 2.393.049,00 (Vj. € 3.791.705,75)
davon Verbindlichkeiten gegenüber der Kernverwaltung der Freie und Hansestadt Hamburg € 0,00 (Vj. € 868.525,81)

4.392.874,35

5.204.564,22

4.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

3.444.187,65

7.071.106,18

5.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
davon Verbindlichkeiten gegenüber der Kernverwaltung der Freie und Hansestadt Hamburg € 341.574,00 (Vj. € 363.810,32)

69.471.593,25

50.037.788,30

6.

Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

0,00

2.469.650,62

7.

Sonstige Verbindlichkeiten
davon aus Steuern € 3.026.100,34 (Vj. € 885.430,94)
davon Verbindlichkeiten gegenüber der Kernverwaltung der Freie und Hansestadt Hamburg € 1.395,32 (Vj. € 3.045,42)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit € 290.788,12 (Vj. € 284.430,54)

19.187.278,21

15.535.809,03

264.508.619,74

224.682.645,16

E.

Rechnungsabgrenzungsposten

68.486,19

4.562,81

775.028.660,56

719.717.321,94

Gewinn- und Verlustrechnung

vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

2023

2022

1.

Umsatzerlöse

314.858.303,61

295.384.363,56

2.

Andere aktivierte Eigenleistungen

9.875.644,59

9.629.346,99

3.

Sonstige betriebliche Erträge

7.880.266,36

4.883.770,12

4.

Materialaufwand

a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren

20.207.844,15

20.546.257,55

b) Aufwendungen für bezogene Leistungen

23.210.482,43

26.210.838,60

43.418.326,58

46.757.096,15

5.

Personalaufwand

a) Löhne und Gehälter

70.588.941,03

67.947.351,52

b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung

20.854.685,29

20.697.940,34

davon für Altersversorgung € 4.320.108,01 (Vj. € 7.072.125,60)

91.443.626,32

88.645.291,86

6.

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen

35.796.568,57

34.569.487,61

7.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

52.798.899,72

40.724.795,14

8.

Konzessionsabgabe

40.587.652,91

39.755.989,79

9.

Grundwasserentnahmegebühr

22.391.984,97

22.009.613,00

10.

Erträge aus Beteiligungen

1.365.654,59

1.273.375,00

11.

Erträge aus Gewinnabführungsverträgen

56.499,34

173.141,57

12.

Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens

9.417,88

11.203,27

davon aus verbundenen Unternehmen € 9.417,88 (Vj. € 11.203,27)

13.

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

2.369.465,42

531.069,64

davon aus verbundenen Unternehmen € 1.069.556,64 (Vj. € 148.656,48)
davon Erträge aus der Abzinsung € 1.304.992,67 (Vj. € 303.060,94)

14.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

5.603.274,59

10.066.469,90

davon aus verbundenen Unternehmen € 15.233,42 (Vj. € 0,00)
davon Aufwendungen aus der Abzinsung € 2.766.738,00 (Vj. € 8.001.315,75)

15.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

0,00

0,00

16.

Ergebnis nach Steuern

44.374.918,13

29.357.526,70

17.

Sonstige Steuern

520.647,40

522.106,88

18.

Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne

43.854.270,73

28.835.419,82

19.

Jahresüberschuss

0,00

0,00

Anhang

Hamburger Wasserwerke GmbH

Die Hamburger Wasserwerke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, ist im Handelsregister von Hamburg unter der HRB Nr. 2356 eingetragen.

  • I. Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften und des GmbHG aufgestellt worden.

Die Bilanzierung erfolgt gemäß der Freie und Hansestadt Hamburg (FHH)-Konzernrichtlinie.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. Das Gliederungsschema des § 275 HGB wurde um die Posten „Konzessionsabgabe“ und „Grundwasserentnahmegebühr“ erweitert.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und Davon-Vermerke teilweise an dieser Stelle gemacht.

  • II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Die entgeltlich erworbenen und selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet worden. Auf die aktivierten eigenen Leistungen sind Fertigungs- und Materialgemeinkostenzuschläge berechnet worden. Es wird vom Wahlrecht Gebrauch gemacht, Verwaltungskostenbestandteile in den Aktivierungsstundensätzen anzusetzen. Projektspezifische Eigenleistungen werden auf Stundenbasis abgerechnet und aktiviert.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Für die einzelnen Anlagengruppen gelten folgende Abschreibungssätze:

  • Bei immateriellen Vermögensgegenständen wird eine Nutzungsdauer von 3 bis 20 Jahren angenommen.
  • Gebäude und andere Bauten werden von 10 bis 50 Jahren abgeschrieben.
  • Die technischen Anlagen und Maschinen werden unter Zugrundelegung einer Lebensdauer von 10 bis 20 Jahren abgeschrieben.
  • Sachanlagen, die dem Rohrnetz zuzuordnen sind, werden über 40 Jahre abgeschrieben.
  • Bei anderen Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung wird eine Nutzungsdauer von 3 bis 20 Jahren angenommen.

Zuwendungen, die als finanzielle Zuwendungen zu einer Investition gewährt werden und deren rechtliche Zweckbindung sich in der Durchführung der Investition erschöpft, werden unter einem Sonderposten auf der Passivseite ausgewiesen und fristenkongruent zu den Abschreibungen aufgelöst.

Geringwertige Anlagegüter von über € 250,00 bis € 1.000,00 (netto) sind von unwesentlicher Bedeutung und wurden im Zugangsjahr in einem Sammelposten erfasst. Der Sammelposten wird im Jahr seiner Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren linear abgeschrieben. Der Ausweis im Anlagespiegel erfolgt unter dem Posten Betriebs- und Geschäftsausstattung. Der Abgang erfolgt nach fünf Jahren. Geringwertige Anlagegüter bis € 250,00 (netto) wurden als Aufwand erfasst.

Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Ausleihungen sind mit dem Nominalwert bilanziert. Im Falle der Unverzinslichkeit erfolgt die Bilanzierung grundsätzlich zum Barwert. Die Wertpapiere des Anlagevermögens werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet, mit Ausnahme der Vermögensgegenstände des nach § 246 Abs. 2 HGB verrechneten Vermögens, das zum beizulegenden Zeitwert bewertet ist.

Die Vorräte sind zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich, wurden Reichweitenabschläge berücksichtigt und Abwertungen auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert gemäß § 253 Abs. 4 Satz 1 HGB vorgenommen. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die im Bestand, ihrer Größe und ihrem Wert nur geringen Veränderungen unterliegen werden gemäß § 240 Abs. 3 HGB als Festwerte geführt, soweit sie regelmäßig ersetzt werden und für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung sind.

Die Forderungen und Verbindlichkeiten der Kernverwaltung der Freie und Hansestadt Hamburg werden in der Bilanz, dem Forderungsspiegel und dem Verbindlichkeitenspiegel gesondert mit einem Davon-Vermerk dargestellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos bilanziert. Die HWW ermittelt ihre Umsätze und Forderungen, wie branchenüblich, anhand einer rollierenden Jahresverbrauchsabrechnung, so dass es zu einer Jahresverbrauchsabgrenzung kommt. Die Schätzung der Verbrauchsmenge erfolgt kundenindividuell auf Grundlage der letzten vorliegenden Abrechnungen oder von Standardverbrauchswerten unter Berücksichtigung von Gesamtmengen. Für im Forderungsbestand liegende Risiken wurden ausreichend bemessene Wertberichtigungen gebildet. Erkennbaren Risiken wird durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Zum Ausgleich des allgemeinen Ausfall- und Kreditrisikos besteht eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1,0 %.

Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils zum Nominalwert angesetzt.

Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Zahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen.

Das gezeichnete Kapital ist mit seinem Nennwert angesetzt.

Investitionszuschüsse der Gesellschafterin oder von Dritten zum Anlagevermögen werden, vermindert nach Maßgabe der Restnutzungsdauer der damit teilweise finanzierten Vermögensgegenstände, auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten ausgewiesen.

Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 1 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden entsprechend ihrer Restlaufzeit mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz nach der Nettomethode abgezinst, bei sonstigen Rückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre, bei Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (§ 253 Abs. 2 HGB). Dabei wird gemäß Satz 2 des § 253 Abs. 2 HGB bei den langfristigen Altersversorgungsrückstellungen oder vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Bei den Rückstellungen für Brunnenrückbau wird grundsätzlich eine durchschnittliche Restlaufzeit entsprechend der ermittelten tatsächlichen Nutzungsdauern angesetzt. Änderungen des Abzinsungszinssatzes oder Zinseffekte aus einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden im Zinsergebnis ausgewiesen.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach Vorgabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der FHH mit der Projected Unit Credit Method (Anwartschaftsbarwertverfahren) ermittelt. Bei der Berechnung der Anwartschaften wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck angewandt. Für die Bewertung wurde ein Gehaltstrend gemäß Entgelttarifvertrag in 2024 und von 2,3 % p. a. ab 2025 (Vj. 2,3 % p. a.) zzgl. 0,5 % p. a. (Vj. 0,5 % p. a.) Karrieretrend, ein Trend für die Beitragsbemessungsgrenze von 2,0 % p.a. (Vj. 2,0 % p. a.), ein Rententrend zwischen 1,0 % - 2,3 % p. a. (Vj. 1,0 % - 2,3 % p. a.), eine Fluktuationswahrscheinlichkeit von 1,0 % (Vj. 1,0 %) und der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte zehnjährige Durchschnittszinssatz für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren mit 1,83 % p. a. (Vj. 1,79 % p. a.) berücksichtigt. Als rechnungsmäßiges Pensionsalter wurde die Vollendung des 65. Lebensjahres (Vj. 65. Lebensjahr) zugrunde gelegt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen angemessen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in der Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Die Rückstellungen für Vorruhestand, Altersteilzeit und Jubiläen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen sowie den Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck bei Anwendung der Projected Unit Credit Method (Anwartschaftsbarwertverfahren) berechnet. Für die Bewertung dieser Rückstellungen wurden die folgenden Parameter verwendet:

2023

2022

% p.a.

% p.a.

Rechnungszins*

1,76

1,45

Entgelttrend für Altersteilzeit, Vorruhestand und Jubiläen in 2024

7,0

5,5

Entgelttrend für Altersteilzeit, Vorruhestand und Jubiläen ab 2025

2,3

2,3

Karrieretrend bei Jubiläen

0,5

0,5

Trend der Beitragsbemessungsgrenze bei Vorruhestand und Jubiläen

2,0

2,0

Fluktuationswahrscheinlichkeit bei Beihilfen und Jubiläen

1,0

1,0

* der Deutschen Bundesbank – 7-Jahresdurchschnitt

Für die Ermittlung des Erfüllungsbetrages der sonstigen Rückstellungen wurden eine Inflationsrate von 2,0 % p. a. sowie die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze nach § 253 Abs. 2 HGB zum erwarteten Verwendungszeitpunkt der Rückstellung berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Die erhaltenen Anzahlungen werden mit dem Nennwert angesetzt.

Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Zahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen.

Aufgrund der ertragsteuerlichen Organschaft mit der HGV erfolgt die Besteuerung auf Ebene der HGV.

Der übergeordnete HGV-Konzern fällt in den Anwendungsbereich der Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung ("Pillar 2"). Die Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung sind mit Wirkung zum 28. Dezember 2023 in Form des Mindeststeuergesetzes ("MinStG") in Kraft getreten. Das MinStG gilt erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 30. Dezember 2023 beginnen. Gemäß dem MinStG ist eine Ergänzungssteuer für jede Jurisdiktion zu zahlen, die einen effektiven Steuersatz unter 15% aufweist. Die Bestimmung des effektiven Steuersatzes nach dem MinStG ist sehr komplexund beinhaltet eine Vielzahl von spezifischen Anpassungen. Auf die HWW wird zukünftig grundsätzlich keine Steuermehrbelastung aus der nationalen Ergänzungssteuer entfallen, da sie weder oberste Muttergesellschaft noch Gruppenträgerin der Mindeststeuergruppe im Sinne des § 3 MinStG ist. Allerdings ist sie der Gruppenträgerin HGV zum Ausgleich für etwaige durch die HWW verursachte nationale Ergänzungssteuerbeträge verpflichtet, welche künftig durch die HWW für alle in Deutschland belegenen Geschäftseinheiten verursacht werden.

Da das MinStG für das Geschäftsjahr 2023 für die HWW noch keine Anwendung findet, entsteht für das Geschäftsjahr 2023 keine - dem Gruppenträger auszugleichende - Steuerbelastung aus dem MinStG. Aufgrund der Komplexität der Anwendung der Pillar 2-Gesetzgebung und der Berechnung der möglichen steuerlichen Auswirkungen sind derzeit die quantitativen und qualitativen Auswirkungen für künftige Geschäftsjahre noch nicht zuverlässig abschätzbar.

  • III. Angaben zu Posten der Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich.

Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Geschäftsanteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten und unter Berücksichtigung von Wertberichtigungen angesetzt.

Folgende Beteiligungen bestanden zum Bilanzstichtag 31.12.2023:

Name und Sitz

Anteil

Eigenkapital

Ergebnis des letzten Geschäftsjahres

%

T€

T€

CONSULAQUA Hamburg Beratungsgesellschaft mbH, Hamburg(*2)

50,1

509

96

Ingenieurbüro Ivers GmbH, Husum(*3)

100,0

164

88

Holsteiner Wasser Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Neumünster(*1)

50

12.175

3.461

Harzwasserwerke GmbH, Hildesheim(*1)

7,3

113.156

8.878

HAMBURG WASSER Service und Technik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg

25

9.747

1.234

(*1) Jahresabschluss 2023 liegt noch nicht vor. Eigenkapital und Ergebnis zum 31.12.2022.

(*2) Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag

(*3) Mittelbare Beteiligung über die CAH

Forderungsspiegel

Mit einer Restlaufzeit

Art der Forderung

Gesamtbetrag am 31.12. des Geschäfts-
jahres

bis zu einem Jahr

über einem Jahr

(Vorjahr)

T€

T€

T€

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

22.184

22.184

0

(22.249)

(22.249)

(0)

2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
davon Ford. gegen die Kernverwaltung der Freie und Hansestadt Hamburg € 1.076.282,10 (Vj. € 557.140,78)

56.932

56.932

0

(30.064)

(30.064)

(0)

3. Forderungen gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

610

610

0

(663)

(663)

(0)

4. Sonstige Vermögensgegenstände

1.791

1.791

0

(3.189)

(3.189)

(0)

Summe aller Forderungen

81.517

81.517

0

(56.165)

(56.165)

(0)

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist der abgegrenzte kundenbezogene Wasserverbrauch zwischen Ablese- und Bilanzstichtag enthalten.

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden die Forderungen aus noch nicht abgerechneten Wasserabgaben an die Kunden saldiert mit den erhaltenen Abschlägen für Wasserbezug der Kunden dargestellt. Mit den abgegrenzten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 139.641 (Vj. T€ 135.931) wurden Abschläge von T€ 118.595 (Vj. T€ 115.603) verrechnet.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen T€ 56.932 (Vj. T€ 30.064). Hierin enthalten sind u.a. Ansprüche aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 47.621 (Vj. T€ 32.571). Die Forderungen gegen die HSE in Höhe von T€ 25.346 (Vj. T€ 11.147) stammen zum Einen aus Forderungen zum Liquiditätsausgleich, wenn die Sielbenutzungsgebühren nicht von den Kunden der HSE geleistet werden (T€ 8.783; Vj. T€ 9.210). Des Weiteren bestehen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen die HSE i.H.v. T€ 16.563 (Vj. T€ 1.937).

In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind die Forderungen aus noch nicht abgerechneten Wasserabgaben saldiert mit den erhaltenen Abschlägen für Wasserbezug dargestellt. Mit den abgegrenzten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 29.027 (Vj. T€ 28.483) wurden Abschläge von T€ 26.450 (Vj. T€ 25.570) verrechnet.

Die Forderungen gegen die Gesellschafterin HGV betragen T€ 25.915 (Vj. T€ 12.970 und stammen im Wesentlichen aus der Tagesgeldanlage i.H.v. T€ 24.650 (Vj. T€ 11.850).

Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, i.H.v. T€ 610 (Vj. T€ 663) entstehen im Wesentlichen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 494 (Vj. T€ 663).

In den Sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von T€ 1.791 (Vj. T€ 3.189) werden Steuererstattungsansprüche, Forderungen aus Versicherungsschäden und Forderungen an Mitarbeitende ausgewiesen.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet im Wesentlichen die Vorauszahlungen für die Nutzungsgebühren für Lichtwellenleiter, Vorauszahlungen der Vergütungen an Mitarbeitende sowie die Abgrenzung von Miet-, Wartungs- und Lizenzkosten für die Folgejahre.

Eigenkapitalspiegel

Gezeichnetes Kapital

Kapitalrücklage

Eigenkapital

T€

T€

T€

Stand zum 01.01.2023

118.340

25.285

143.625

Einzahlung HGV

0

8.313

8.313

Jahresergebnis des Geschäftsjahres

0

0

0

Stand zum 31.12.2023

118.340

33.598

151.938

Die Kapitalrücklage beträgt T€ 33.598.

Die HWW hat im Geschäftsjahr eine Einzahlung von der Gesellschafterin in die Kapitalrücklage in Höhe von T€ 8.313 erhalten.

Der Sonderposten für Investitionskostenzuschüsse wird entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten Investitionen ertragswirksam aufgelöst und unter den sonstigen betrieblichen Erträge ausgewiesen. Im Geschäftsjahr wurden dem Sonderposten T€ 2.972 (Vj. T€ 3.094) zugeführt und T€ 1.553 (Vj. T€ 1.442) ertragswirksam aufgelöst.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen betragen T€ 249.402 (Vj. T€ 250.936). Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB von T€ 3.000 (Vj. T€ 15.317) zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellung basierend auf dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre und dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre ist zur Ausschüttung, jedoch nicht zur Abführung gesperrt.

Von den sonstigen Rückstellungen entfallen u. a. auf unterlassene Instandhaltungen T€ 2.047 (Vj. T€ 3.197) und auf noch nicht abgerechnete Bauleistungen und Reparaturen T€ 9.886 (Vj. T€ 9.923). Des Weiteren wurden Rückstellungen für Abrechnungsleistungen für Wasserlieferungen i. H. v. T€ 2.080 (Vj. T€ 1.761), für Urlaubsansprüche und Zeitguthaben i. H. v. T€ 3.695 (Vj. T€ 3.792), für Grundwassergebühren i. H. v. T€ 1.794 (Vj. T€ 1.921), für Entsorgungsverpflichtungen i. H. v. T€ 678 (Vj. T€ 678), für Vorruhestand i. H. v. T€ 1.869 (Vj. T€ 2.639) und für Haftpflichtversicherung in Höhe von T€ 6.074 (Vj. T€ 5.960) gebildet.

Erstmals im Geschäftsjahr 2007 erwarb die HWW Fondsanteile, um auf diese Weise eine der in § 7d SGB IV i. V. m. § 8a ATG gesetzlich geregelten Sicherungsmöglichkeiten für Altersteilzeitguthaben von Mitarbeitenden wahrzunehmen. Die Anteile unterliegen der treuhänderischen Verwaltung der Commerzbank AG, Hamburg. Die Höhe des Bestands wird monatlich dem aktualisierten Sicherungsbedarf angepasst. Der geschlossene Vertrag zur Sicherung von Wertguthaben regelt unter besonderer Berücksichtigung des Risikoaspekts abschließend die Auswahl der Fonds, deren Anteile vom Treuhänder im Auftrag erworben werden dürfen. Nach Maßgabe des § 246 Abs. 2 S. 2 HGB ist dieser Vermögensgegenstand mit der damit in Zusammenhang stehenden Rückstellung für Altersteilzeit zu verrechnen. Die Anschaffungskosten der Wertpapiere betragen zum 31. Dezember 2023 T€ 588 (Vj. T€ 588), der Depotwert beträgt T€ 533 (Vj. T€ 526). Des Weiteren werden T€ 707 über ein Bankkonto bei der Commerzbank AG abgesichert. Die Sicherung des Wertguthaben der Altersteilzeitverpflichtung beträgt insgesamt T€ 1.240 (Vj. T€ 1.227).

Zum Ende des Geschäftsjahres 2023 bestehen Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen von T€ 2.260 (Vj. T€ 2.853) und eine Rückstellung für Lebensarbeitszeitkonten von T€ 2.190 (Vj. T€ 1.512). Die Erfüllungsrückstände bei den vertraglichen Altersteilzeitverpflichtungen und der Erfüllungsbetrag der Rückstellungen aus Lebensarbeitszeitkonten sind durch die Maßgabe des § 246 Abs. 2 S. 2 HGB zu verrechnen mit den insolvenzgeschützten Vermögensposten für die Altersteilzeitverpflichtungen von T€ 1.240 (Vj. T€ 1.227) und für die Lebensarbeitszeitkonten von T€ 1.679 (Vj. T€ 1.322).

Vertragliche Altersteilzeitverpflichtung

31.12.2023

31.12.2022

T€

T€

Erfüllungsbetrag der Verpflichtung

1.406

1.451

Beizulegender Zeitwert des Deckungsvermögens

1.240

1.227

Nettowert der Rückstellung für Altersteilzeit

166

224

Anschaffungskosten des Deckungsvermögens

1.296

1.289

Neben der Saldierung des Deckungsvermögens mit den Rückstellungen erfolgte eine entsprechende Verrechnung der zugehörigen Aufwendungen und Erträge im Finanzergebnis. Hier erfolgt eine Saldierung aus der Aufzinsung von Rückstellungen i. H. v. T€ 30 (Vj. T€ 35) mit der Aufwertung des Wertpapierdepots (Erträge aus Zuschreibungen von Wertpapieren des Finanzanlagevermögens) i. H. v. T€ 6 (Vj. Abwertung von T€ 2) sowie dem Zinsertrag aus der Ausschüttung des Wertpapierdepots (Zinsen und ähnliche Erträge) i. H. v. T€ 9 (Vj. T€ 2).

Verpflichtung aus Lebensarbeitszeitkonten

31.12.2023

31.12.2022

T€

T€

Erfüllungsbetrag der Verpflichtung

2.190

1.512

Beizulegender Zeitwert des Deckungsvermögens

1.679

1.322

Nettowert der Rückstellung für Lebensarbeitszeitkonten

512

190

Anschaffungskosten des Deckungsvermögens

1.679

1.322

Die Rückstellungen beinhalten unter anderem Rückstellungen mit Beibehaltungswahlrecht gem. Art. 67 Abs. 3 EGHGB über T€ 1.913 (Vj. T€ 2.934). Diese enthalten als wesentliche Positionen Rückstellungen für Reparatur und Instandhaltungsmaßnahmen im Trinkwasserbereich sowie für die Werkswohnungen.

Verbindlichkeitenspiegel

Mit einer Restlaufzeit

Art der Verbindlichkeit

Gesamtbetrag am 31.12. des Geschäftsjahres

Bis 1 Jahr

Von 1 bis 5 Jahre

Mehr als 5 Jahre

(Vorjahr)

T€

T€

T€

T€

1. Anleihen

70.000

0

0

70.000

(45.000)

(0)

(0)

(45.000)

2. Verb. gegenüber Kreditinstituten

98.013

27.542

40.471

30.000

(99.364)

(18.305)

(66.059)

(15.000)

3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
davon Verbindlichkeiten gegenüber der Kernverwaltung der Freie und Hansestadt Hamburg € 0,00 (Vj. € 868.525,81)

4.393

4.393

0

0

(5.205)

(5.205)

(0)

(0)

4. Verb. aus Lieferungen und Leistungen

3.444

3.431

13

0

(7.071)

(7.071)

(0)

(0)

5. Verb. gegenüber verbundenen Unternehmen
davon Verbindlichkeiten gegenüber der Kernverwaltung der Freie und Hansestadt Hamburg € 341.574,00 (Vj. € 363.810,32)

69.472

69.139

89

244

(50.038)

(49.701)

(63)

(274)

6. Verb. gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

0

0

0

0

(2.470)

(2.470)

(0)

(0)

7. Sonstige Verbindlichkeiten
davon aus Steuern € 3.026.100,34 (Vj. € 885.430,94)
davon Verbindlichkeiten gegenüber der Kernverwaltung der Freie und Hansestadt Hamburg € 1.395,32 (Vj. € 3.045,42)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit € 290.788,12 (Vj. € 284.430,54)

19.187

19.187

0

0

(15.535)

(15.535)

(0)

(0)

Summe aller Verbindlichkeiten

264.509

123.692

40.573

100.244

(224.683)

(98.287)

(66.122)

(60.274)

Sicherheiten, Pfandrechte bzw. Grundschulden Dritter bestehen nicht.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten sonstige Verbindlichkeiten, hier insbesondere die Verbindlichkeiten gegenüber der HSE aus den Siel- und Niederschlagswassergebühren des Monats Dezember und Abrechnungskorrekturen für Vormonate, die an die HSE am 5. Januar 2024 nach Verrechnung mit dem Einzugsentgelt der HWW abzuführen waren, in Höhe von T€ 24.066 (Vj. T€ 20.135). Es bestehen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 866 (Vj. T€ 512).

Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin HGV betragen zum 31. Dezember 2023 T€ 43.854 (Vj. T€ 28.835) und resultieren aus dem Gewinnabführungsvertrag, nach dem das Ergebnis vollständig an die Gesellschafterin abzuführen ist.

  • IV. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse der HWW setzen sich im Wesentlichen aus Umsätzen der Wasserversorgung in Höhe von T€ 250.693 (Vj. T€ 244.151), Nebentätigkeiten, die aus dem Kerngeschäft resultieren, in Höhe von T€ 5.662 (Vj. T€ 5.908) und Tätigkeiten aus Dienstleistungen für die Tochterunternehmen aufgrund der Holding-Funktion der HWW und gegenüber Dritten in Höhe von T€ 8.780 (Vj. T€ 9.440) zusammen. In den Umsatzerlösen für die Wasserversorgung sind periodenfremde Erlöse im branchenüblichen Umfang enthalten. Des Weiteren resultieren periodenfremde Erlöse aus dem Leistungsaustausch mit Konzernunternehmen und Dritten in Höhe von T€ 9.488 (Vj. T€ 3.066).

In den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von T€ 7.880 (Vj. T€ 4.884) sind u. a. periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 4.480 (Vj. T€ 2.345) enthalten. Diese setzen sich aus Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T€ 4.173 durch den Entfall der Verpflichtung bzw. durch eine tatsächlich geringere Inanspruchnahme, aus Erträgen aus der Auflösung nicht mehr benötigter Wertberichtigungen auf Forderungen von T€ 128 sowie aus Endabrechnungen für Vorjahre von T€ 179 zusammen. Des Weiteren werden Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von T€ 1.553 (Vj. T€ 1.442) ausgewiesen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von T€ 52.799 (Vj. T€ 40.725) enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 9.247 (Vj. T€ 3.712). Diese resultieren aus dem Abgang von Anlagevermögen von T€ 226 (Vj. T€ 236), aus nicht aktivierungsfähigen Projektleistungen von T€ 490 (Vj. T€ 958) sowie aus Abrechnungen resultierende Kosten und sich aus Bescheiden ergebende Aufwendungen für Vorjahre von T€ 8.531 (Vj. T€ 2.518).

Im Zinsaufwand sind im Wesentlichen die Darlehenszinsen in Höhe von T€ 2.778 (Vj. T€ 2.058) sowie die Zuführung des Zinsanteils auf die Rückstellungen für Pensionen, Vorruhestand, Altersteilzeit und ähnliche Verpflichtungen von T€ 2.767 (Vj. T€ 8.001) enthalten. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie erfolgte eine Änderung der Ermittlung der Abzinsungssätze zur Bewertung von Pensionsrückstellungen von durchschnittlich sieben auf zehn Jahre. Der daraus resultierende Unterschiedsbetrag von T€ 3.000 (Vj. T€ 15.317) unterliegt gemäß § 253 Abs. 6 HGB einer Ausschüttungs-, jedoch keiner Abführungssperre. Aufwendungen aus der Aufzinsung von Altersteilzeitrückstellung wurden mit Erträgen aus den zugehörigen Aktivwerten verrechnet.

  • V. Sonstige Angaben

Abschlussprüfungshonorar

Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers für die Abschlussprüfungsleistungen wird im Konzernanhang der HGV veröffentlicht.

Zusammensetzung der Organe

Als Geschäftsführer/-in waren, bei gleichzeitiger Beschäftigung für die Hamburger Stadtentwässerung AöR, im Geschäftsjahr 2023 bestellt:

Herr Ingo Hannemann, Techn. Geschäftsführer, Sprecher der Geschäftsführung, Lüneburg

Frau Gesine Strohmeyer, Kfm. Geschäftsführerin, Hamburg

Jährliche Vergütung

Im Geschäftsjahr 2023 wurden folgende Vergütungsbeträge an die Geschäftsführung gewährt:

Jährliche Vergütung

erfolgs-
unabhängig

erfolgs-
abhängig

Gesamt

Ingo Hannemann

152.231

18.606

170.837

Gesine Strohmeyer

118.611

0

118.611

Für Pensionszahlungen an ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung wurden T€ 388 (Vj. T€ 404) aufgewendet. Es bestehen Pensionsrückstellungen für ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung in Höhe von T€ 5.234 (Vj. T€ 5.584).

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat bestand im Geschäftsjahr 2023 aus folgenden Mitgliedern:

Herr Michael Pollmann

Vorsitzender, Staatsrat, Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Herr Torben Bartels

stellvertretender Vorsitzender, Vorsitzender des Betriebsrats der HWW

Frau Käthe Fromm

ehemals Projektleiterin, Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer

Frau Dr. Nicole Hagemann-Marré

Geschäftsführerin der BEW –Das Bildungszentrum für die Ver- und Entsorgungswirtschaft gGmbH

Herr Rüdiger Hintze

Abteilungsleiter im Amt für Vermögens- und Beteiligungsmanagement der Finanzbehörde

Frau Claudia Holl

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Herr Oliver Jensen

Geschäftsführer der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH

Herr Felix Langhanki (bis 14. Mai 2023)

stellvertretender Vorsitzender des Betriebsrats der HWW

Herr Dennis Schmidt (ab 15. Mai 2023)

Betriebsrat der HWW

Frau Rita Kummernuss-Hansen

Betriebsrätin der HWW

Die Aufwendungen für den Aufsichtsrat betrugen im Geschäftsjahr 2023 € 3.120.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich auf T€ 175.624 (davon verbundene Unternehmen T€ 22.525). Es handelt sich besonders um das Bestellobligo aus Investitionsaufträgen und Instandhaltungsverpflichtungen in Höhe von T€ 40.051 sowie aus Verpflichtungen aus Leasing-, Miet- und sonstigen Dienstleistungsverträgen in Höhe von T€ 135.573.

Haftungsverhältnisse

Ab dem 5. September 2019 wurde der Rahmenkreditvertrag der HWW mit der Hamburg Commercial Bank AG, Hamburg auf unbestimmte Zeit modifiziert. Somit können insgesamt T€ 10.000 als Kontokorrent-, gebundener Sollzinskredit oder Avalkredit in Anspruch genommen werden, ausgenommen davon sind Avale für Kreditbürgschaften. Diese Begünstigung kann von der CAH unverändert mitbenutzt werden. Die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme wird aktuell als gering angesehen.

Belegschaft

Im Jahresdurchschnitt waren 1.100 Mitarbeitende beschäftigt. Diese setzen sich zusammen aus 677 Beschäftigten im technischen Geschäftsbereich, 351 Beschäftigten im kaufmännischen Geschäftsbereich und 72 Beschäftigten in Stäben und Räten. Die Frauenquote beträgt 31,3 %. Die Schwerbehindertenquote beträgt 8,1 %. Die Anzahl der Versorgungsempänger betrug 885. Im Jahresdurchschnitt waren 4 Trainees und 35 Auszubildende beschäftigt.

Corporate Governance

Die Entsprechenserklärung der HWW zum HCGK für das Geschäftsjahr 2023 wurde abgegeben und ist auf der Internetseite von HAMBURG WASSER im Bereich Unternehmen unter der Rubrik Erklärungen und Berichte offen zugänglich.

Angabe zu ausschüttungsgesperrten Beträgen

Aus der Berechnung für die Abzinsung der Pensionsrückstellung (Veränderung des durchschnittlichen Marktzinssatzes von sieben auf zehn Jahre) ergibt sich ein ausschüttungs-, jedoch nicht abführungsgesperrter Betrag von T€ 3.000.

Gesellschafter

Am 22./24.11.2021 wurde der Gewinnabführungsvertrag zwischen der HWW und der HGV mit einer neuen Mindestlaufzeit von fünf Jahren bis zum 31.12.2025 neu abgeschlossen. Er verlängert sich ab dann jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht mindestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit fristgerecht gekündigt wird.

Der Jahresabschluss der HWW zum 31. Dezember 2023 wird in den befreienden Konzernabschluss des Mutterunternehmens, der HGV, Hamburg, einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird sowohl für den kleinsten als auch den größten Kreis von Unternehmen aufgestellt und im Bundesanzeiger offengelegt.

Nachtragsberichterstattung

Vorgänge von wesentlicher Bedeutung nach dem Bilanzstichtag mit Auswirkung auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage sind nicht eingetreten.

Hamburg, den 27. März 2024

Hamburger Wasserwerke Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Ingo Hannemann Gesine Strohmeyer

Techn. Geschäftsführer Kfm. Geschäftsführerin

Entwicklung des Anlagevermögens

Anschaffungs- und Herstellungskosten

01.01.2023

Zugänge

Abgänge

Umbuchungen

31.12.2023

I.

Immaterielle Vermögensgegenstände

1.

Selbst geschaffene Software

63.153,31

0,00

63.153,31

0,00

0,00

2.

Entgeltlich erworbene Schutzrechte und Nutzungsrechte

40.718.641,04

1.135.830,59

49.495,44

3.448.873,64

45.253.849,83

40.781.794,35

1.135.830,59

112.648,75

3.448.873,64

45.253.849,83

II.

Sachanlagen

1.

Grundstück und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken

293.574.616,72

2.418.043,08

99.484,60

3.721.109,81

299.614.285,01

2.

Technische Anlagen und Maschinen

1.434.867.476,69

31.678.030,24

3.091.233,85

11.276.665,41

1.474.730.938,49

3.

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

73.415.836,79

5.739.940,91

1.618.747,78

773.748,63

78.310.778,55

4.

Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

43.064.839,96

26.497.164,61

0,00

-19.220.397,49

50.341.607,08

1.844.922.770,16

66.333.178,84

4.809.466,23

-3.448.873,64

1.902.997.609,13

III.

Finanzanlagen

1.

Anteile an verbundenen Unternehmen

1.070.631,35

0,00

0,00

0,00

1.070.631,35

2.

Ausleihungen an verbundene Unternehmen

806.000,00

0,00

551.000,00

0,00

255.000,00

3.

Beteiligungen

12.209.913,44

0,00

0,00

0,00

12.209.913,44

14.086.544,79

0,00

551.000,00

0,00

13.535.544,79

1.899.791.109,30

67.469.009,43

5.473.114,98

0,00

1.961.787.003,75

Kumulierte Abschreibungen

Buchwerte

01.01.2023

Zugänge

Abgänge

Umbuchungen

31.12.2023

31.12.2023

31.12.2022

63.153,31

0,00

63.153,31

0,00

0,00

0,00

0,00

36.386.946,88

2.213.111,23

41.495,44

0,00

38.558.562,67

6.695.287,16

4.331.694,16

36.450.100,19

2.213.111,23

104.648,75

0,00

38.558.562,67

6.695.287,16

4.331.694,16

207.373.618,90

4.919.918,89

95.067,60

0,00

212.198.470,19

87.415.814,82

86.200.997,82

945.372.654,79

23.188.044,91

2.883.716,11

0,00

965.676.983,59

509.053.954,90

489.494.821,90

57.429.065,60

5.475.493,54

1.605.898,78

0,00

61.298.660,36

17.012.118,19

15.986.771,19

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

50.341.607,08

43.064.839,96

1.210.175.339,29

33.583.457,34

4.584.682,49

0,00

1.239.174.114,14

663.823.494,99

634.747.430,87

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

1.070.631,35

1.070.631,35

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

255.000,00

806.000,00

2.309.913,44

0,00

0,00

0,00

2.309.913,44

9.900.000,00

9.900.000,00

2.309.913,44

0,00

0,00

0,00

2.309.913,44

11.225.631,35

11.776.631,35

1.248.935.352,92

35.796.568,57

4.689.331,24

0,00

1.280.042.590,25

681.744.413,50

650.855.756,38

Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat sich während des Geschäftsjahres 2023 regelmäßig und umfassend über die wirtschaftliche und technische Entwicklung des Unter-nehmens und dessen Tochtergesellschaften berichten lassen, darüber mit der Geschäftsführung beraten sowie deren Führung der Geschäfte der Gesell-schaft überwacht. In insgesamt vier regulären Sitzungen hat der Aufsichtsrat sowie in zwei Sitzungen sein Ausschuss für Finanzen und Personal insbeson-dere den Stand der Ergebnisentwicklung sowie die anstehenden Sachfragen eingehend erörtert und die Geschäftsführung beraten. Die Überwachung nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag hat der Aufsichtsrat ausgeübt und Beschlüsse zu den zustimmungspflichtigen Geschäftsvorgängen gefasst.

Neben den jährlich zu fassenden Beschlüssen zum Jahresabschluss, der Wirtschaftsplanung und Höhe der Wasserpreise hat der Aufsichtsrat die notwendi-gen Beschlüsse zum Tarifabschluss für die Beschäftigten der HWW und der servTEC sowie der Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie bei den HWW und den Tochtergesellschaften gefasst. Ferner hat er dem Verkauf der Ivers GmbH (Tochterunter-nehmen der CAH) zugestimmt. Darüber hinaus hat der Auf-sichtsrat dem Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags für das Grundstück Björnsonweg zugestimmt. Dies er-folgte erstmals entsprechend den Vorgaben des Senats für das gesamtstädtische Flächenportfoliomanagement. In einem Follow-up zur Evaluierung der Aufsichtsratstätigkeit des Jahres 2019 wurden im Jahr 2023 durch erneute digitale Befragung der AR-Mitglieder, in den Themenfeldern Strategie und Transformation, Zusammenarbeit und Information, Aufgaben und Verantwortung sowie Strukturen und Prozesse aktuelle Erkenntnisse erhoben, die im Jahr 2024 weiter ausgewertet wer-den.

Der vom Aufsichtsrat beauftragte Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) hat den Jahresabschluss und den Lagebericht der Hamburger Wasserwerke GmbH sowie die der Tochtergesellschaften zum 31.12.2023 geprüft. Die Prüfungsberichte des Abschlussprü-fers haben allen Mit-gliedern des Aufsichtsrates vorgelegen und wurden im Aufsichtsrat umfassend erörtert. Der Prüfer hat an der entsprechenden Sitzung des Aufsichtsrats und seines Ausschusses teilgenommen und über wesentliche Erkenntnisse seiner Prüfung berichtet sowie ergänzende Fragen beantwor-tet.

Die Wirtschaftsprüfer haben uneingeschränkte Bestätigungsvermerke für die HWW und die Tochtergesellschaften CAH und servTEC erteilt. Nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung durch den Aufsichtsrat sind Einwendungen gegen den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresab-schluss und den Lagebericht sowie gegen die von den Geschäftsführungen der Tochtergesellschaften aufgestellten Jahresabschlüsse und Lageberichte durch den Aufsichtsrat nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss 2023 und den Lagebericht gebilligt und der Gesellschafterversammlung empfohlen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wie vorliegend festzustellen und den Lagebericht

zu genehmigen sowie die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat für das Jahr 2023 zu entlasten.

Für die geleistete Arbeit im Geschäftsjahr 2023 spricht der Aufsichtsrat der Geschäftsführung, dem Betriebsrat sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbei-tern seinen Dank aus.

Vorsitzender des Aufsichtsrates

Hamburg, den 30. Mai 2024


HAMBURGER STADTENTWÄSSERUNG AÖR

31

LAGEBERICHT

37

BILANZ

39

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

41

ANHANG

47

ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS

49

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Auf einen Blick

Hamburger Stadtentwässerung AöR

KENNZAHL

2023

2022

FINANZEN

Sielbenutzungs-/Schmutzwassergebühr (€ / m³)

2,19

2,14

Niederschlagswassergebühr (€ / m²)

0,76

0,74

Umsatzerlöse (Mio. €)

367,2

353,0

Eigenkapital inklusive Sonderposten (Mio. €)

2.123,0

2.036,0

Anlagevermögen (Mio. €)

3.496,0

3.409,0

Bilanzsumme (Mio. €)

3.620,2

3.488,0

Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (Mio. €)

185,0

183,4

Investitionen (Mio. €)

169,9

161,2

Jahresüberschuss (Mio. €)

65,3

66,1

MITARBEITER

Anzahl Mitarbeitende zum Bilanzstichtag1)

1.168

1.149

Anzahl Auszubildende
(inklusive dual Studierende und Trainees)

49

54

ABWASSERENTSORGUNG

Klärwerke (Anzahl inkl. Metropolregion)

4

4

Sielnetzlängen (km inkl. Metropolregion)

6.201

6.192

Einwohner im Entsorgungsgebiet 2)
(Mio. Einwohner; inkl. Metropolregion)

2,2

2,2

Behandelte Abwassermenge auf dem Klärwerk (Mio. m³)

169,8

153,4

davon gebührenrelevante Schmutzwasser-
menge 2) (inkl. Metropolregion)

111,9

110,6

1) Anzahl der Beschäftigten exkl. befristet Beschäftigte, Auszubildende, dual Studierende, Trainees und Langzeitabwesende

2) Vorläufige Angabe

Lagebericht

Hamburger Stadtentwässerung AöR

7. Grundlagen des Unternehmens

7.1. Geschäftsmodell

Kernaufgabe der Hamburger Stadtentwässerung AöR (HSE) ist die umweltgerechte und wirtschaftliche Abwasserableitung und -behandlung in Hamburg. Im langjährigen Mittel werden über 170 Mio. m³ Schmutz- und Niederschlagswasser pro Jahr auf dem Klärwerk behandelt.

Die HSE entsorgt das Abwasser über ein Sielnetz mit einer Länge von ca. 6.200 km für rund 2,2 Mio. Menschen in Hamburg und in Gemeinden in Schleswig-Holstein und Niedersachsen, die fast ausschließlich an den Klärwerksverbund der Hansestadt angeschlossen sind. Darüber hinaus betreibt die HSE drei weitere kleinere Kläranlagen in der Metropolregion. Nach der Abwasserbehandlung wird der Klärschlamm nahezu vollständig in einer eigenen Anlage thermisch verwertet.

7.2. Ziele und Strategien

Das übergeordnete Ziel der HSE ist es, die Kunden in Hamburg und der Metropolregion sicher, umweltgerecht, in hoher Qualität sowie mit optimaler Wirtschaftlichkeit zu bedienen. Dabei steht der Funktionserhalt der Anlagen sowie die fortwährende Modernisierung und Weiterentwicklung im Mittelpunkt, um die Entsorgungssicherheit für alle Kunden jederzeit zu gewährleisten.

Die Unternehmensziele sind bis einschließlich 2025 abgeleitet und definiert worden. Die Ziele umfassen die Felder Kundenorientierung, Umwelt, Wirtschaftlichkeit und Wachstum, Zusammenarbeit im Gleichordnungskonzern der HSE und der Hamburger Wasserwerke GmbH (HWW) sowie soziale Verantwortung.

In diesem Zielsystem war bisher bereits das Prinzip der Nachhaltigkeit als übergeordnete Klammer verankert. Um die Verantwortung der HSE für eine nachhaltige Daseinsvorsorge zu schärfen und auf die Anpassung der Folgen des Klimawandels zu fokussieren, gelten seit dem Jahr 2023 zusätzlich knapp 50 Nachhaltigkeitsziele als Teil der Unternehmensziele. Sie bieten einen klaren Fahrplan für Maßnahmen entlang der Wertschöpfungskette, einschließlich Lieferkette, Umweltauswirkungen, Wasserverbraucher-Sensibilisierung und gesellschaftlichen Anliegen zur Stadtentwicklung.

Strategien zur Zielerreichung umfassen die Schärfung der Kostensensibilität und kontinuierliche Prozessverbesserungen in allen technischen und kaufmännischen Bereichen sowie laufende Investitionen in Anlagen und Siele zur Abwasserentsorgung und in die Informationstechnologien. Diese Strategien sollen auch in Zukunft eine umweltgerechte, zuverlässige Abwasserentsorgung, eine kundenorientierte Kommunikation und eine angemessene Entwicklung der Gebühren sichern.

7.3. Steuerungssystem

Die maßgeblichen steuerungsrelevanten Kennzahlen der HSE sind im Schmutzwasserbereich die gebührenrelevante Abwassermenge und im Niederschlagswasser die abflusswirksamen, versiegelten Flächen. Diese bedingen die Umsatzerlöse aus dem Kerngeschäft der Abwasserentsorgung und darüber den Jahresüberschuss vor Zuführung zur Substanzerhaltungsrücklage. Die gebührenrelevante Abwassermenge setzt sich zusammen aus häuslich und industriell erzeugtem Abwasser aus Hamburg und dem Umland.

Die Steuerung des Unternehmens erfolgt über differenzierte Planungs- und Steuerungssysteme des Controllings und wird durch ein abgestuftes Risikomanagementsystem ergänzt.

Das Controlling der HSE umfasst alle Geschäftsbereiche. Es folgt dem Grundansatz der Kongruenz von Aufgabe und Verantwortlichkeit: Die einzelnen organisatorischen Bereiche und Stabsstellen sind für die Einhaltung ihrer Einzelbudgets einschließlich der Zielvorgaben für die Leistungserbringung verantwortlich. Über die Hierarchieebenen werden von der Gesellschafterin bis zum einzelnen Mitarbeitenden im Rahmen eines Zielvereinbarungsprozesses Ziele, Kennzahlen und Zielwerte abgeleitet und vereinbart.

Das Beteiligungsmanagement steuert die Tochtergesellschaften und Unternehmensbeteiligungen, die entsprechenden Berichtspflichten unterliegen.

7.4. Technische Entwicklung

Die HSE investiert laufend in neue Technologien, um einerseits gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und andererseits die Wirtschaftlichkeit und Kundenorientierung des Unternehmens bei möglichst geringem Ressourcenverbrauch zu sichern.

Zur Informationsvorsorge über die Überflutungsgefahr wurden im Auftrag der BUKEA Starkregengefahrenkarten für Hamburg erstellt und zum Teil bereits im Geoportal veröffentlicht. Anfang des Jahres 2024 werden die Karten für das Gesamtgebiet Hamburgs fertig gestellt. Eine Vielzahl an Informationen und Geodaten wie bspw. das Sielnetzkataster, Niederschlagsstatistiken, das digitale Geländemodell und Bodenkarten fließen dabei in hydrodynamische Simulationsmodelle, welche mit der Software VISDOM erstellt und berechnet werden. Die Software wird im Zuge einer Kooperation mit der Forschungseinrichtung Zentrum für Virtual Reality und Visualisierung (VRVis) und anderen Stadtentwässerungsunternehmen eingesetzt und weiterentwickelt.

Auf dem Standort Dradenau wurde die vierte große Windenergieanlage des Hamburger Klärwerks in Betrieb genommen. Die Anlage hat eine Nennleistung von 3,6 Megawatt. Mit bis zu 9.000 Megawattstunden Jahresleistung erzeugten Stroms ist die Anlage ein weiterer wichtiger Baustein von HAMBURG WASSER auf dem Weg zur vollständigen Stromeigenversorgung aus erneuerbaren Energiequellen bis 2030. Aber auch kleinere Maßnahmen, die nicht so im Fokus der Öffentlichkeit stehen, liefern ihren Beitrag zum Klimaschutz und konnten im letzten Jahr umgesetzt werden. So wurde das Rückkühlwerk des Gasmotors erneuert und dabei vergrößert. Nun kann der 2-Megawatt-Motor auch im Hochsommer bei voller Leistung betrieben werden und muss nicht mehr aufgrund drohender Überhitzung in Teillast gehen.

Im Quartier Jenfelder Au wurde ein innovatives Stoffstromtrennsystem (HWC) realisiert. Das in einer verfahrenstechnisch optimierten Pilotanlage aufbereitete Grauwasser (sogenanntes Brauchwasser) hat so gute Qualitätsparameter, dass eine Nutzung dieses Brauchwassers für verschiedene Zwecke unbedenklich möglich ist. Erster Nutzer dieses Brauchwassers wird der auf dem benachbarten Grundstück errichtete ASTOR Gewerbepark sein. Das Brauchwasser wird hier ab Frühjahr 2024 für die Toilettenspülung eingesetzt und die Bewässerung der Grünflächen wird ab Sommer 2024 durch Regenwasser von Dachflächen ergänzt durch Brauchwasser realisiert. Im Projekt GRE-Y wird ein smartes Infrastruktur-Modul zur Speicherung, Steuerung und Bereitstellung von Wasser zu Bewässerungszwecken entwickelt, erprobt und validiert. Ziel ist es, insbesondere in den Sommermonaten, Trinkwasser zu substituieren und das Entlastungspotential bei der Grundwasserförderung zu identifizieren.

8. Wirtschaftsbericht

8.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die gesamtwirtschaftliche Situation im Entsorgungsgebiet der HSE stagnierte im Geschäftsjahr. Neben den Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und der infolgedessen verschärften Lage bei der Energieversorgung und den allgemeinen Preissteigerungen belasteten vor allem die hohen Zinsen und nur allmählich zulegende Reallöhne die Wirtschaft. Gegenläufig wirkten sich die staatlichen Energiepreisbremsen positiv aus.

Damit blieben auch die Rahmenbedingungen der HSE für den Bezug von Baudienstleistungen im Jahr 2023 unbefriedigend. Die Verfügbarkeit von bezogenen Leistungen am Markt war erneut nicht zufriedenstellend. Baudienstleistungen für Instandhaltung und Anlagenbau konnte das Unternehmen trotz dieses schwierigen Umfelds aber in ausreichendem Maße beziehen.

Die Inflationsrate 2023 betrug gemäß Verbraucherpreisindex im Bundesgebiet 5,9 % und wirkte sich entsprechend auf die Aufwandspositionen aus. Beim Vergleich mit diesem Index für die allgemeinen Lebenshaltungskosten ist zu beachten, dass sich der für die HSE adäquate „Warenkorb“ anders entwickelt als die allgemeine Preisentwicklung; nach Berechnungen des statistischen Bundesamtes liegt die spezifische Inflationsrate der Branche Abwasserwirtschaft i.d.R. um 0,5 bis 1,2 Prozentpunkte über der allgemeinen.

Das Zinsniveau lag im Jahr 2023 deutlich über den Vorjahren mit entsprechenden Auswirkungen sowohl auf den Zinsaufwand als auch den Zinsertrag aus laufender Geschäftstätigkeit. Der durchschnittliche Bewertungszinssatz für Pensionsrückstellungen stieg leicht in Folge der Zinsentwicklung.

Die wesentlichen Einflussfaktoren auf die Höhe des Abwasseranfalls sind einerseits die Bevölkerungsentwicklung in Hamburg und der Metropolregion und andererseits die klimatischen Bedingungen im Versorgungsgebiet. Seit dem Jahr 2022 führten Bestrebungen der Kunden, den Anstieg der eigenen Energiekosten durch einen geringeren (Warm-)Wasserverbrauch zu dämpfen, zu einer gegenüber den Vorjahren deutlich geringeren Nachfrage nach Wasser und damit geringerem Abwasseranfall. Dieser Trend hat sich im Jahr 2023 fortgesetzt. Das Bevölkerungswachstum konnte diesen Effekt nicht kompensieren. Nach einem sehr nassen Frühjahr lag auch der Niederschlag im Sommer 2023 um rund 10 % über dem langjährigen Mittel. Eine kurzzeitige Trocken- und Hitzeperiode führte zwar im Juni zu einer höheren Wasserabgabe, der Wasserbedarf lag im Geschäftsjahr insgesamt jedoch leicht unter dem Vorjahresniveau.

8.2. Geschäftsverlauf

Das Jahr 2023 ist für die HSE trotz der beschriebenen schwierigen Rahmenbedingungen positiv und wirtschaftlich erfolgreich verlaufen. Obwohl der geplante schmutzwassergebührenrelevante Abwasseranfall und damit die geplanten Umsatzerlöse aus dem Kerngeschäft unterschritten wurden, konnte der geplante Jahresüberschuss aufgrund von Sondereffekten übertroffen werden.

Von der gebührenrelevanten ist die behandelte Abwassermenge zu unterscheiden. Die behandelte Abwassermenge (d.h. die Summe aus Schmutzwasser sowie aus dem innerstädtischen Mischnetz der Kläranlage zugeführten Niederschlagswasser) stieg auf 170 Mio. m³ (Vorjahr 153 Mio. m³, Planmenge 150 Mio. m³). Die Gebühr für Schmutzwasser beträgt seit 01. Januar 2023 2,19 € / m³, die Niederschlagswassergebühr liegt bei 0,76 € / m² gebührenrelevanter versiegelter Fläche.

Der Jahresüberschuss unterschritt das Vorjahr um € 0,8 Mio. und lag bei € 65,3 Mio. (Planwert: € 60,5 Mio., Vorjahr: € 66,1 Mio.). Dabei konnten deutlich erhöhte Betriebsaufwendungen (€ +20,8 Mio.) durch deutlich gestiegene sonstige Erlöse und sinkende Zinsaufwendungen zum Teil kompensiert werden.

Im Geschäftsjahr 2023 hat die HSE im Durchschnitt 1.177 Mitarbeitende (Vorjahr: 1.158) beschäftigt. Der Frauenanteil belief sich auf 24,1 % (Vorjahr: 23,5 %). Die Schwerbehindertenquote lag bei 7,1 % (Vorjahr: 7,5 %).

8.3. Lage des Unternehmens

Ertragslage

Der Jahresüberschuss in Höhe von € 65,3 Mio.5 (Vorjahr: € 66,1 Mio.) setzte sich vor allem zusammen aus dem Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit von € 81,9 Mio. (Vorjahr: € 91,7 Mio.) und dem negativen Finanzergebnis in Höhe von € 15,4 Mio. (Vorjahr: € 23,4 Mio.). Das Finanzergebnis umfasste dabei im Wesentlichen Zinsaufwendungen aus der Abzinsung der Rückstellungen, die Zinsen auf Bankverbindlichkeiten sowie Zinserträge und Erträge aus den Beteiligungen.

Im Vergleich von 2023 zu 2022 ist der Jahresüberschuss um € 0,8 Mio. gesunken. In den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung haben insbesondere folgende Effekte zu Veränderungen geführt:

Die gesamten Umsatzerlöse sind gegenüber dem Vorjahr um rund € 14,2 Mio. auf € 367,2 Mio. gestiegen (Planwert: € 359,1 Mio.).

Die Umsatzerlöse aus dem Kerngeschäft lagen um € 2,4 Mio. über dem Vorjahr bei € 298,4 Mio. Der erwartete Anstieg bei den Gebührenerträgen durch Gebührenerhöhungen im Jahr 2023 wurde durch geringere Schmutzwassermengen und Niederschlagswasserflächen nahezu ausgeglichen. Positiv wirkten sich zusätzliche Gebührenerträge durch die Übernahme der hoheitlichen Aufgabe der Schmutzwasserbeseitigung vom Amt Siek aus.

Die erwirtschafteten Erträge aus externen Leistungen lagen mit € 36,1 Mio. über dem Niveau des Vorjahres (€ 35,2 Mio.) bedingt durch höhere Erlöse aus Abwasserübernahmen aus dem Umland. Dies lag an Gebührenanpassungen im Jahr 2023, gestiegenen Mengen und Spitzeffekten aus dem Vorjahr.

Die sonstigen Erlöse lagen mit € 32,7 Mio. deutlich über dem Vorjahreswert (€ 21,7 Mio.). Ein Großteil davon resultierte aus einer Volumen- und Stundensatzerhöhung bei der Leistungsverrechnung mit den HWW. Dies betraf insbesondere auch Nachbuchungen für die Vorjahre. Zu dieser Position gibt es eine Gegenposition in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Erlösmindernd wirkten sich geringere Energieverkäufe aus, die unter anderem aus generell geringerem Gasertrag aus dem Klärschlamm resultierten.

Die anderen aktivierten Eigenleistungen lagen mit € 15,7 Mio. leicht unter dem Vorjahr (€ 15,9 Mio.). 

Die sonstigen betrieblichen Erträge sanken gegenüber dem Vorjahr (€ 20,3 Mio.) um € 3,0 Mio. auf € 17,3 Mio. Dies lag insbesondere an einem im Jahr 2022 enthaltenen Sondereffekt durch die Rückübertragung des LWL-Netzes an die ServTEC GmbH, wodurch sich über dem Buchwert hinausgehende Erträge ergaben. Zudem gab es im Vorjahr die Auflösung einer Rückstellung bzgl. wasserrechtlicher Erlaubnisse aufgrund eines OVG-Urteils. Gegenläufig wirkte sich im Jahr 2023 der Effekt der Auflösung einer Wertberichtigung auf Forderungen gegen die FHH aus Niederschlagswassergebühren aus. Diese haben sich als überwiegend werthaltig erwiesen.

Der gesamte Materialaufwand stieg leicht gegenüber dem Vorjahr (€ 48,8 Mio.) um € 0,6 Mio. auf € 49,4 Mio. bedingt durch Preissteigerungen insbesondere bei Chemikalien. Gegenläufige Effekte waren der Wegfall der EEG-Umlage und ein geringerer Stromaufwand im Geschäftsjahr. Der höhere Stromaufwand im Vorjahr war bedingt durch einen längeren Ausfall der Gasturbine und damit höherem Fremdstrombezug.

Die Personalaufwendungen lagen mit € 105,1 Mio. um € 2,8 Mio. über dem Vorjahreswert in Höhe von € 102,4 Mio. Erhöhungen ergaben sich durch Tarifsteigerungen und der Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie für die Mitarbeitenden. Eine Entlastung ergab sich aus der geringeren Verpflichtung bezüglich Pensionsrückstellungen basierend auf einem versicherungsmathematischen Gutachten.

Die Abschreibungen stiegen gegenüber dem Vorjahr leicht um € 1,2 Mio. auf € 90,6 Mio. (Vorjahr: € 89,5 Mio.). Dies resultiert insbesondere aus den Investitionen in das Sachanlagevermögen im Berichts- und Vorjahr.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen gegenüber dem Vorjahr deutlich um € 16,2 Mio. auf € 73,1 Mio. (Vorjahr: € 56,9 Mio.). Der wesentliche Effekt resultierte aus einer Volumen- und Stundensatzerhöhung bei der Leistungsverrechnung mit den HWW (€ +17,5 Mio.). Dies umfasste insbesondere auch Nachbuchungen für die Vorjahre. Zu diesem Sachverhalt gibt es eine Gegenposition in den Sonstigen Erlösen. Abgemildert wird dieser Effekt durch geringere nicht aktivierungsfähige Projektkosten im Geschäftsjahr sowie den Wegfall eines Sondereffekts bei den periodenfremden Aufwendungen aus dem Vorjahr.

Der Zinsaufwand aus der Abzinsung von Rückstellungen sank gegenüber dem Vorjahreszeitraum deutlich um € 6,0 Mio. auf € 2,9 Mio. (Vorjahr: € 8,9 Mio.). Der maßgebliche Rechnungszinssatz für die Abzinsung, der im versicherungsmathematischen Gutachten verarbeitet wurde, stieg leicht im Jahresvergleich 2022 zu 2023. Hierdurch reduzierte sich der Aufwand aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen deutlich.

Das übrige Zinsergebnis sank leicht um rund € 0,2 Mio. auf € 12,8 Mio. (Vorjahr: € 13,1 Mio.).

Vermögens- und Finanzlage

Die im Jahr 2023 getätigten Investitionen betrugen € 165,3 Mio. Zudem wurden Anlagen im Wert von € 4,6 Mio. unentgeltlich übernommen, welche von Erschließern bzw. Bauträgern in Eigenverantwortung geplant, gebaut und finanziert wurden. Die daraus resultierten Brutto-Gesamtinvestitionen im Jahr 2023 betrugen € 169,9 Mio.

Ist 2022

Plan 2023

Ist 2023

T€

T€

T€

Klärwerk

55.721

105.300

75.747

Sielnetz

79.647

125.600

80.345

Sonstiges

6.717

9.300

4.626

Umlandgemeinden

6.445

9.300

3.339

Finanzanlagen

0

0

1.200

Budgetierte Investitionen

148.530

249.500

165.257

Unentgeltlich übern. Anlagen

12.701

7.500

4.635

Gesamt Investitionen

161.231

257.000

169.892

Die Bilanzsumme stieg im Geschäftsjahr 2023 um € 132,2 Mio. auf € 3.620,2 Mio.

Der wesentliche Bestandteil der Aktiva mit 96,6 % ist das Anlagevermögen. Der Anstieg des Sachanlagevermögens um € 85,8 Mio. ergibt sich im Wesentlichen durch Anlagenzugänge (€ 169,9 Mio.), reduziert um laufende Abschreibungen (€ 90,6 Mio.).

Die Passivseite der Bilanz setzt sich zu 58,7 % aus Eigen- und zu 41,3 % aus Fremdkapital zusammen. Wesentlich für die Erhöhung des Eigenkapitals waren die Zuführung des Jahresüberschusses 2023 der HSE in die Rücklagen sowie der Anstieg des Sonderpostens für Baukostenzuschüsse. Letzterer erhöhte sich insbesondere aufgrund unentgeltlicher Übernahmen von Anlagen Dritter sowie der Zuführung der Verrechnungsanteile der Abwasserabgabe.

Die Rückstellungen für Pensionen u.ä. stiegen hauptsächlich aufgrund der Zuführung des Zinsanteils gemäß versicherungsmathematischem Gutachten. Der Anstieg der sonstigen Rückstellungen wird dominiert von der Bildung von Rückstellungen für ausstehende Rechnungen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stiegen aufgrund der Neuaufnahme von fünf langfristigen Darlehen (€ +190,0 Mio.) sowie der Erhöhung der Zinsabgrenzung (€ +1,5 Mio.). Dagegen wirkte die Rückführung von Tagesgeldaufnahmen (€ -10,6 Mio.), die Rückführung sieben fälliger Darlehen (€ -152,6 Mio.) und die laufende Tilgung von nicht endfälligen Darlehen (€ -1,9 Mio.)

Die erhaltenen Anzahlungen reduzierten sich stichtagsbedingt. Es handelt sich überwiegend um erhaltene Zahlungen von der FHH bezüglich noch nicht abgerechneter Projektkooperationen.

Wesentliche Bilanzkennzahlen entwickelten sich wie folgt:

VERMÖGENSLAGE

2023

2022

%

%

Eigenkapitalquote2

58,7

58,4

Anlagendeckung I3

60,7

59,7

Anlagendeckung II4

96,0

93,5

Sachanlagenintensität

96,0

97,2

6 7 8

Für die gestiegene Eigenkapitalquote sei auf die obigen Erläuterungen verwiesen.

Die Anlagendeckung I stieg leicht durch einen überproportionalen Zuwachs des Eigenkapitals im Vergleich zum Anlagevermögen.

Die Anlagendeckung II stieg aufgrund einer starken Zunahme der langfristigen Verbindlichkeiten.

Die Sachanlagenintensität sank durch eine geringere Zunahme des Anlagevermögens im Vergleich zum Anstieg der Bilanzsumme.

9. Prognosebericht

Die erwartete Entwicklung der Umsatzerlöse aus dem Kerngeschäft ist eine maßgebliche Annahme im Hinblick auf die Unternehmensplanung der HSE. Einflussfaktoren für die Umsatzerlöse sind die Anzahl der Einwohner und der Haushalte im Entsorgungsgebiet sowie die daraus resultierende Abwassermenge. In ihren Annahmen zur Planung für das Jahr 2024 geht die HSE davon aus, dass durchschnittliche klimatische Bedingungen herrschen werden und der spezifische Abwasseranfall weiterhin auf dem niedrigen Niveau des Geschäftsjahres bleibt. Bei den zu entsorgenden Haushalten erwartet die HSE für das Jahr 2024 einen ausgeglichenen Bevölkerungssaldo aus Zu- und Wegzügen. Daraus resultiert planerisch eine gebührenrelevante Abwassermenge von rund 96,4 Mio. m³ im Jahr 2024. Für die Umsatzerlöse aus dem Kerngeschäft bedeutet diese Mengenprognose zusammen mit den Gebührenerhöhungen zum 01.01.2024 ein steigendes Volumen auf rund € 319,2 Mio. Für das Jahr 2024 strebt die HSE einen Jahresüberschuss von € 64,3 Mio. an.

Die HSE geht davon aus, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2024 gegenüber dem Geschäftsjahr unverändert bleiben. Die instabile internationale Lage und hier insbesondere der andauernde Krieg Russlands gegen die Ukraine sowie die Nahost-Krise werden voraussichtlich weiterhin negativen Einfluss auf Preise und Lieferketten haben. Sollten die Zinsen wieder sinken, ergeben sich hieraus gegenläufige Effekte für die wirtschaftliche Lage der HSE. Der Fachkräftemangel kann die HSE im Jahr 2024 einerseits bei der Besetzung offener Stellen und andererseits durch begrenzte Kapazitäten bei externen Dienstleistern beeinflussen. Konkrete Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage der HSE sind hieraus zum aktuellen Zeitpunkt jedoch nicht abzuleiten.

10. Chancen- und Risikobericht

10.1. Chancen

Die Chancen für eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der HSE werden entgegen der Einschätzung im Vorjahr nur noch eingeschränkt in der Entwicklung der Umsatzerlöse aus dem Kerngeschäft gesehen. Bei der Bevölkerungsentwicklung und somit beim Wassergebrauch des Kunden, der Maßstab für die abrechenbare Abwassermenge ist, wird ein sehr leicht steigender Trend der Menge insgesamt für möglich gehalten. Es ergeben sich hieraus Chancen für sehr leicht wachsende Umsatzerlöse.

Daneben ist die Einschätzung des Vorjahres zu Chancen aus der weiter voranschreitenden Digitalisierung von Prozessen in der Wasserwirtschaft unverändert geblieben. Dies betrifft unter anderem die stärkere Verzahnung von digitalen Mess- und Steuersystemen mit den kaufmännischen und technischen Prozessen, was zumindest mittelbar einen positiven Einfluss auf das Jahresergebnis mit sich bringen kann.

Grundsätzlich existieren weiterhin Chancen für die Entwicklung des Unternehmens in der Ausweitung der externen Leistungen. Die Mitarbeitenden der HSE besitzen umfangreiches Know-How und langjährige Erfahrung auf allen Gebieten der Abwasserentsorgung. Die HSE kann Dritten in der Metropolregion Hamburg Beratungsdienstleistungen für einzelne Geschäftsfelder und Projekte bis hin zur Übernahme der Gesamtverantwortung der Abwasserentsorgung anbieten. Die Zusammenarbeit mit anderen Kommunen kann bei der HSE zu zusätzlichen Umsätzen und Deckungsbeiträgen führen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der HSE trotz der angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt für Fachkräfte die erforderlichen internen Kapazitäten zur Verfügung stehen.

10.2. Risiken

Eine zentrale Säule der Governance-Strukturen bei HAMBURG WASSER ist das Risikomanagementsystem. Dieses ergänzt die differenzierten Planungs- und Steuerungssysteme und das Controlling bei HAMBURG WASSER. In dieses System des Konzerns ist die HSE vollständig integriert.

Jährlich findet - neben der unterjährigen Neubewertung der vorhandenen unternehmensrelevanten Risiken - eine HAMBURG WASSER umfassende Risikoinventur statt, um die Aktualität des Systems sicherzustellen. Alle Unternehmensrisiken werden dabei bewertet, zusätzliche Risiken neu erfasst und entsprechender Handlungsbedarf wird mit den benannten Risikoverantwortlichen abgestimmt.

Wesentliche technische Risiken der HSE sind Störfälle, welche die Prozesse des Abwassertransports und der Abwasserbehandlung beeinflussen können. Konkrete Risiken sind hierbei unter anderem Schäden am Sielnetz, Brände, Stromausfälle und Betriebsstörungen durch Hochwasser. Diese können zu erhöhten Aufwendungen führen und sich somit auf das Jahresergebnis auswirken. Um diesen entgegenzuwirken, finden regelmäßige Inspektionen und Wartungen der relevanten Infrastruktur statt. Dieses proaktive Vorgehen beseitigt Schäden und potenzielle Schadensursachen und minimiert die genannten Risiken.

Unverändert zum Vorjahr können zusätzlich bei der HSE Risiken grundsätzlich entstehen, wenn die der Planung zugrundeliegenden Annahmen nicht oder nicht im erwarteten Ausmaß eintreffen. Sollten die Bevölkerungszahlen und damit die zu entsorgenden Einheiten geringer steigen als erwartet, könnte die Ertragslage entsprechend belastet werden. Eine ähnliche Wirkung könnte ein niedrigerer spezifischer Wassergebrauch als geplant entfalten, der sich direkt in der abrechenbaren Abwassermenge niederschlägt.

Der wachsende Fachkräftemangel könnte bei der HSE sowohl die Verfügbarkeit von externen Dienstleistungen als auch das Volumen der internen Kapazitäten beeinträchtigen. Dies könnte negative Folgen für die Umsetzung geplanter Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen haben. Es ist zudem möglich, dass der HSE durch neue gesetzliche Vorgaben zum Beispiel im Umweltschutz zusätzliche Aufwendungen für die Umsetzung der Anforderungen entstehen.

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine sowie die Nahost-Krise und die damit einhergehenden Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben auch Einfluss auf das Unternehmen HSE. Es besteht die Möglichkeit, dass die Energiepreise weiter steigen, was sich vor allem bei den Kosten der Abwasserbehandlung mittelfristig belastend auswirken kann. Zudem wird sich bei ausgewählten Lieferleistungen wie Hilfs- und Betriebsstoffen der in den vergangenen Jahren beobachtete Trend zu Preissteigerungen voraussichtlich verstärken. Auch besteht die Möglichkeit, dass es zu negativen Auswirkungen auf Lieferketten hinsichtlich des erforderlichen Bezugs von Waren und Dienstleistungen kommen könnte. Die konkreten wirtschaftlichen Auswirkungen können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden.

Es bestehen derzeit keine den Bestand des Unternehmens gefährdenden Risiken.

11. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB

Gemäß § 289f HGB wird zur Unternehmensführung Folgendes erklärt: Mit Aufsichtsratsbeschluss vom 9. Dezember 2020 wurde für den Aufsichtsrat der HSE für die Anteilseignerseite eine Zielgröße für den Frauenanteil in Höhe von 50 % und für die Arbeitnehmerseite in Höhe von 33,3 % zum 31.12.2024 beschlossen. Das Ziel wurde sowohl auf der Anteilseignerseite als auch auf der Arbeitnehmerseite zum 31.12.2023 erreicht. Der Frauenanteil betrug auf der Anteilseignerseite zum Stichtag 31.12.2023 50 % und auf der Arbeitnehmerseite zum gleichen Stichtag 33,3 %. Für die Geschäftsführung hat der Aufsichtsrat einen Zielwert von 50 % zum 31.12.2024 beschlossen. Zum 31. Dezember 2023 wurde dieser Zielwert erreicht. Die Geschäftsführung hat bis Ende des Jahres 2024 eine Steigerung des Anteils von Frauen in Führungspositionen bei der HSE auf 20,0 % als Zielgröße festgelegt. Zum 31. Dezember 2023 betrug der Frauenanteil auf Führungsebene 20 %.

12. Vergütungsbericht

Das Vergütungssystem bei der HSE ist im Jahr 2023 so ausgerichtet, dass der weit überwiegende Teil der Mitarbeitenden mit einem tariflich definierten Festgehalt vergütet wird. Im Tarifvertrag sind auch die Vergütungen für Arbeiten außerhalb der normalen Arbeitszeiten u. ä. festgelegt.

Darüber hinaus gibt es für einige leitende Mitarbeitende, die Bereichsleitungen sowie die Geschäftsführung ein Vergütungssystem, bei dem der überwiegende Teil der Vergütung durch ein Festgehalt definiert wird und zusätzlich variable Bestandteile vereinbart sind, die erfolgsabhängig an die Erreichung definierter Ziele gekoppelt sind. Die variable Vergütung der hauptamtlichen Geschäftsführung wird vertraglich vom Aufsichtsrat als Höchstbetrag festgelegt. Die tatsächliche Höhe orientiert sich an der Erreichung von Zielen in Bezug auf finanzwirtschaftliche Kennzahlen, an Kennzahlen aus dem Bereich Klimaschutz und an spezifischen Fachkennzahlen des Unternehmens. Über die konkrete Zielerreichung informiert der Aufsichtsratsvorsitzende.

Hamburg, den 27. März 2024

Hamburger Stadtentwässerung AöR

Ingo Hannemann Gesine Strohmeyer

Technischer Geschäftsführer Kaufmännische Geschäftsführerin

Bilanz

vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

AKTIVA

2023

2022

A.

ANLAGEVERMÖGEN

I.

IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

1.

Entgeltlich erworbene Schutzrechte und ähnliche Rechte

2.055.537,69

2.199.543,69

2.055.537,69

2.199.543,69

II.

SACHANLAGEN

1.

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten

44.644.888,30

44.486.683,24

2.

Technische Anlagen und Maschinen

3.065.919.502,16

3.036.401.967,81

3.

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

14.854.165,00

12.174.152,00

4.

Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

350.926.021,37

297.372.424,07

3.476.344.576,83

3.390.435.227,12

III.

FINANZANLAGEN

1.

Anteile an verbundenen Unternehmen

2.984.132,54

2.984.132,54

2.

Ausleihungen an verbundene Unternehmen

14.600.000,00

13.400.000,00

3.

Beteiligungen

4.000,00

4.000,00

17.588.132,54

16.388.132,54

3.495.988.247,06

3.409.022.903,35

B.

UMLAUFVERMÖGEN

I.

VORRÄTE

1.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

3.842.354,01

3.482.571,45

3.842.354,01

3.482.571,45

II.

FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

1.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

27.101.367,13

32.098.465,23

2.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen
davon Forderungen gegen die Kernverwaltung der Freie und Hansestadt Hamburg € 939.896,30 (Vj. € 2.440.625,75)

49.511.477,48

38.113.102,63

3.

Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

0,00

8.349,58

4.

Sonstige Vermögensgegenstände

3.911.639,05

4.177.207,52

80.524.483,66

74.397.124,96

III.

KASSENBESTAND UND GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN

39.511.249,71

827.805,03

123.878.087,38

78.707.501,44

C.

RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

344.308,28

292.026,40

3.620.210.642,72

3.488.022.431,19

PASSIVA

2023

2022

A.

Eigenkapital

I.

Gezeichnetes Kapital

102.258.376,24

102.258.376,24

II.

Kapitalrücklage

358.307.307,46

358.307.307,46

III.

Andere Rücklagen-Gebührenkreis Hamburg

1.174.072.074,81

1.108.835.944,37

IV.

Andere Rücklagen-Gebührenkreis Umland

37.663.910,05

36.524.240,50

V.

Bilanzgewinn

64.451.673,72

65.236.130,44

1.736.753.342,28

1.671.161.999,01

B.

Sonderposten für Baukostenzuschüsse

386.561.553,65

365.105.149,35

C.

Rückstellungen

1.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

284.601.324,00

281.809.864,00

2.

Steuerrückstellungen

645.611,05

640.076,97

3.

Sonstige Rückstellungen

82.008.005,59

66.304.557,77

367.254.940,64

348.754.498,74

D.

Verbindlichkeiten

1.

Anleihen

96.000.000,00

96.000.000,00

2.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

967.646.084,44

941.256.264,10

3.

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
davon Verbindlichkeiten gegenüber der Kernverwaltung der Freie und Hansestadt Hamburg € 943.170,24 (Vj. € 1.547.310,24)

33.691.436,57

37.889.117,69

4.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

4.975.310,20

7.145.794,67

5.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
davon Verbindlichkeiten gegenüber der Kernverwaltung der Freie und Hansestadt Hamburg € 6.893,64 (Vj. € 183.237,89)

10.981.162,51

11.467.304,58

6.

Sonstige Verbindlichkeiten
davon aus Steuern € 3.862.290,81 (Vj. € 2.454.706,82)
davon Verbindlichkeiten gegenüber der Kernverwaltung der Freie und Hansestadt Hamburg € 1.023.981,38 (Vj. € 0,00)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit € 502,99 (Vj. € 612,78)

16.343.556,24

9.241.985,21

1.129.637.549,96

1.103.000.466,25

E.

Rechnungsabgrenzungsposten

3.256,19

317,84

3.620.210.642,72

3.488.022.431,19

Gewinn- und Verlustrechnung

vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

2023

2022

1.

Umsatzerlöse

367.198.570,62

352.963.634,17

2.

Andere aktivierte Eigenleistungen

15.688.778,69

15.893.191,67

3.

Sonstige betriebliche Erträge

17.335.163,85

20.339.527,46

4.

Materialaufwand

a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren

19.164.494,20

18.507.429,18

b) Aufwendungen für bezogene Leistungen

30.224.269,45

30.252.143,28

49.388.763,65

48.759.572,46

5.

Personalaufwand

a) Löhne und Gehälter

79.129.043,82

76.726.963,25

b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung

25.991.973,76

25.638.095,50

davon für Altersversorgung € 7.384.299,89 (Vj. € 10.969.090,59)

105.121.017,58

102.365.058,75

6.

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen

90.647.806,40

89.483.362,74

7.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

73.127.914,92

56.880.207,34

8.

Erträge aus Beteiligungen

353.513,83

40.000,00

davon aus verbundenen Unternehmen € 353.513,83 (Vj. € 40.000,00)

9.

Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens

280.961,43

157.933,35

davon aus verbundenen Unternehmen € 280.961,43 (Vj. € 157.933,35)

10.

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

1.987.384,40

220.257,66

davon aus verbundenen Unternehmen € 7.235,46 (Vj. € 0,00)
davon aus der Aufzinsung von Forderungen € 0,00 (Vj. € 21.021,40)
davon Erträge aus der Abzinsung € 461.499,10 (Vj. € 106.468,55)

11.

Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens

0,00

1.535.399,00

12.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

18.043.413,46

22.298.238,83

davon aus verbundenen Unternehmen € 22.407,70 (Vj. € 42.358,51)
davon Aufwendungen aus der Abzinsung € 2.931.714,00 (Vj. € 8.861.147,05)

13.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

397.708,33

962.222,44

14.

Ergebnis nach Steuern

66.117.748,48

67.330.482,75

15.

Sonstige Steuern

842.448,07

1.217.465,24

16.

Jahresüberschuss

65.275.300,41

66.113.017,51

17.

Einstellung in die Andere Rücklagen - Gebührenkreis Umland

823.626,69

876.887,07

18.

Bilanzgewinn

64.451.673,72

65.236.130,44

Anhang

Hamburger Stadtentwässerung AöR

Die Hamburger Stadtentwässerung - Anstalt des öffentlichen Rechts - wurde mit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Errichtung der Anstalt Hamburger Stadtentwässerung“ (SEG) zum 1. Januar 1995 errichtet.

Es gilt die Satzung in der Fassung vom 28. September 2018 sowie das SEG in der Fassung vom 31. August 2018.

  • VI. Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften aufgestellt worden.

Die Bilanzierung erfolgt gemäß der FHH-Konzernrichtlinie.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und Davon-Vermerke teilweise an dieser Stelle gemacht.

  • VII. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet worden. Auf die aktivierten eigenen Leistungen sind Fertigungs- und Materialgemeinkostenzuschläge berechnet worden. Es wird vom Wahlrecht Gebrauch gemacht, Verwaltungskostenbestandteile in den Aktivierungsstundensätzen anzusetzen. Projektspezifische Eigenleistungen werden auf Stundenbasis abgerechnet und aktiviert. Über einen Teil des Sachanlagevermögens des Klärwerks Köhlbrandhöft und Dradenau wurde eine US-Cross-Border-Lease-Transaktion abgeschlossen. Nach deutscher handelsrechtlicher Beurteilung bleibt die Hamburger Stadtentwässerung - Anstalt des öffentlichen Rechts – wirtschaftliche Eigentümerin der Abwasseranlagen.

Abschnittsweise durchgeführte Baumaßnahmen an Sielanlagen werden, wenn sie mindestens eine Haltung betreffen, als Anlage aktiviert. Damit behält die Gesellschaft den bisherigen Bilanzierungsansatz bei.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Für die einzelnen Anlagengruppen gelten folgende Abschreibungssätze:

  • Bei immateriellen Vermögensgegenständen wird eine Nutzungsdauer von 3 bis 20 Jahren angenommen.
  • Gebäude und andere Bauten werden von 10 bis 50 Jahren abgeschrieben.
  • Die technischen Anlagen und Maschinen werden unter Zugrundelegung einer Lebensdauer von 12,5 bis 20 Jahren abgeschrieben.
  • Sachanlagen, die dem Sielnetz zuzuordnen sind, werden von 50 bis 125 Jahren abgeschrieben.
  • Bei anderen Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung wird eine Nutzungsdauer von 3 bis 20 Jahren angenommen.

Zuwendungen, die als finanzielle Zuwendungen zu einer Investition gewährt werden und deren rechtliche Zweckbindung sich in der Durchführung der Investition erschöpft, werden unter einem Sonderposten auf der Passivseite ausgewiesen und fristenkongruent zu den Abschreibungen aufgelöst.

Geringwertige Anlagegüter von über € 250,00 bis € 1.000,00 (netto) sind von unwesentlicher Bedeutung und wurden im Zugangsjahr in einem Sammelposten abgebildet. Der Sammelposten wird im Jahr seiner Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren linear abgeschrieben. Der Ausweis im Anlagespiegel erfolgt unter dem Posten Betriebs- und Geschäftsausstattung. Der Abgang erfolgt nach fünf Jahren. Geringwertige Anlagegüter bis € 250,00 (netto) wurden als Aufwand erfasst.

Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert sowie die Ausleihungen grundsätzlich zum Nennwert angesetzt.

Die Vorräte sind zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich, wurden Reichweitenabschläge berücksichtigt und Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert gemäß § 253 Abs. 4 Satz 1 HGB vorgenommen. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die im Bestand, ihrer Größe und ihrem Wert nur geringen Veränderungen unterliegen, werden gemäß § 240 Abs. 3 HGB als Festwerte geführt, soweit sie regelmäßig ersetzt werden und für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung sind.

Die Forderungen und Verbindlichkeiten der Kernverwaltung der Freie und Hansestadt Hamburg werden in der Bilanz, dem Forderungsspiegel und dem Verbindlichkeitenspiegel gesondert mit einem „Davon“-Vermerk dargestellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos bilanziert. Die Hamburger Stadtentwässerung AöR ermittelt ihre Umsätze und Forderungen, wie branchenüblich, anhand einer rollierenden Jahresverbrauchsabrechnung, so dass es zu einer Jahresverbrauchsabgrenzung kommt. Die Schätzung der Entsorgungsmenge erfolgt kundenindividuell auf Grundlage der letzten vorliegenden Abrechnungen oder von Standardverbrauchswerten unter Berücksichtigung von Gesamtmengen. Für im Forderungsbestand liegende Risiken wurden ausreichend bemessene Wertberichtigungen gebildet. Erkennbaren Risiken wird durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Zum Ausgleich des allgemeinen Ausfall- und Kreditrisikos besteht eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1,0 %. Forderungen gegen die Gemeinden Neu Wulmstorf und Hollenstedt aus gestundeten unverzinslichen Anschlussbeiträgen werden entsprechend ihrer Laufzeit abgezinst.

Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils zum Nominalwert angesetzt.

Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Zahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen.

Das gezeichnete Kapital ist mit seinem Nennwert angesetzt.

Zuschüsse der Freie und Hansestadt Hamburg oder von Dritten zum Anlagevermögen werden, vermindert nach Maßgabe der Restnutzungsdauer der damit teilweise finanzierten Vermögensgegenstände, auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten ausgewiesen.

Rückstellungen werden gem. § 253 Abs. 1 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden entsprechend ihrer Restlaufzeit mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz nach der Nettomethode abgezinst, bei sonstigen Rückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre, bei Pensions-rückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (§ 253 Abs. 2 HGB). Dabei wird gemäß Satz 2 des § 253 Abs. 2 HGB bei den langfristigen Personalrückstellungen pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Änderungen des Abzinsungszinssatzes oder Zinseffekte aus einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden im Zinsergebnis ausgewiesen.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach Vorgabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der FHH mit der Projected Unit Credit Method (Anwartschaftsbarwertverfahren) ermittelt. Bei der Berechnung der Anwartschaften wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck angewandt. Für die Bewertung wurde ein Gehaltstrend gemäß Entgelttarifvertrag in 2024 und von 2,3 % p. a. ab 2025 (Vj. 2,3 % p. a.) zzgl. 0,5 % p. a. (Vj. 0,5 % p. a.) Karrieretrend, ein Rententrend zwischen 1,0 % - 2,3 % p. a. (Vj. 1,0 % - 2,3 % p. a.), eine Fluktuationswahrscheinlichkeit von 1,0 % (Vj. 1,0 %) und der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte zehnjährige Durchschnittszinssatz für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren mit 1,83 % p. a. (Vj. 1,79 % p. a.) berücksichtigt. Als rechnungsmäßiges Pensionsalter wurde die Vollendung des 65. Lebensjahres (Vj. 65. Lebensjahr) zugrunde gelegt.

Die sonstigen Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken Rechnung und wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen. Die Rückstellungen für Altersteilzeit, Vorruhestand, Beihilfen und Jubiläen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen sowie den Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck bei Anwendung der Projected Unit Credit Method (Anwartschaftsbarwertverfahren) berechnet. Für die Bewertung dieser Rückstellungen wurden die folgenden Parameter verwendet:

2023

2022

% p.a.

% p.a.

Rechnungszins*

1,76

1,45

Entgelttrend für Altersteilzeit, Vorruhestand und Jubiläen in 2024

7,0

5,5

Entgelttrend für Altersteilzeit, Vorruhestand und Jubiläen ab 2025

2,3

2,3

Karrieretrend bei Jubiläen

0,5

0,5

Trend der Beitragsbemessungsgrenze bei Vorruhestand und Jubiläen

2,0

2,0

Fluktuationswahrscheinlichkeit bei Beihilfen und Jubiläen

1,0

1,0

Entwicklung des Beihilfeniveaus

2,0

1,5

* der Deutschen Bundesbank – 7-Jahresdurchschnitt

Für die Ermittlung des Erfüllungsbetrages der sonstigen Rückstellungen wurde eine Inflationsrate von 2,0 % p. a. sowie die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze nach § 253 Abs. 2 HGB zum erwarteten Verwendungszeitpunkt der Rückstellung berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Die erhaltenen Anzahlungen werden mit dem Nennwert angesetzt.

Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Zahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen.

  • VIII. Angaben zu Posten der Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich.

Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Geschäftsanteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Wertberichtigungen angesetzt.

Folgende Beteiligungen bestanden zum Bilanzstichtag 31.12.2023:

Name und Sitz

Anteil

Eigenkapital

Ergebnis des letzten Geschäftsjahres

%

T€

T€

CONSULAQUA Hamburg Beratungsgesellschaft mbH, Hamburg

49,9

509

96

HAMBURG WASSER Service und Technik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg

75

9.747

1.234

Hamburger Phosphorrecyclinggesellschaft mbH – Ein Gemeinschaftsunternehmen von Remondis und HSE, Hamburg

51

446

-691

Forderungsspiegel

Mit einer Restlaufzeit

Art der Forderung

Gesamtbetrag am 31.12. des Geschäfts-
jahres

bis zu einem Jahr

über einem Jahr

(Vorjahr)

T€

T€

T€

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

27.101

24.730

2.371

(32.099)

(29.678)

(2.421)

2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
davon Ford. gegen die Kernverwaltung der Freie und Hansestadt Hamburg € 939.896,30 (Vj. € 2.440.625,75)

49.511

49.511

0

(38.113)

(38.113)

(0)

3. Forderungen gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

0

0

0

(8)

(8)

(0)

4. Sonstige Vermögensgegenstände

3.912

482

3.430

(4.177)

(609)

(3.568)

Summe aller Forderungen

80.524

74.723

5.801

(74.397)

(68.408)

(5.989)

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten Forderungen aus noch nicht abgerechneten Abwassermengen an die Kunden saldiert mit den erhaltenen Abschlägen der Kunden. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist die abgegrenzte kundenbezogene Abwassermenge zwischen Ablese- und Bilanzstichtag enthalten. Mit den abgegrenzten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 129.993 (Vj. T€ 128.133) wurden Abschläge von T€ 124.327 (Vj. T€ 120.620) verrechnet. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zudem der Gemeinde Neu Wulmstorf, sowie der Gemeinde Hollenstedt gestundete unverzinsliche Anschlussbeiträge enthalten, die abgezinst werden.

In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen (davon gegen die Kernverwaltung der Freie und Hansestadt Hamburg T€ 940) sind überwiegend Forderungen gegen die Hamburger Wasserwerke GmbH aus vereinnahmten Sielbenutzungsgebühren (T€ 24.011; Vj. T€ 20.119) enthalten, ansonsten resultieren sie im Wesentlichen aus Lieferungen und Leistungen. Mit den Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 34.392 (Vj. T€ 33.898) wurden Abschläge von T€ 32.232 (Vj. T€ 31.371) verrechnet.

Die Sonstigen Vermögensgegenstände bestehen im Wesentlichen aus Forderungen gegen die Gemeinden Neu Wulmstorf, Itzstedt und Kayhude aus der Übernahme der Schmutzwasserbeseitigung in Höhe von T€ 3.410 (Vj. T€ 3.568).

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet im Wesentlichen abgegrenzte vorausgezahlte Vergütungszahlungen in Höhe von T€ 263 (Vj. T€ 262).

Das gezeichnete Kapital entspricht dem Stammkapital gemäß dem Gesetz zur Errichtung der Anstalt Hamburger Stadtentwässerung vom 20. Dezember 1994.

Eigenkapitalspiegel

Gezeichnetes Kapital

Kapitalrücklage

Andere Rücklagen Hamburg

Andere Rücklagen
Umland

Bilanzgewinn/
Bilanzverlust

Eigenkapital

T€

T€

T€

T€

T€

T€

Stand zum 01.01.2023

102.258

358.307

1.108.836

36.524

65.236

1.671.161

Zugang

0

0

0

316

0

316

Verwendung Jahresergebnis des Vorjahres

0

0

65.236

0

-65.236

0

Jahresergebnis des Geschäftsjahres

0

0

0

824

64.452

65.276

Stand zum 31.12.2023

102.258

358.307

1.174.072

37.664

64.452

1.736.753

Andere Rücklagen - Gebührenkreis Hamburg

Die anderen Rücklagen der Hamburger Stadtentwässerung - Anstalt des öffentlichen Rechts -, Hamburg, (HSE) resultieren aus den Bilanzgewinnen der Vergangenheit, die entsprechend der Verwendungsbeschlüsse zugeführt wurden.

Andere Rücklagen - Gebührenkreis Umland

In den anderen Rücklagen werden Beträge aus der Übernahme von hoheitlichen Aufgaben der Umlandgemeinden (Neu Wulmstorf, Dassendorf, Hartenholm, Hollenstedt, Barsbüttel und dessen Ortsteil Stellau, Großhansdorf, Bönningstedt, Itzstedt, Kayhude, Tangstedt, Ellerbek und Siek) ausgewiesen, inkl. deren anteilige Jahresergebnisse.

Als Sonderposten für Baukostenzuschüsse werden Zuschüsse ausgewiesen. Sie werden entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten Investitionen ertragswirksam aufgelöst und unter den Posten sonstige betriebliche Erträge ausgewiesen. Den Sonderposten wurden im Berichtsjahr T€ 23.339 (Vj. T€ 30.728) zugeführt und T€ 8.996 (Vj. T€ 8.418) ertragswirksam aufgelöst. Die Zugänge bestehen im Wesentlichen aus erhaltenen bzw. in Rechnung gestellten Sielbau- und Sielanschlussbeiträgen von T€ 17.546 (Vj. T€ 17.602) sowie die unentgeltliche Übernahme von Anlagen Dritter. Es werden Sonderposten in Höhe von T€ 6.898 aus der Übernahme der Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Siek ausgewiesen.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen betragen T€ 284.601 (Vj. T€ 281.810). Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie erfolgte eine Änderung der Ermittlung der Abzinsungssätze zur Bewertung von Pensionsrückstellungen von durchschnittlich sieben auf zehn Jahre. Die daraus resultierende Zinsdifferenz von T€ 3.478 (Vj. T€ 17.675) unterliegt gemäß § 253 Abs. 6 HGB einer Ausschüttungssperre insoweit keine Deckung durch freie Rücklagen vorliegt.

Zum Ende des Geschäftsjahres 2023 bestehen Steuerrückstellungen für den Betrieb gewerblicher Art von T€ 646 (Vj. T€ 640).

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt und beinhalten unter anderem Rückstellungen mit Beibehaltungswahlrecht gem. Art. 67 Abs. 3 EGHGB über T€ 4.868 (Vj. T€ 6.362). Diese enthalten als wesentliche Positionen Rückstellungen für Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen im Siel- und Klärwerksbereich sowie Abbruch- und Wiederherstellungsverpflichtungen einschließlich Altlastensanierung.

Die sonstigen Rückstellungen enthalten des Weiteren Verpflichtungen aus dem Leistungsbereich (T€ 62.990) und dem Personalbereich (T€ 14.150).

Verbindlichkeitenspiegel

Mit einer Restlaufzeit

Art der Verbindlichkeit

Gesamtbetrag am 31.12. des Geschäftsjahres

Bis 1 Jahr

Von 1 bis 5 Jahre

Mehr als 5 Jahre

(Vorjahr)

T€

T€

T€

T€

1. Anleihen

96.000

0

0

96.000

(96.000)

(0)

(0)

(96.000)

2. Verb. gegenüber Kreditinstituten

967.646

116.351

324.197

527.098

(941.257)

(169.472)

(378.637)

(393.148)

3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
davon Verbindlichkeiten gegenüber der Kernverwaltung der Freie und Hansestadt Hamburg € 943.170,24 (Vj. € 1.547.310,24)

33.691

33.691

0

0

(37.889)

(37.889)

(0)

(0)

4. Verb. aus Lieferungen und Leistungen

4.975

4.721

253

1

(7.145)

(6.783)

(150)

(212)

5. Verb. gegenüber verbundenen Unternehmen
davon Verbindlichkeiten gegenüber der Kernverwaltung der Freie und Hansestadt Hamburg € 6.893,64 (Vj. € 183.237,89)

10.981

10.981

0

0

(11.467)

(11.467)

(0)

(0)

6. Sonstige Verbindlichkeiten
davon aus Steuern € 3.862.290,81 (Vj. € 2.454.706,82)
davon Verbindlichkeiten gegenüber der Kernverwaltung der Freie und Hansestadt Hamburg € 1.023.981,38 (Vj. € 0,00)
davon im Rahmen der sozialen Sicheheit € 502,99 (Vj. € 612,78)

16.344

16.344

0

0

(9.242)

(9.242)

(0)

(0)

Summe aller Verbindlichkeiten

1.129.637

182.088

324.450

623.099

(1.103.000)

(234.853)

(378.787)

(489.360)

Sicherheiten, Pfandrechte bzw. Grundschulden Dritter bestehen nicht.

Die erhaltenen Anzahlungen betreffen überwiegend Zuschüsse zu noch nicht abgeschlossenen Investitionen, die nach Abrechnung der Maßnahmen in den Sonderposten für Baukostenzuschüsse umgegliedert werden. Von diesen Anzahlungen wurden T€ 33.042 (Vj. T€ 33.347) von Unternehmen geleistet, die der Freie und Hansestadt Hamburg zugehörig sind.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von über einem und bis zu fünf Jahren beinhalten Sicherheitseinbehalte.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (davon gegenüber der Kernverwaltung der Freie und Hansestadt Hamburg T€ 7) setzten sich aus Verbindlichkeiten gegenüber der Hamburger Wasserwerke GmbH aus der Abrechnung der Sielbenutzungsgebühren T€ 8.728 (Vj. T€ 9.194) und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen T€ 2.253 (Vj. T€ 1.704) zusammen.

  • IX. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse gliedern sich in folgende Gruppen (in T€):

2023

2022

T€

T€

Sielbenutzungsgebühren

215.388

213.515

Niederschlagswassergebühren/ Entwässerung öffentlicher Wege

82.585

82.464

Erlöse Betrieb Straßenentwässerungsanlagen

3.651

3.390

Abnahme von Abwasser außerhamburgischer Gemeinden

13.592

12.779

Erträge aus dem Leistungsaustausch mit HWW

16.134

10.737

Erträge aus Vermietung und Verpachtung

1.012

918

Erträge aus Energieverkäufen

5.181

9.317

Sonstiges

29.665

20.227

367.208

353.347

abzüglich Erlösschmälerungen

-9

-383

367.199

352.964

Sämtliche Umsätze wurden im Inland erzielt. In den Umsatzerlösen aus dem Abwassergeschäft sind periodenfremde Effekte im branchenüblichen Umfang enthalten. Des Weiteren resultieren periodenfremde Erlöse aus dem Leistungsaustausch mit Konzernunternehmen und Dritten in Höhe von T€ 9.584.

Die sonstigen betrieblichen Erträge i. H. v. T€ 17.346 (Vj. T€ 20.340) beinhalten u. a. periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 6.672 (Vj. T€ 7.801). Diese resultieren im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen (T€ 3.369) aufgrund von Schätzung von Verpflichtungen in Vorjahren, die nicht in diesem Umfang im Geschäftsjahr eingetreten sind, aus Endabrechnungen für Vorjahre (T€ 632) sowie Erträge aus abgeschriebenen Forderungen (T€ 2.628). Des Weiteren werden Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von T€ 8.996 (Vj. T€ 8.418) und Erträge aus Anlagenabgängen in Höhe von T€ 392 (Vj. T€ 1.913) ausgewiesen.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von T€ 73.128 (Vj. T€ 56.880) sind periodenfremde Aufwendungen von T€ 12.675 (Vj. T€ 6.477) enthalten, welche im Wesentlichen aus Endabrechnungen für Vorjahre von T€ 11.369 sowie nicht aktivierungsfähigen Projektleistungen von T€ 1.285 bestehen.

Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung wird dem Gesellschafter vorschlagen, den Bilanzgewinn von T€ 64.452 den Andere Rücklagen - Gebührenkreis Hamburg zuzuführen.

  • X. Sonstige Angaben

Berichterstattung gem. § 6b EnWG

Die Hamburger Energiewerke GmbH hat im Berichtsjahr Dienstleistungen in Höhe von T€ 73 für die HSE erbracht und Dienstleistungen in Höhe von T€ 507 von der HSE in Anspruch genommen. Darüber hinaus bestehen Miet- und Pachtverträge, die zu Erlösen von T€ 36 bei der HSE führten.

Die Stromnetz Hamburg GmbH hat im Berichtsjahr Dienstleistungen in Höhe von T€ 357 für die HSE erbracht und Dienstleistungen in Höhe von T€ 58 von der HSE in Anspruch genommen. Darüber hinaus bestehen Miet- und Pachtverträge, die zu Erlösen von T€ 32 bei der HSE führten.

Die HSE hat im Berichtsjahr Dienstleistungen in Höhe von T€ 60 für die KpHG Kommunalpartner Hamburg GmbH erbracht.

Abschlussprüfungshonorar

Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers für die Abschlussprüfungsleistungen beträgt T€ 96.

Zusammensetzung der Organe

Als Geschäftsführer/-in waren, bei gleichzeitiger Beschäftigung für die Hamburger Wasserwerke GmbH, im Geschäftsjahr 2023 bestellt:

Herr Ingo Hannemann, Techn. Geschäftsführer, Sprecher der Geschäftsführung, Lüneburg

Frau Gesine Strohmeyer, Kfm. Geschäftsführerin, Hamburg

Im Geschäftsjahr 2023 wurden der Geschäftsführung folgende Vergütungsbeträge gewährt:

Jährliche Vergütung

erfolgs-
unabhängig

erfolgs-
abhängig

Gesamt

Ingo Hannemann

139.494

19.586

159.080

Gesine Strohmeyer

115.532

0

115.532

Für Pensionszahlungen an ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung wurden T€ 212 (Vj. T€ 207) aufgewendet. Es bestehen Pensionsrückstellungen für ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung in Höhe von T€ 3.016.

Die Hamburger Stadtentwässerung ist nach § 290 Abs. 5 HGB von der Pflicht befreit, einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufzustellen.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat bestand im Geschäftsjahr 2023 aus folgenden Mitgliedern:

Herr Michael Pollmann

Vorsitzender,

Staatsrat, Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Frau Saskia Herbst

Stellvertretende Vorsitzende,

Personalrätin HSE

Herr Jan Burger

Geschäftsführer, Ernst Burger Sanitärtechnik GmbH

Frau Marielle Eifler

Stellvertretende Vorsitzende und stellvertretende Geschäftsführerin, Mieterverein zu Hamburg von 1890 R.V.

Herr Thorsten Grimm

Personalrat HSE

Herr Rüdiger Hintze

Abteilungsleitung, Amt für Vermögens- und Beteiligungsmanagement der Finanzbehörde

Herr Andreas Knauthe

Personalrat HSE

Frau Beate Bussink Becking

Abteilungsleitung, Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Frau Dr. Michaela Ölschläger

Leiterin Geschäftsbereich Innovation und Neue Märkte, Handelskammer Hamburg

Die Aufwendungen für den Aufsichtsrat betrugen im Geschäftsjahr 2023 € 2.590.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich auf T€ 156.062 (davon verbundene Unternehmen T€ 14.272). Es handelt sich besonders um das Bestellobligo aus Investitionsaufträgen und Instandhaltungsverpflichtungen (T€ 129.613) sowie aus Verpflichtungen aus Leasing-, Miet- und sonstigen Dienstleistungsverträgen (T€ 26.449).

Haftungsverhältnisse

Für die HAMBURG WASSER Service und Technik Gesellschaft mit beschränkter Haftung bestehen selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaften über T€ 500 (Vj. T€ 500). Auf Grund des Geschäftsmodells der servTEC und deren durch Planungen hinterlegte zukünftige Ertragsaussicht wird die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme aktuell als gering angesehen.

Die Hamburger Stadtentwässerung hat gegenüber der Norddeutschen Landesbank vier Patronatserklärungen in Höhe von T€ 14.981 (Vj. T€ 16.547) für das Unternehmen Hamburger Phosphorrecyclinggesellschaft mbH abgegeben. Auf Grund des Geschäftsmodells der Hamburger Phosphorrecyclinggesellschaft mbH und deren durch Planungen hinterlegte zukünftige Ertragsaussicht wird die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme aktuell als gering angesehen. Zu den vier Patronatserklärungen liegen der HSE Innenhaftungserklärungen des 49-prozentigen Mitgesellschafters Remondis Aqua Industrie GmbH & Co. KG vor.

Belegschaft

Im Jahresdurchschnitt waren 1.177 Mitarbeitende beschäftigt. Diese setzen sich zusammen aus 882 Beschäftigten im technischen Geschäftsbereich, 197 Beschäftigten im kaufmännischen Geschäftsbereich, 97 Beschäftigten in Stäben und Räten sowie 1 konzernintern überlassenen Beschäftigten. Die Frauenquote betrug 24,1 %. Die Schwerbehindertenquote lag bei 7,1 %. Die Anzahl der Versorgungsempfänger betrug 1.034. Im Jahresdurchschnitt waren 4 Trainees und 38 Auszubildende beschäftigt.

Corporate Governance

Die Entsprechenserklärung der HSE zum Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK) für das Geschäftsjahr 2023 wurde abgegeben und ist auf der Internetseite von HAMBURG WASSER im Bereich Unternehmen unter der Rubrik Erklärungen und Berichte offen zugänglich.

Anstaltsträger

Das Stammkapital der Hamburger Stadtentwässerung AöR, Hamburg wird in EURO geführt und beträgt € 102.258.376,24. Alleiniger Anstaltsträger der Hamburger Stadtentwässerung AöR ist die Freie und Hansestadt Hamburg.

Nachtragsberichterstattung

Vorgänge von wesentlicher Bedeutung nach dem Bilanzstichtag mit Auswirkung auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage sind nicht eingetreten.

Hamburg, den 27. März 2024

Hamburger Stadtentwässerung - Anstalt des öffentlichen Rechts –

Ingo Hannemann Gesine Strohmeyer

Techn. Geschäftsführer Kfm. Geschäftsführerin

Entwicklung des Anlagevermögens

Anschaffungs- und Herstellungskosten

01.01.2023

Zugänge Übernahme

Zugänge

Abgänge

Umbuchungen

31.12.2023

I.

Immaterielle Vermögensgegenstände

1.

Entgeltlich erworbene Schutzrechte und ähnliche Rechte

20.641.059,18

0,00

20.251,42

0,00

0,00

20.661.310,60

20.641.059,18

0,00

20.251,42

0,00

0,00

20.661.310,60

II.

Sachanlagen

1.

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten

76.641.240,62

168.761,04

247.089,45

5.528,09

1.231.448,59

78.283.011,61

2.

Technische Anlagen und Maschinen

5.321.732.855,32

22.349.577,51

21.959.034,92

356.795,26

86.301.535,25

5.451.986.207,74

3.

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

50.033.822.05

0,00

2.325.267,85

2.737.787,15

3.053.616,27

52.674.919,02

4.

Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

297.372.424.,07

0,00

144.140.197,41

0,00

-90.586.600,11

350.926.021,37

5.745.780.342,06

22.518.338,55

168.671.589,63

3.100.110,50

0,00

5.933.870.159,74

III.

Finanzanlagen

1.

Anteile an verbundenen Unternehmen

9.126.575,39

0,00

0,00

0,00

0,00

9.126.575,39

2.

Ausleihungen an verbundene Unternehmen

13.400.000,00

0,00

1.200.000,00

0,00

0,00

14.600.000,00

3.

Beteiligungen

4.000,00

0,00

0,00

0,00

0,00

4.000,00

22.530.575,39

0,00

1.200.000,00

0,00

0,00

23.730.575,39

5.788.951.976,63

22.518.338,55

169.891.841,05

3.100.110,50

0,00

5.978.262.045,73

Kumulierte Abschreibungen

Buchwerte

01.01.2023

Zugänge Übernahme

Zugänge

Abgänge

Umbuchungen

31.12.2023

31.12.2023

31.12.2022

18.441.515,49

0,00

164.257,42

0,00

0,00

18.605.772,91

2.055.537,69

2.199.543,69

18.441.515,49

0,00

164.257,42

0,00

0,00

18.605.772,91

2.055.537,69

2.199.543,69

32.154.557,38

64.300,11

1.419.265,82

0,00

0,00

33.638.123,31

44.644.888,3

44.486.683,24

2.285.330.887,51

14.711.007,39

86.365.804,04

340.993,36

0,00

2.386.066.705,58

3.065.919.502,16

3.036.401.967,81

37.859.670,05

0,00

2.698.479,12

2.737.395,15

0,00

37.820.754,02

14.854.165,00

12.174.152,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

350.926.021,37

297.372.424,07

2.355.345.114,94

0,00

90.483.548,98

3.078.388,51

0,00

2.457.525.582,91

3.476.344.576,83

3.390.435.227,12

6.142.442,85

0,00

0,00

0,00

0,00

6.142.442,85

2.984.132,54

2.984.132,54

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

14.600.000,00

13.400.000,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

4.000,00

4.000,00

6.142.442,85

0,00

0,00

0,00

0,00

6.142.442,85

17.588.132,54

16.388.132,54

2.379.929.073,28

14.775.307,50

90.647.806,40

3.078.388,51

0,00

2.482.273.798,67

3.495.988.247,06

3.409.022.903,35

Bericht des Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat hat sich während des Geschäftsjahres 2023 regelmäßig und um-fassend über die wirtschaftliche und technische Entwicklung des Unternehmens und dessen Tochtergesellschaften berichten lassen, darüber mit der Geschäftsführung beraten sowie deren Führung der Geschäfte der Gesellschaft überwacht. In insgesamt vier Sitzungen hat der Aufsichtsrat und in zwei Sitzungen sein Aus-schuss für Finanzen und Personal insbesondere den Stand der Ergebnisentwicklung sowie die anstehenden Sachfragen eingehend erörtert und die Geschäftsführung beraten. Zwei Mitglieder des Aufsichtsrates haben nur an der Hälfte oder weniger Sitzungen des Aufsichtsrates persönlich teilgenommen. Die Überwachung nach dem Stadtentwässerungsgesetz und der Satzung hat der Aufsichtsrat ausgeübt und Beschlüsse zu den zustimmungspflichtigen Geschäftsvorgängen gefasst.

Neben den jährlich zu fassenden Beschlüssen zum Jahresabschluss, der Wirtschaftsplanung und der Höhe der Abwassergebühren hat der Aufsichtsrat die notwendigen Beschlüsse zum Tarifabschluss für die Beschäftigten der HSE und der servTEC sowie der Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie bei der HSE und den Tochtergesellschaften gefasst. Ferner hat er dem Verkauf der Ivers GmbH (Tochterunternehmen der CAH) zugestimmt. Schließlich hat er notwendige Beschlüsse zur Zukunft der Tochtergesellschaft HPHOR gefasst. In einem Follow-up zur Evaluierung der Aufsichtsratstätigkeit des Jahres 2019 wurden im Jahr 2023 durch erneute digitale Befragung der AR-Mitglieder, in den Themenfeldern Strategie und Trans-formation, Zusammenarbeit und Information, Aufgaben und Verantwortung sowie Strukturen und Prozesse aktuelle Erkenntnisse erhoben, die im Jahr 2024 weiter ausgewertet werden.

Der vom Aufsichtsrat beauftragte Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) hat den Jahresabschluss und den Lagebericht der Hamburger Stadtentwässerung AöR sowie die der Tochtergesellschaften zum 31.12.2023 geprüft. Die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrates vorgelegen und wurden im Aufsichtsrat umfassend erörtert. Der Prüfer hat an der entsprechenden Sitzung des Aufsichtsrats und seines Ausschusses teilgenommen und über wesentliche Erkenntnisse seiner Prüfung berichtet sowie ergänzende Fragen beantwortet.

Die Wirtschaftsprüfer haben uneingeschränkte Bestätigungsvermerke für die HSE und die Tochtergesellschaften servTEC, CAH und HPHOR erteilt. Nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung durch den Aufsichtsrat sind Einwendungen gegen den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht sowie gegen die von den Geschäftsführungen der Tochtergesellschaften aufgestellten Jahresabschlüsse und Lageberichte durch den Aufsichtsrat nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss 2023 der Hamburger Stadtentwässerung festgestellt, den Lagebericht genehmigt und die Geschäftsführung für das Jahr 2023 entlastet.

Für die geleistete Arbeit im Geschäftsjahr 2023 spricht der Aufsichtsrat der Geschäftsführung, dem Personalrat sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seinen Dank aus.

Vorsitzender des Aufsichtsrates

Hamburg, den 30. Mai 2024

Impressum

HERAUSGEBER:

HAMBURG WASSER

Hamburger Wasserwerke GmbH Hamburger Stadtentwässerung AöR

Billhorner Deich 2 20539 Hamburg

V. I. S. D. P.:

Ole Braukmann; HAMBURG WASSER

FOTOGRAFIE:

Ulrich Perrey (Cover), Wiebke Pätz (S. 1)

Juni 2024

1 Es können Rundungsdifferenzen auftreten.

2 Eigenkapitalquote unter anteiliger Berücksichtigung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse

3 Bezogen auf Eigenkapital unter anteiliger Berücksichtigung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse

4 Bezogen auf Eigenkapital, Sonderposten für Investitionszuschüsse, mittel- und langfristige Verbindlichkeiten sowie Pensionsrückstellungen

5 Es können Rundungsdifferenzen auftreten.

6 Eigenkapitalquote unter anteiliger Berücksichtigung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse

7 Bezogen auf Eigenkapital unter anteiliger Berücksichtigung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse

8 Bezogen auf Eigenkapital, Sonderposten für Investitionszuschüsse, mittel- und langfristige Verbindlichkeiten sowie Pensionsrückstellungen